Aufnahmeverfahren Sekundarstufe Berufsbildung

Wir freuen uns über Ihr Interesse am Lehramtsstudium Sekundarstufe Berufsbildung!
Für eine Anstellung als Sekundarstufenlehrer/in absolvieren Sie ein Bachelor- und Masterstudium für einen Fachbereich, mit dem Sie jeweils mehrere berufsbildende Unterrichtsfächer an einer berufsbildenden mittleren und höheren Schule unterrichten können. Die PH Steiermark bietet das Lehramtsstudium in mehreren Fachbereichen. Für den Fachbereich Ernährung und den Fachbereich Information & Kommunikation (Angewandte Digitalisierung) müssen Sie ein Aufnahmeverfahren absolvieren.
Um das Bachelorstudium dieser Fachbereiche inskribieren zu können, durchlaufen Sie ein Aufnahmeverfahren mit mehreren Testmodulen in mehreren Schritten. Registrieren Sie sich zunächst auf der Anmeldeplattform www.zulassunglehramt.at und finden Sie beim Self-Assessment heraus, ob der Lehrerberuf die richtige Wahl für Sie ist. Bei einem positiven Ergebnis melden Sie sich zum elektronischen Zulassungstest an, der jährlich in der Zeit von Ende Mai bis Ende Juni stattfindet. Haben Sie diesen geschafft, laden wir Sie zu einem persönlichen Einzelgespräche ein.
Modul | Test | Ziel | Termine |
A | Registrierung und Online-Self-Assessment | Selbsterkundung zur Beratung auf der Anmeldeplattform | Anfang März – Mitte Mai |
B | Elektronischer Zulassungstest | 3-stündiger Computertest zu kognitiven, emotionalen und sprachlichen Ressourcen für den Lehrerberuf | Ende Mai – Ende Juni |
C | Face-to-Face Assessment | 15-minütiges standardisiertes Interview zu kommunikativen, sozialen und emotionalen Ressourcen für den Lehrerberuf | Anfang Juli |
COVID-Aufnahmeverfahren
COVID: Adaptionen des Aufnahmeverfahrens für Lehramt Sekundarstufe Berufsbildung 2020/21
COVID: Adaptionen des Aufnahmeverfahrens für Lehramt Sekundarstufe Berufsbildung 2020/21
Die Zulassung zum Lehramtsstudium Sekundarstufe Berufsbildung setzt die Eignung für das Studium und die spätere Berufstätigkeit als Lehrerin und Lehrer voraus. Studienwerberinnen und -werber müssen daher ein Aufnahmeverfahren absolvieren. Dabei handelt es sich um ein mehrteiliges Verfahren, das modular aufgebaut ist.
Die COVID-19-Pandemie erzwingt eine Modifikation des Aufnahmeverfahrens für das Studienjahr 2020/21. Alle Pädagogischen Hochschulen im Hochschulverbund Süd-Ost haben sich daher auf ein der aktuellen Situation angepasstes Vorgehen geeinigt.
Am Anfang steht das Self-Assessment
Wer zum Aufnahmeverfahren für das Lehramtsstudium Sekundarstufe Berufsbildung 2020/21 antreten will, muss zunächst wie bisher ein Self-Assessment direkt auf der Anmeldeplattform www.zulassunglehramt.at absolvieren. Die Anmeldung war bis 15. Mai um 12.00 Uhr möglich. Für Spätentschlossene und alle, die ihre Studienwahl mental noch nicht abgeschlossen haben, wird allerdings noch ein „Window of Opportunity“ geöffnet: Für die Ausbildung zum/r Sekundarstufenlehrer/in von 1. Juli – 14. August 2020.
Der Computertest entfällt
Üblicherweise findet danach eine computerbasierte Eingangsprüfung als Präsenztermin statt – auf diese wurde heuer ersatzlos verzichtet, weil die geltenden Abstands- und Hygienevorschriften dabei nicht einhaltbar wären.
Face-to-Face geht auch online
Die Studienwerberinnen und -werber für das Sekundarstufenlehramt Berufsbildung werden stattdessen gleich zum Face-to-Face Assessment eingeladen, das online abgehalten wird. Diese Gespräche finden von 8. – 10. Juli 2020 statt; wer sich in der Nachmeldefrist für die Sekundarstufenausbildung Berufsbildung anmeldet, kommt am 7. oder 8. September 2020 dran.
Termine
- Registrierungsfrist und Self-Assessment: bis 15. Mai 2020, 12.00 Uhr
- Face-to-Face Assessment: 8. – 10. Juli 2020
- Nachmeldefrist und Self-Assessment: 1. Juli – 14. August 2020, 12.00 Uhr
- Face-to-Face Assessment der Nachmeldefrist: 7. und 8. September 2020
Allgemeine Informationen
Modul A: Registrierung und Online-Self-Assessment
Modul A: Registrierung und Online-Self-Assessment
Für die Teilnahme am Aufnahmeverfahren ist die Registrierung unter Benützung des Anmeldeportals www.zulassunglehramt.at erforderlich.
Im Online-Self-Assessment haben die StudienwerberInnen anhand des wissenschaftlich fundierten Beratungsprogramms Career Counselling for Teachers die Möglichkeit zur Selbstreflexion und zur Klärung, ob das Lehramtsstudium und der Lehrerinnen- und Lehrerberuf den Erwartungen entspricht. Obwohl es als Selbsterkundungsverfahren verpflichtender Bestandteil des Aufnahmeverfahrens ist, hat es keinen Prüfungscharakter: Das Online-Self-Assessment wird anonym durchgeführt. Das Ergebnis ist nur der jeweiligen Studienwerberin/dem jeweiligen Studienwerber bekannt.
Modul B: Elektronischer Zulassungstest
Modul B: Elektronischer Zulassungstest
Der Schwerpunkt des elektronischen Zulassungstests liegt in der Überprüfung vorhandener kognitiver, emotionaler und sprachlicher Ressourcen und Kompetenzen für den Beruf der Pädagogin und des Pädagogen.
Modul C: Face-to-Face Assessment
Modul C: Face-to-Face Assessment
Das Face-to-Face Assessment ist ein etwa 15 Minuten dauerndes Interview, in dem auf für den Berufs- und Studienerfolg relevante Merkmale, wie kommunikative als auch soziale und emotionale Ressourcen eingegangen wird.
Termine
Termine
Lehramt Sekundarstufe Berufsbildung
Modul A (Registrierung und Online-Self-Assessment): 2. März – 15. Mai 2020, 12.00 Uhr
Modul B (Elektronischer Zulassungstest): Der Termin von 27. bis 29. Mai 2020 wurde abgesagt!
Modul C (Face-to-Face Assessment): 8. – 10. Juli 2020
Wichtiger Hinweis: Die genaue Termineinteilung wird den Studienwerber/innen fristgerecht per E-Mail zugesandt. Die übermittelten Termine sind verbindlich und können nicht verschoben werden!
Kostenbeitrag
Kostenbeitrag
Die Studienwerber/innen haben sich mit einem Beitrag an den Kosten, die im Zuge der Durchführung des allgemeinen Aufnahmeverfahrens für das Studienjahr 2020/21 entstehen, zu beteiligen. Die Höhe des Kostenbeitrages beträgt 50,– EUR.
Der Kostenbeitrag wird für den gesamten Verbund Aufnahmeverfahren 2020 zentral von der Universität Graz eingehoben. Der vollständige Betrag muss innerhalb der festgelegten Frist mittels des von der Universität Graz zur Verfügung gestellten ePayment-Angebots bezahlt werden. Die dafür erforderlichen Informationen werden im Rahmen der Registrierung am Anmeldeportal bekannt gegeben.
Die Zahlungsfrist beginnt am 01. März 2020 und endet am 15. Mai 2020 (Nebentermin: 1. Juli 2020 bis 14. August 2020). Die Zahlungsfrist ist eine Fallfrist, die nicht erstreckt oder nachgesehen wird.
Sollte der Beitrag nicht innerhalb der festgelegten Frist am Konto der Universität Graz einlangen oder den StudienwerberInnen nicht zuordenbar sein, ist eine Teilnahme am allgemeinen Aufnahmeverfahren ausgeschlossen.
Bezahlte Beiträge können nicht rückerstattet werden. Auch bei Abmeldung vom elektronischen Zulassungstest oder bei Nichterscheinen zum Zulassungstest besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Kostenbeitrages. Ausgenommen sind hierbei Kostenbeiträge, welche von Studienwerber/innen für das Lehramt Sekundarstufe Berufsbildung entrichtet wurden. Der Antrag auf Rückerstattung ist an das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ der Pädagogischen Hochschule Steiermark zu stellen.
FAQ
FAQ
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Aufnahmeverfahren finden Sie hier.
Kompetenzstelle Aufnahmeverfahren
Kontakt
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Pädagogische Hochschule Steiermark Campus Nord
Studienabteilung
Hasnerplatz 12, 8010 Graz, Raum A0109
Tel.: +43 316 8067 3600
E-Mail: zulassung@phst.at
Derzeit keine Registrierungsmöglichkeit!
Die Registrierungsfrist für das Aufnahmeverfahren 2020 ist abgelaufen!
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Foto: M. Größler / PHSt