Geschichte der Lehrer*innenbildung in Österreich

Gymnasiallehrer*innenausbildung | Volksschullehrer*innenausbildung | ||
1800 | Theologie an Universitäten Im 18. und im frühen 19. Jahrhundert ist die Ausbildung von Mittelschul- und Gymnasiallehrer*innen nicht reglementiert. Üblicherweise werden Absolvent*innen des Theologiestudiums herangezogen, um in den Lateinschulen zu unterrichten. | 1774 | Präparadenkurse für Volksschullehrer*innen Mit der Einführung der Schulpflicht durch Maria Theresia im Jahre 1774 durch die Errichtung von Normalschulen besuchen Volksschullehrpersonen zunächst Präparandenkurse. Sie sind direkt an die Normalschule angeschlossen und dauern drei bis sechs Monate. Im 19. Jahrhundert werden diese Kurse wiederholt verlängert.
1775 KK Normalschule mit Lehrer-Präparandie Ferdinandeum Färbergasse 105, Graz
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1856 | Fachwissenschaften an Universitäten Ab 1856 müssen Lehramtskandidat*innen ein fachwissenschaftliches und pädagogisches Studium an einer philosophischen Fakultät einer Universität absolvieren und danach zu einer staatlichen Lehramtsprüfung antreten. Die schulpraktische Ausbildung ist nicht Teil des Studiums, sondern erfolgt erst in einem Probejahr an einem Gymnasium. | 1869 | Lehrerbildungsanstalten mit Matura Ab 1869 werden mit dem Reichsvolksschulgesetz zukünftige Volksschullehrer*innen in vierjährigen Lehrerbildungsanstalten ausgebildet, die mit einer Reifeprüfung abschließen. 1870 Lehrerbildungsanstalt Burggasse 13, Graz 1909 Neubau Lehrerbildungsanstalt Hasnerplatz 12, Graz |
1937 | Lehramt an Universitäten Mit der Verordnung für das Lehramt an Mittelschulen im Jahr 1937 wird das Lehramtsstudium neu reglementiert. Es wird festgelegt, dass pädagogische Fächer wie Theorie der Erziehung und des Unterrichts, Geschichte der Erziehung, Aufbau des Bildungswesens und Psychologie einschließlich Jugendkunde zu lehren sind. Das Probejahr bleibt erhalten. | 1945 | Lehrerbildungsanstalten mit Berechtigung für das Universitätsstudium 1945 werden die Lehrerbildungsanstalten reaktiviert, die Ausbildung wird auf fünf Jahre verlängert, die Reifeprüfung an der Lehrerbildungsanstalt berechtigt nun auch zum Universitätsbesuch. |
1962 | Pädagogische Akademien für Volksschullehrer*innen mit zweijähriger Ausbildung Die Ausbildung der Volksschullehrer*innen wird postsekundär. Dafür werden 1962 Pädagogische Akademien vorgesehen. Voraussetzung ist die Matura, das Studium dauert vier Semester. 1968 PÄDAK Hasnerplatz | ||
1971 | Pädagogisches Lehramt an Universitäten Die einschneidendste Reform der Gymnasiallehrerausbildung findet im Rahmen der Beschlussfassung des Gesetzes über geistes- und naturwissenschaftliche Studienrichtungen 1971 statt. Damit wird u.a. die pädagogische Ausbildung zur Gänze ins Studium integriert. Dazu kommt eine schulpraktische Ausbildung. Auf die universitäre Ausbildung folgt ein von der Schuladministration organisiertes Unterrichtspraktikum als Einführungsdienst, während dessen die Praktikantinnen und Praktikanten von Ausbildungslehrer*innen betreut werden und Veranstaltungen der Lehrerfortbildung an den Pädagogischen Akademien, ab 2007 an den Pädagogischen Hochschulen absolvieren müssen. | 1975 | Dreijährige Hauptschullehrerausbildung Die Hauptschullehrerausbildung ist bis 1971 nicht institutioniert. Als Zulassungsvoraussetzung für die Lehrbefähigung für den Fachunterricht an Bürgerschulen wird ein Lehramt für Volksschulen oder Mittelschulen gefordert, die Prüfungsvorbereitung erfolgt autodidaktisch oder im Rahmen der Lehrerfortbildung. Erst 1975 wird an den Pädagogischen Akademien eine sechssemestrige Hauptschullehrerausbildung eingerichtet. |
1986 | Die dreijährige Volksschullehrerausbildung 1986 wird die Ausbildung der Volksschullehrer*innen ebenfalls auf sechs Semester verlängert. | ||
2007 | Pädagogische Hochschulen 2007 werden die Pädagogischen Hochschulen ins Leben gerufen, die durch die Zusammenlegung der PÄDAKs, Berufs-PÄDAKs und Pädagogischen Institute entstehen. Die Ausbildung der Volksschullehrer*innen dauert nun ebenso wie jene der Haupt- bzw. Neuen Mittelschullehrpersonen und der Sonderpädagog*innen sechs Semester und schließt mit dem akademischen Grad eines Bachelor of Education (BEd) ab. Die Fort- und Weiterbildung schließt als Angebot direkt an. 2007 PH Steiermark Hasnerplatz | ||
2015 | Lehramt für Sekundarstufe Allgemeinbildung 2015 wird das Lehramt für Sekundarstufe Allgemeinbildung mit einem vierjährigen Bachelor- und einem zweijährigen Masterstudium eingeführt. Das Lehramtsstudium besteht aus fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und bildungswissenschaftlichen Anteilen. Die schulpraktische Ausbildung wird zur Gänze integriert, das Unterrichtspraktikum eingestellt. | 2015 | Lehramt für Primarstufe und Sekundarstufe 2015 wird das Lehramt für Primarstufe und das Lehramt für Sekundarstufe Allgemeinbildung und ein Jahr später jenes der Sekundarstufe Berufsbildung mit einem vierjährigen Bachelor- und einem ein- bis zweijährigen Masterstudium eingeführt. Lehramtsstudium schließen mit einem Bachelor und Master of Education (BEd, MEd) ab. Pädagogische Hochschulen müssen in der Ausbildung von Sekundarstufenlehrer*innen für allgemeinbildende Fächer mit Universitäten kooperieren. Alle Lehrpersonen erhalten dieselbe pädagogische Ausbildung. Alle Studien haben pädagogisch-praktische Anteile. |
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