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„COVID-19“ – Aktuelle Informationen

Sehr geehrte Studierende, Lehrende und Verwaltungsbedienstete der PH Steiermark!

Unter Bezugnahme auf die Vorgaben der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung bezüglich Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus ist der Hochschulbetrieb an der Pädagogischen Hochschule Steiermark neu geordnet.

Die PH Steiermark informiert Sie persönlich per Mail, über PH-Online und an dieser Stelle der Website. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung in dieser für uns alle herausfordernden Situation. Bitte achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen!

Das Rektorat der PH Steiermark
Ao. Univ.-Prof.in Dr.in Beatrix Karl, HS-Prof.in Dr.in Regina Weitlaner, Prof.in Mag.a Elisabeth Amtmann

Studienjahr 2022/23

07. November 2022: Antrag auf covidbedingte Kompensationsleistungen

07. November 2022: Antrag auf covidbedingte Kompensationsleistungen

Positiv getestete Personen (mit Symptomen oder symptomlos) bleiben der PH Steiermark bis zur Aufhebung der Verkehrsbeschränkung fern.

Falls Sie aufgrund einer Covid-Erkrankung das curricular festgelegte Mindestausmaß an Anwesenheit in einer Lehrveranstaltung unterschreiten (werden), können Sie bei der Vizerektorin für Studium und Lehre, HS-Prof.in Dr.in Regina Weitlaner, eine Kompensationsleistung beantragen.

Grundsätzlich besteht gemäß Curricula bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen eine Anwesenheitspflicht von 75%, bei Lehrveranstaltungen der pädagogisch-praktischen Studien besteht 100%ige Anwesenheitspflicht. Eine etwaige Kompensationsleistung ist also erst bei Unterschreitung nötig.

Geben Sie im unten verlinkten Formular alle Lehrveranstaltungen an, für die Sie aufgrund einer Covid-Erkrankung das Mindestmaß an Anwesenheit unterschreiten. Übermitteln Sie das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular gemeinsam mit Ihrem positiven PCR-Testergebnis per Mail an die LV-Leitung sowie an das Vizerektorat für Studium und Lehre, z. H. Prof. Dr. Michael Hammer (michael1.hammer@phst.at). Die Entscheidung, ob dem Antrag stattgegeben wird, erfolgt zeitnah.

LINK ZUM FORMULAR

21. September 2022: COVID-Schutzmaßnahmen im WS 2022/23

21. September 2022: COVID-Schutzmaßnahmen im WS 2022/23

Der Umgang mit COVID wurde allgemein-öffentlich als „normal“ erklärt. Darum wollen wir uns an der PH Steiermark ebenfalls bemühen. Aber wir möchten Sie, liebe Studierende und Kolleg*innen, auch so gut wie möglich schützen.

Positiv getestete Personen (mit oder ohne Symptome) bleiben der PH Steiermark bis zur Aufhebung der Verkehrsbeschränkung fern. Lehrende mit positivem PCR-Test lehren in Absprache und Möglichkeit online. Grundsätzlich besteht gemäß Curricula bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen eine Anwesenheitspflicht von 75%, bei Lehrveranstaltungen der pädagogisch-praktischen Studien besteht 100%ige Anwesenheitspflicht. Studierende, welche die Anwesenheitspflicht aufgrund COVID-Erkrankungen unterschreiten, können unter Vorlage eines positiven PCR-Tests und des vollständig ausgefüllten Antrags eine Ersatzleistung bei HS-Prof.in Dr.in Regina Weitlaner, Vizerektorin für Studium und Lehre beantragen. Über eine etwaige Genehmigung des Antrages wird nur bei vollständigen Angaben entschieden. Die Entscheidung, ob dem Antrag stattgegeben wird, erfolgt zeitnah.

Wir empfehlen Ihnen, sich hin und wieder und bei Verdacht auf jeden Fall zu testen. Wir bitten Sie auch die Desinfektionsspender zu benutzen, soweit als möglich Abstand zu halten und die Lehrräume regelmäßig zu lüften. Wer eine Maske tragen will ist dazu eingeladen.

Willkommen im neuen Studienjahr mit besten Wünschen für Ihre Gesundheit und viel Erfolg in Studium, Lehre, Forschung oder Beratung!

19. September 2022: COVID-Leitfaden WS 2022/23 des BMBWF für Hochschulen

19. September 2022: COVID-Leitfaden WS 2022/23 des BMBWF für Hochschulen

COVID-Leitfaden: Gelebte, verantwortungsbewusste Normalität für den Studienstart 2022/23

Studienjahr 2021/22

12. Mai 2022: Keine Maskenpflicht ab 16. Mai 2022

12. Mai 2022: Keine Maskenpflicht ab 16. Mai 2022

Da alle Studierenden und Lehrenden an der PH Steiermark mit COVID sehr verantwortungsvoll umgehen, die Zahlen stetig sinken und allgemein keine Masken getragen werden müssen, hat das Rektorat in Abstimmung mit den entsprechenden Gremien entschieden, diese letzte Einschränkung auch an der PH Steiermark fallen zu lassen.

Seit Mitte April 2022 ist der Zutritt an der PH Steiermark ohne G-Nachweis möglich. Ab Montag 16. Mai 2022 ist das Tragen einer FFP2-Maske nicht mehr vorgeschrieben sondern wird nur noch empfohlen.

Halten Sie sich aber bitte an die üblichen Schutzmaßnahmen, wie Abstand wo möglich halten, Verzicht auf Händeschütteln, regelmäßiges Händewaschen bzw. -desinfizieren, Desinfizieren der Tische und Lüften der Räume. Bitte melden Sie ev. Infektionen weiterhin per unserem COVID-19-Meldeformular.
 
Die Gebäude der PH Steiermark sind geöffnet, alle Institute, Zentren, Verwaltungsabteilungen, die Bibliothek und die Studienabteilung stehen zu den üblichen Öffnungszeiten unter den geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für Ihre Gesundheit!

08. April 2022: Gelockerte Schutzmaßnahmen nach Ostern

08. April 2022: Gelockerte Schutzmaßnahmen nach Ostern

Die PH Steiermark setzt in Absprache mit den hausinternen Gremien und den anderen Grazer Universitäten und Hochschulen nach Ostern 2022 weitreichende Öffnungsschritte in Richtung Normalisierung des Hochschullebens. Da sich die Situation rund um COVID langsam aber stetig bessert, die Mitarbeiter*innen und Studierenden der PH Steiermark bis Ende des Sommersemesters 2022 in hohem Maße vollimmunisiert (geimpft oder genesen) sind und dankenswerterweise hohes Verantwortungsbewusstsein besitzen, geht die PH Steiermark entsprechend der Lockerungen in Österreich vor.

Ab Di, 19. April 2022 werden die COVID-Nachweise bei Anwesenheit am Campus bis auf Weiteres nicht mehr kontrolliert. Es gilt aber strenge FFP2-Maskenpflicht in allen Gebäuden der PH Steiermark außer bei Aufenthalt alleine in einem Raum und Redebeiträgen am Arbeits- oder Sitzplatz. Aufrecht bleibt auch die Nutzung der Desinfektionsspender und regelmäßiges Lüften. Bitte melden Sie ev. Infektionen weiterhin per unserem COVID-19-Meldeformular.

Unser Hochschulmodell Blended Learning 100–50–20 wird weitergeführt, die Lehrveranstaltungen werden wie geplant angeboten. Schulpraktika können je nach Situation an den Schulen absolviert werden.

Die Gebäude der PH Steiermark sind geöffnet, alle Institute, Zentren, Verwaltungsabteilungen, die Bibliothek und die Studienabteilung stehen zu den üblichen Öffnungszeiten unter den geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln zur Verfügung.

Herzlichen Dank für Ihre Umsicht und Ihr aktives Mitwirken! Wir wünschen Ihnen erholsame Ostern und das Allerbeste für Ihre Gesundheit! 

10. März 2022: COVID-Regeln gelten weiterhin

10. März 2022: COVID-Regeln gelten weiterhin

Leider beschäftigt uns COVID noch immer – leider sogar sehr, denn die Infektionszahlen haben Höchststand.

Die PH Steiermark wird ihre Schutzmaßnahmen fortführen: Viel Online- und wenig Präsenzlehre, 2,5-G-Regel, FFP2-Maskenpflicht (außer bei Redebeiträgen am Arbeits- bzw. Sitzplatz) und alle weiteren Hygiene- und Verhaltensregeln, wie Desinfizieren und Lüften. Die Studienabteilung und Bibliothek stehen zur Verfügung.

Herzlicher Dank gebührt allen Studierenden für die gewissenhafte Bereitschaft zum Nachweis Ihres Immunisierungsstatus (geimpft, genesen oder PCR-getestet) bei Anwesenheit in den Gebäuden der PH Steiermark. Sitzpläne in den Lehrveranstaltungen sind übrigens nicht mehr notwendig, weil es kein Contact Tracing gibt.

Wir danken auch allen Lehrenden, Verwaltungsbediensteten und Lehrer*innen der beiden Praxisschulen für die Übermittlung ihrer Impfnachweise. Derzeit stehen wir bei einem Immunisierungsquote (geimpft oder genesen) von 97%. Für die Überprüfung des Immunisierungsstatus der Lehrbeauftragten nach den Regeln des jeweiligen Institutes bedanken wir uns ebenfalls sehr herzlich. Und schließlich auch danke allen Kolleginnen und Kollegen, die nicht geimpft sind und ihre Testergebnisse regelmäßig vorweisen.

Nochmals herzlichen Dank für Ihr verantwortungsbewusstes Handeln in diesen schwierigen Zeiten. Bitte bleiben Sie gesund!

11. Februar 2022: Blended Learning im SoSe 2022

11. Februar 2022: Blended Learning im SoSe 2022

Die PH Steiermark setzt in Absprache mit den hausinternen Gremien und den anderen Grazer Universitäten und Hochschulen im Sommersemester 2022 Öffnungsschritte in Richtung Normalisierung des Hochschullebens, achtet dabei aber auf größtmögliche Sicherheit.

Blended Learning 100–50–20
Dieses Hochschulmodell für die Lehre der Aus- und Weiterbildung erlaubt Vorlesungen bis zu 100%, prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen bis zu 50% und handlungsorientierte Lehrveranstaltungen bis zu 20% in Online-Formaten. Aufgrund der noch angespannten COVID-Situation werden die Online-Anteile ausgeschöpft. Das Semester wird überwiegend mit Online-Lehre gestartet und bis Ostern situationsangepasst zunehmend in Präsenz stattfinden. Schulpraktika können je nach Situation an den Schulen absolviert werden. Fortbildung kann entsprechend dem Sicherheitsprinzip in Absprache mit der jeweiligen Zielgruppe ebenfalls zunächst online und zunehmend in Präsenz stattfinden. 

Offenes Haus
Die Gebäude der PH Steiermark sind geöffnet, alle Institute, Zentren, Verwaltungsabteilungen, die Bibliothek und die Studienabteilung stehen zu den üblichen Öffnungszeiten unter den geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln zur Verfügung.

Verhaltens- und Hygieneregeln
Für die Anwesenheit am Campus bleiben bis auf Widerruf sämtliche Verhaltensregeln – wie die 2,5-G-Regel (geimpft, genesen oder PCR-getestet) und FFP2-Maskenpflicht (außer allein in einem Raum oder bei Redebeiträgen am Arbeits- oder Sitzplatz) und Hygieneschutzmaßnahmen – wie die Nutzung von Desinfektionsspender und regelmäßiges Lüften – aufrecht. Bitte melden Sie auch ev. Infektionen weiterhin per unserem COVID-19-Meldeformular.

Herzlichen Dank für Ihre Umsicht - u.a. auch für Ihre hervorragende Impfbereitschaft - und Ihr aktives Mitwirken! Wir wünschen Ihnen viel Erfolg im Sommersemester und das Allerbeste für Ihre Gesundheit! 

04. Februar 2022: Impfpflichtgesetz

04. Februar 2022: Impfpflichtgesetz

Bundesgesetzblatt zum Herunterladen

05. Jänner 2022: Lehre und COVID-Schutzmaßnahmen nach Weihnachten

05. Jänner 2022: Lehre und COVID-Schutzmaßnahmen nach Weihnachten

Die PH Steiermark bleibt auch nach den Weihnachtsferien ab 10. Jänner 2022 bis zum Ende des WS 2021/22 geöffnet. Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage mit steigenden Infektionszahlen wird die Lehre überwiegend online und werden nur bestimmte Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Präsenz angeboten. Detailinformationen erhalten die Studierenden von ihren Lehrenden und sind in PHSt-Online angegeben.

  • Die Lehrveranstaltungen der Aus- und Weiterbildung werden online mit Ausnahme von nicht substituierbaren handlungsorientierten Lehrveranstaltungen in Präsenz stattfinden.
  • Prüfungen finden im bereits vereinbarten Setting in Präsenz oder online statt. 
  • Schulpraktika können weiterhin absolviert werden. 
  • Die Lehrveranstaltungen der Fortbildung inkl. SCHiLF/SCHüLF und Schulentwicklungsberatungen werden entsprechend der Situation, Zielgruppe und des Themas online durchgeführt oder verschoben.  

Für die Anwesenheit am Campus bleiben sämtliche Verhaltensregeln – wie die 2,5-G-Regel (geimpft, genesen und PCR-getestet) und FFP2-Maskenpflicht (außer alleine in einem Raum oder bei Redebeiträgen am Arbeits- oder Sitzplatz) sowie Hygieneschutzmaßnahmen – wie die Nutzung von Desinfektionsspender und regelmäßiges Lüften – aufrecht. 

Die Gebäude sind geöffnet, die Telefonzentrale ist besetzt, Institute, Zentren und Verwaltungsabteilungen stehen zur Verfügung. Die Bibliothek kann mit ihrer Entlehnung und den Lesesälen bei Sitzplatzreservierung genutzt werden, die Studienabteilung ist wie üblich geöffnet. Detailinformationen dazu finden Sie auf unserer Website. 

Wir bedanken uns für Ihr aktives Mitwirken und wünschen Ihnen das Beste für Ihre Gesundheit!

06. Dezember 2021: Verschärfte Sicherheitsmaßnahmen in Vorweihnachtswoche

06. Dezember 2021: Verschärfte Sicherheitsmaßnahmen in Vorweihnachtswoche

In der letzten Woche ab 13.12.2021 bis zum Beginn der Weihnachtsferien kann die Lehre im Sinne des Hochschulmodells Blended Learning der PH Steiermark, jedoch mit überwiegender Online-Lehre und mit nicht substituierbaren stark handlungsorientierten Lehrveranstaltungen in Präsenz gestaltet werden.

19. November 2021: Verschärfung der COVID-Sicherheitsmaßnahmen ab Mo, 22.11.2021

19. November 2021: Verschärfung der COVID-Sicherheitsmaßnahmen ab Mo, 22.11.2021

Aufgrund der Entscheidung der Bundesregierung für einen Lockdown verschärft die PH Steiermark ihre COVID-Schutzmaßnahmen per Montag, 22.11.2021 bis voraussichtlich 12.12.2021: Die Lehre wird überwiegend online abgehalten, während nicht substituierbare stark handlungsorientierte Lehrveranstaltungen in Präsenz stattfinden. Prüfungen finden im bereits vereinbarten Setting (vor Ort oder virtuell) statt. Schulpraktika können weiterhin absolviert werden. Informationen zu den Lehrveranstaltungen werden von den Lehrenden bekanntgegeben bzw. stehen bis spätestens Montagabend in PHSt-Online.
 
Die Gebäude der PH Steiermark bleiben geöffnet und die Lesesäle der Bibliothek können zu den üblichen Öffnungszeiten genutzt werden. Die Studienabteilung ist per Mail und telefonisch erreichbar und Dienstag, 7.30–12.30 sowie Donnerstag, 12.30–15.30 Uhr geöffnet. Die Öffnung der Mensa  ist täglich von 11.15–13.30 Uhr zum Abholen von Essen mit einem 2G-Nachweis vorgesehen. 
 
Sämtliche Verhaltensregeln und Hygieneschutzmaßnahmen – wie die 2,5-G-Regel und die FFP2-Maskenpflicht für die Anwesenheit am Campus – bleiben aufrecht.
 
Mit der Bitte um Ihr Verständnis und den besten Wünschen für Ihre Gesundheit!

17. November 2021: Erweiterung der FFP2-Maskenpflicht

17. November 2021: Erweiterung der FFP2-Maskenpflicht

Die PH Steiermark hat sich aus Sicherheitsgründen entschlossen, die seit heute, 17.11.2021, geltenden neuen Bestimmungen für die Maskenpflicht in der Steiermark zu übernehmen. Bitte tragen Sie Ihre FFP2-Maske wie bisher in allen Bereichen der PH Steiermark, darüber hinaus ab sofort auch an ihrem Arbeits- bzw. Sitzplatz. Abgenommen werden kann die FFP2-Maske nur dann, wenn Sie sich alleine im Raum befinden oder bei aktiven Redebeiträgen in den Lehrveranstaltungen. 

Herzlichen Dank und bitte bleiben Sie gesund!

16. November 2021: Fort- und Weiterbildung bis Weihnachten online

16. November 2021: Fort- und Weiterbildung bis Weihnachten online

In Abstimmung mit der Bildungsdirektion Steiermark werden Fort- und Weiterbildungslehrveranstaltungen sowie Schulentwicklungsberatungen inkl. SCHiLF/SCHüLF spätestens ab Mo, 22.11.2021 bis Weihnachten, 23.12.2021 entsprechend der Situation, der Zielgruppe und des Themas auf Online-Lehre umgestellt, abgesagt oder verschoben. 

08. November 2021: 2,5G-Nachweis nur mit PCR-Test ab 15.11.2021

08. November 2021: 2,5G-Nachweis nur mit PCR-Test ab 15.11.2021

Die PH Steiermark erhöht ihre Schutzmaßnahmen auf die 2,5G-Regel ab Mo, 15. November 2021 und akzeptiert nur noch PCR-Tests. In allen Gebäuden der PH Steiermark gilt das Tragen von FFP2-Masken außer beim Sitzen. Wir bitten weiterhin um die  Nutzung der Desinfektionsspender für Hände und Tische sowie das Lüften der Lehr- und Büroräume. Alle Räume werden zudem abends täglich gereinigt und regelmäßig desinfiziert.

Für Lehrveranstaltungen (vor allem der Fort- und Weiterbildung) außer Haus gelten die jeweiligen Regeln des Lehrveranstaltungsortes.

08. Oktober 2021: 3G-Nachweise

08. Oktober 2021: 3G-Nachweise

Grundsätzlich akzeptiert die PH Steiermark:

  • den Grünen Pass als App. Der Grüne Pass beinhaltet Nachweise, dass man eine Corona-Schutzimpfung erhalten hat (“Impfzertifikat”), einen aktuellen negativen Corona-Test hat („Testzertifikat”) oder von COVID-19 genesen ist („Genesungszertifikat”).
  • den gelben Impfpass in Papierform.
  • Testnachweise von befugten Stellen. Befugte Stellen sind Apotheken, Teststraßen, Labore, Schulen (für ihre Schüler*innen und Lehrer*innen) und andere Betriebsstätten (durch geeignetes Fachpersonal). Ein solcher Nachweis muss bescheinigen, dass die angeführte Person getestet wurde und zumindest Vor- und Nachname der getesteten Person, Geburtsdatum, Gültigkeitsdauer des Nachweises und Bar-/QR-Code bzw. Unterschrift und Stempel der befugten Stelle umfassen.

Als Testnachweise akzeptiert die PH Steiermark:

  • PCR-Tests. Ein PCR-Test ist ein sehr sensitives molekularbiologisches Testverfahren, das das Virus nachweist oder auch nicht. Es wird von befugten Stellen durchgeführt, gilt 72 h ab Probenahme und scheint am Grünen Pass auf.
  • Antigen-Tests. Ein Antigentest ist ein Schnelltest, der nicht zu Hause, sondern von befugten Stellen vorgenommen wird. Solche Antigen-Schnelltests erfolgen auf Basis der e-Card, die der Identifikation dient. Das Testergebnis erhält man per SMS oder E-Mail, gilt 24 h ab Probenahme und kann auf den Grünen Pass hochgeladen werden.
  • den Testnachweis von Schulen in Papierform. Da PCR-Tests und Antigen-Schnelltests von befugten Stellen durchgeführt werden, akzeptieren wir auch Papiernachweise, wie jenen von der Schule. Dazu gibt es eine offizielle Vorlage des BMBWF oder den „Ninja-Pass“. Wesentlich ist die Unterschrift und der Stempel der Schule.
  • den COVID Zutrittspass der Universität Graz in Scheckkartenform. Vollständig geimpften oder genesenen Studierenden stellt die Universität Graz auf freiwilliger Basis einen „Zutrittspass“ im Scheckkartenformat mit Foto, Name und Matrikelnummer aus. Dieser Zutrittspass gilt das ganze Wintersemester 2021/22.
  • Antikörpertestnachweise von Laboren in Papierform. Antikörpertests werden von Laboren durch Blutabnahme vorgenommen und gelten 90 Tage. Diesbezügliche Testzertifikate werden nicht im Grünen Pass aufgenommen. Dafür gelten papierene Testzertifikate von Laboren mit dem Hinweis „positive Testung auf neutralisierende Antikörper“.

01. Oktober 2021: 3G-Regel, 3G-Nachweise und 3G-Kontrolle

01. Oktober 2021: 3G-Regel, 3G-Nachweise und 3G-Kontrolle

Abgesehen von den bekannten Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln inkl. der FFP2-Maskenpflicht gilt an der PH Steiermark die 3-G-Regel. Alle Studierenden, Lehrenden und Verwaltungsbediensteten werden gebeten ihren 3-G-Nachweis zu erbringen. Es ist angebracht, den 3-G-Nachweis in Kombination mit einem Identitätsausweis stets mitzuführen.

3G-Regel

  • Der 3G-Nachweis aller Lehrenden und Verwaltungsbediensteten ist bereits kontrolliert: 94 % des lehrenden Stammpersonals und 88 % des Verwaltungspersonals sind vollimmunisiert. Die wenigen nicht geimpften Personen weisen ihre Testergebnisse regelmäßig vor. 
  • Studierende zeigen Ihren 3G-Nachweis den Lehrenden zu Beginn der Präsenzlehrveranstaltungen, von Präsenzprüfungen und Präsenzberatungsgesprächen. 
  • Auch in der Studienabteilung, der Bibliothek und allen Büros wird der Zutritt kontrolliert.
  • In der Mensa gelten die Gastronomiebestimmungen.
  • Als Testnachweis gilt ein PCR- oder Antigen-Test oder Antikörpertest von befugter Stelle entsprechend der jeweils gesetzlichen Gültigkeitsfrist. 
  • Auch die Schule ist eine befugte Stelle, weshalb auch diese Testnachweise gelten. 
  • Ohne Nachweis darf an Lehrveranstaltungen, Prüfung oder Beratungsgesprächen in Präsenz nicht teilgenommen werden und gilt als Abwesenheit.
  • Studierende haben kein Recht auf Online-Lehrersatz, Lehrende bestimmen individuell, welche Ersatzleistungen zu erbringen sind.    

3G-Kontrolle

  • App „Grüner Pass“: Die meisten Personen haben auf ihrem Mobilgerät die App „Grüner Pass“ installiert. Hier werden direkt in der App der Nachweis und die aktuelle Gültigkeit per grünem oder rotem Balken angezeigt.
  • Website Green Check: Diese Website kann man auf dem Smartphone im Internet-Browser aufrufen. Es muss ihr einmalig der Zugriff auf die Smartphone-Kamera erlaubt werden. Der QR-Code auf dem Nachweis kann dann gescannt werden. Ähnlich der App „Grüner Pass“ zeigt die Website an, ob der Nachweis gilt. (Es kann auch der QR-Code aus der App „Grüner Pass“ gescannt werden.)
  • Sichtkontrolle: Nachweise können auch ohne elektronische Unterstützung kontrolliert werden. 

  • Bei technischen Fragen kontaktieren Sie bitte unsere IT-Hotline 0316 8067 5555 oder support@phst.at 

3G-Nachweise allgemein

Hier finden Sie alle Informationen zum 3-G-Nachweis des BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: 

3G-Nachweise an der PH Steiermark im Detail

Für Impfungen gilt:

  • Die Zweitimpfung gilt für maximal 360 Tage (1 Jahr) ab dem Tag der Zweitimpfung. 
  • Impfstoffe, bei den nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung insgesamt 270 Tage (9 Monate) lang.
  • Die Drittimpfung (bzw. bei Einmalimpfstoff und bei Genesenen die Zweitimpfung) gilt 360 Tage (1 Jahr). 

Für Genesene gilt:

  • Eine genesene Person ist nach Ablauf der Infektion 180 Tage (6 Monate) von der Testpflicht befreit.
  • Wenn genesene Personen auch eine Impfung nachweisen, gelten sie als geimpft mit 360 Tage (1 Jahr) Gültigkeit. 

Für die Tests sind unterschiedliche Gültigkeitsdauern festgelegt:

  • PCR-Tests von befugten Stellen gelten 72 h (3 Tage) ab Probenahme.
  • Antigentests von befugten Stellen gelten 24 h (1 Tag) ab Probenahme. 
  • Neutralisierende Antikörpertests von befugten Stellen gelten 90 Tage (3 Monate) ab dem Testzeitpunkt. 
  • "Befugte Stellen" sind Ärzte, Apotheken, Labore und Teststraßen sowie Schulen für ihre Schüler*innen, Lehrer*innen und Lehramtsstudierende in Praktika. 
  • Akzeptiert werden auch die Zutrittspässe in Scheckkartenformat der hauptinskripierten Lehramtsstudierenden der Universität Graz.

20. September 2021: COVID-Schutzmaßnahmen WS 2021/22

20. September 2021: COVID-Schutzmaßnahmen WS 2021/22

Die PH Steiermark startet im WS 2021/22 auf Basis der Leitlinie Blended Learning wieder in den Präsenzbetrieb. Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Beratungsgespräche können in Präsenz stattfinden. Auch in den Büros der Verwaltung wird wieder in Präsenz gearbeitet. Die Kapazitäten der Lehrräume werden außer in der Aula auf 100 % ausgeweitet.

Zum Schutz der Studierenden, Lehrenden und Verwaltungsbediensteten aber auch Schüler*innen und Lehrer*innen der eingegliederten Praxisschulen wurden wieder COVID-Schutzmaßnahmen ergriffen. Sie basieren auf der 8. Novelle der 2. COVID Maßnahmenverordnung und der Erfahrungen des letzten Studienjahres.

Abgesehen von den schon bekannten Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln ist das Tragen einer FFP2-Maske und die 3-G-Regel Basis für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, den Besuch der Bibliothek, der Studienabteilung, der Mensa und der Arbeit in den Büros. Die 3-G-Kontrolle bei den Lehrenden und Verwaltungsbediensteten erfolgt durch die jeweils vorgesetzten Führungspersonen, bei den Studierenden durch die Lehrenden bzw. Verwaltungsbediensteten.  

Hier können Sie die vollständigen PHSt-COVID-Schutzmaßnahmen WS 2021/22 herunterladen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an rektoratsdirektion@phst.at

Das Rektorat ersucht um Einhaltung der Regelungen, bedankt sich dafür und wünscht ein erfolgreiches Wintersemester! Bitte bleiben Sie gesund!

09. September 2021: 5-Punkte-Fahrplan für den sicheren Studienbeginn des BMBWF

09. September 2021: 5-Punkte-Fahrplan für den sicheren Studienbeginn des BMBWF

Das BMBWF übermittelt die Broschüre „Hochschulstart im Wintersemester 2021/22 – Fünf-Punkte-Fahrplan für den sicheren Studienbeginn 2021/22“, den wir hiermit veröffentlichen. 

02. September 2021: Regelungen Kontaktpersonenmanagement

02. September 2021: Regelungen Kontaktpersonenmanagement

Das Gesundheitsministerium hat ein neues Reglement für das Contact Tracing veröffentlicht. Wir ersuchen nach wie vor um diesbezügliche Meldungen über das COVID-Meldeformular, das Sie auf der Startseite unserer Website www.phst.at finden.

Broschüre für das Kontaktpersonenmanagement zum Herunterladen
COVID-Meldeformular der PHSt

30. August 2021: Blended Learning, 3G-Regel, PCR- oder Antigen-Test, FFP2-Maske ab 1.10.2021

30. August 2021: Blended Learning, 3G-Regel, PCR- oder Antigen-Test, FFP2-Maske ab 1.10.2021

Blended Learning als neues Lehrkonzept
Nach einem hoffentlich erholsamen Sommer naht das vierte „ungewöhnliche Semester“,  da auch im Herbst noch nicht mit vollständiger Normalität zu rechnen ist. Sofern es die Lage im Oktober zulässt, wird die Lehre der Aus-, Fort und Weiterbildung an der PH Steiermark im Herbst 2021 im Blended Learning-Modus angeboten. Die Lehrenden planen ihre Lehrveranstaltungen in einer didaktisch sinnvollen Mischung („Blend“) aus Präsenz- und Online-Lehrveranstaltungsterminen. Online-Lehre kann synchron mit Videokonferenz (ortsunabhängig) oder asynchron (zeit- und ortsunabhängig) mit Betreuung stattfinden. In der Aus- und Weiterbildung können Vorlesungen bis 100%, prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen bis 50% und handlungsorientierte Lehrveranstaltungen bis 20% online durchgeführt werden. Lehrveranstaltungen der Fortbildung werden entlang des Mehrwerts für Lehrer*innen je nach Situation und Zielsetzung angeboten. Die Information wann Lehrveranstaltungstermine wie angeboten werden, liegen bei der Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen in PH-Online vor. 

Strenge COVID-Sicherheitsbestimmungen 
Die Regelungen des 2. COVID-19 Hochschulgesetzes wurden vom Gesetzgeber verlängert und im Hinblick auf die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) erweitert. Für den Fall, dass sich die Pandemielage verschlechtert und Präsenzlehre und -prüfungen nicht oder nur eingeschränkt möglich sind, muss ein Alternativszenario vorgeschrieben werden. 

Zum Schutze unser aller Sicherheit gilt für die PH Steiermark ab 1.10.2021 folgende Regelung:

  • Für Lehrveranstaltungen in Präsenz ist ein 3G-Nachweis erforderlich. 
  • Getestete benötigen einen PCR- oder Antigen-Test von befugter Stelle. 
  • Wir tragen FFP2-Masken, die beim Sitzen in der Lehrveranstaltung abgenommen werden können. 
  • Lüften und Desinfektion ist nach wie vor vorgeschrieben. 
  • Für Contact Tracing wird gesorgt. 
  • Für individuelle Arbeit an der PHSt öffnen wir wieder Studierräume.

Bis dahin wünschen wir Ihnen noch einen schönen ausklingenden Spätsommer. Bitte bleiben Sie gesund und lassen Sie sich impfen!

27. August 2021: Sommerhochschule mit 3G-Regel, MNS, 1m Abstand

27. August 2021: Sommerhochschule mit 3G-Regel, MNS, 1m Abstand

Zu unsere aller Schutz wurden die Regelungen des 2. COVID-19 Hochschulgesetzes vom Gesetzgeber verlängert. An der PH Steiermark gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) seit 15. August 2021 und ist deshalb auch für die Sommerhochschule, die heuer wieder mit zahlreichen Lehrveranstaltungen stattfindet, relevant. 

Für die Präsenzlehre der Sommerhochschule bis 30.09.2021 gilt in den Gebäuden der PH Steiermark:

  • 3G-Nachweis
  • Mund-Nasen-Schutz (außer beim Sitzen)
  • 1m Abstand
  • Lüften
  • Händewaschen, Händedesinfektion, kein Händeschütteln, Niesetikette
  • Contact Tracing

Eine Übersicht für den Nachweis der verschiedenen Testarten finden Sie hier. In der Sommerhochschule akzeptieren wir den Grünen Pass oder Impfausweis, PCR-Tests und Antigen-Tests, stellen aber keine Tests vor Ort zur Verfügung. Personen ohne Nachweis müssen leider abgewiesen werden.

Wir wünschen Ihnen interessante Lehrveranstaltungen in angenehmer Atmosphäre und danken für Ihren Besuch und Einsatz. Bitte achten Sie auch auf sich und bleiben Sie gesund!

Link zum Programm der Sommerhochschule an der PH Steiermark

24. August 2021: Leitlinie „Qualitätsrahmen für Blended Learning“

24. August 2021: Leitlinie „Qualitätsrahmen für Blended Learning“

Die PH Steiermark freut sich, die brandneue Leitlinie zum „Qualitätsrahmen für Blended Learning“ präsentieren zu können, die beabsichtigt, Orientierung für die Lehre im WS 2021/22 zu geben. Dank für ihre Konzeption und Formulierung gebührt der Steuergruppe Blended Learning (Medienpädagog*innen und -didaktiker*innen sowie Funktionsträger*innen), die seit Juli 2020 daran arbeitete und vielen Studierenden und Lehrenden der PH Steiermark, die sich durch Diskussionen und Rückmeldungen einbrachten. 

Die Leitlinie unterstützt die generelle Umstellung der Lehre an der PH Steiermark auf Blended Learning, der didaktisch sinnvollen Mischung ("Blend") aus Präsenz- und Online-Lehre. Die Aufteilung obliegt den Lehrenden auf Basis des vorliegenden Qualitätsrahmens. Online-Lehre kann synchron (ortsunabhängig) mit Videokonferenz und asynchron (orts- und zeitunabhängig) mit Betreuung stattfinden. In der Aus- und Weiterbildung können Vorlesungen bis zu 100 %, prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen bis zu 50 % und handlungsorientierte Lehrveranstaltungen bis zu 20 % online durchgeführt werden. Lehrveranstaltungen der Fortbildung werden entlang des Mehrwerts für Pädagog*innen je nach Situation und Zielsetzung angeboten. Die Information, wann Lehrveranstaltungstermine wie angeboten werden, liegt bei der Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen in PH-Online vor.  

Die von der Steuergruppe Blended Learning vorgenommene Literaturrecherche zu erfolgreichen Formaten und Qualitätskriterien zu Online-Lehre und Blended Learning ergab eine große Anzahl von Forschungsbefunden und Publikationen. Im Fachdiskurs existieren unterschiedliche Herangehensweisen und Modelle, um die Qualität von Blended Learning einzuordnen (u.a. Blieck et al., 2019). Dabei werden Ebenen wie das strategische Management, die Entwicklung der gesamten Hochschule, das Design des Curriculums, von Lehrveranstaltungen, von Lernprozessen oder auch die Unterstützung von Lehrenden und Studierenden in den Blick genommen. Unter anderem wurde das Qualitätsmodell „E-xcellence“ (Kear et al., 2016), das Ergebnis mehrerer EU-Projekte von 2005 – 2012 als Ausgangsbasis gewählt und entsprechend angewandt. Zudem entschied die Steuergruppe für den Qualitätsrahmen Blended Learning an der PH Steiermark jene Aspekte zu fokussieren, die für Sie als Lehrende besonders relevant und praxistauglich sind. Ausgehend vom Excellence-Qualitätsmodell wird das „Design of the learning activities“ (Kear et al., 2016) ins Zentrum gestellt. Die vorliegende Leitlinie bezieht sich also auf das Lehrveranstaltungskonzept, die Lehr- und Lernaktivitäten und die Abhaltung der Lehrveranstaltung. 

Lesen Sie in der Leitlinie nach zu:

  • Ausgangslage in der Präambel
  • Genese des Hochschulentwicklungsprojekts
  • Begriffsdefinitionen
  • Umsetzungsrahmen  
  • Qualitätskriterien und -indikatoren 

03. August 2021: Impfung für Hochschulangehörige 06.09. – 11.10.2021

03. August 2021: Impfung für Hochschulangehörige 06.09. – 11.10.2021

Wir dürfen Sie hiermit darüber informieren, dass sich die PH Steiermark im Reigen der neun Universitäten und Hochschulen des Steirischen Hochschulraums klar für das Impfen ausspricht. Die neun steirischen Hochschulen ermöglichen in Kooperation mit dem Land Steiermark nun eine Impfaktion für Hochschulangehörige, die noch nicht immunisiert sind.

WerStudierende (Aus-, Fort, Weiterbildung), Lehrende (Stamm, Mitverwendete, Lehrbeauftragte), Verwaltungsbedienstete und PVS/PMS-Lehrer*innen der PH Steiermark; alle Staatsbürgerschaften; Haupt- oder
Nebenwohnsitz in der Steiermark
Wann6. September 2021 – 11. Oktober 2021
WoGrazer Messe, Halle A, „Fast Lane“
WomitEinmalvakzin Johnson & Johnson (Vollimmunisierung nach einem Stich)
WieAnmeldung ab 03.08.2021 über die Online-Plattform https://anmeldung.steiermark-impft.at; bitte wählen Sie „regionale Impfstelle“ sowie die „Impfaktion der steirischen Hochschulen“

Es freut uns sagen zu können, dass die steirischen Hochschulen ihre Verantwortung gegenüber ihren rund 70.000 Angehörigen wahrnehmen und seit Beginn der Coronakrise proaktiv und kontinuierlich über COVID-19-bedingte Maßnahmen und Regelungen informieren. Die konzertierte Impfaktion reiht sich in eine Vielfalt an Services ein. Sie soll neben der Steigerung der Durchimpfungsrate in der Bevölkerung dazu beitragen, in den Lehrsälen ab Herbst möglichst Normalbetrieb in Präsenz anbieten zu können. Für die Teilnahme an Präsenzlehrveranstaltungen des Lehr- und Studienbetriebs im kommenden Wintersemester wird ein 3G-Nachweis nach Maßgabe der dann gültigen Rechtslage notwendig sein.

Informationen zum Herunterladen

Studienjahr 2020/21

15. Juli 2021: Zweitimpfung für 3 G-Regel ab 15. August 2021

15. Juli 2021: Zweitimpfung für 3 G-Regel ab 15. August 2021

Zur Überprüfung der 3 G-Regel weißt das Rektorat der PH Steiermark darauf hin, dass Impfungen und Testungen ab 15. August 2021 neuen Bestimmungen unterliegen.

Von besonderer Bedeutung ist die in Kraft tretende 3. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung, welche den Status einer „geimpften Person“ bei einem zweiteiligen Impfschema (alle Impfstoffe außer Johnson & Johnson)  erst nach der 2. Teilimpfung zuerkennt. Die bisherige Variante „ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als 90 Tage zurückliegen darf,“ entfällt ab 15. August 2021. Es gilt die Variante „ab dem Tag der Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf“.

Diese Regelung der Gültigkeit der Zweitimpfung für die Überprüfung der 3 G-Regel gilt ab demselben Zeitpunkt auch für die PH Steiermark.

01. Juli 2021: Checkliste Hygiene- und Präventionsmaßnahmen Aufnahmeverfahren Primarstufe 2021

01. Juli 2021: Checkliste Hygiene- und Präventionsmaßnahmen Aufnahmeverfahren Primarstufe 2021

Beim Aufnahmeverfahren für das Bachelorstudium Lehramt Primarstufe werden an der Pädagogischen Hochschule Steiermark (PHSt) die Module C (Face-to-Face Assessment) und C+ (Überprüfung der körperlich-motorischen und musikalisch-rhythmischen Eignung bzw. das Screening der Stimm- und Sprechleistung) im Jahr 2021 in Präsenz abgehalten.

Das vorliegende Präventionskonzept beinhaltet Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos und basiert auf einer Risikoanalyse, welche Mitte Mai 2021 vorgenommen wurde. Die konzeptionelle Herangehensweise ist nicht statisch und erlaubt dadurch notwendige Adaptionen im Prozessverlauf. Die vorliegende Fassung integriert die Aspekte der novellierten Verordnung in Bezug auf die COVID-19-Pandemie mit Gültigkeit ab 1. Juli 2021.

Information
Alle am Aufnahmeverfahren beteiligten Personen werden zeitgerecht und mehrmals über die geltenden Regeln informiert. Dies geschieht einerseits schriftlich über E-Mail-Aussendungen und andererseits über eine (erneute) persönliche Unterweisungen vor Ort. Zusätzlich sind COVID-19-Hinweisschilder zur Sensibilisierung der Studienwerber/innen angebracht.

Kontrolle
Alle Studienwerber/innen absolvieren das Modul C und C+ an einem Prüfungstag. An diesem Tag müssen sich die Studienwerber/innen zu Beginn bei einem Check-in-Point melden. Es erfolgt unter anderem ein Abgleich der zuvor im Prozessverlauf erhobenen Daten, um die Ermittlung von Kontaktpersonen bei einem eventuell auftretenden COVID-19-Fall zu gewährleisten, und die Überprüfung der 3-G-Regel (geimpft, getestet, genesen) durch Vorlage eines zulässigen Zertifikats. Die rasche und unkomplizierte Kontrolle, ob einem/einer Studienwerber/in die Teilnahme am Aufnahmeverfahren gewährt werden darf oder nicht, passiert vorzüglich über die Anwendung GreenCheck, die vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Verfügung gestellt wird.

Sind alle Voraussetzungen für die Teilnahme am Aufnahmeverfahren gegeben, erhält die/der Studienwerber/in ein speziell angefertigtes Willkommensarmband, das im weiteren Verlauf als Zugangsberechtigung zu den einzelnen Überprüfungen dient.

Leitsystem & Quadratmeteranzahl
Die Steuerung der Personenströme erfolgt durch ein geeignetes Leitsystem. Zudem werden die Studienwerber/innen bereits vorab über die Lage der Prüfungsräumlichkeiten informiert. Sind mehrere Studienwerber/innen zeitgleich zu einer Überprüfung im selben Raum eingeteilt, wird diese Gruppe zum entsprechenden Prüfungsort gelotst, damit eine gezielte Steuerung möglich ist. Ein zeitversetztes Eintreffen unterschiedlicher Studienwerber/innen beim Check-in wird durch die Vergabe fester Zeitfenster gesteuert, wodurch ungeordnete Warteschlangen im Empfangsbereich verhindert werden.

Als zusätzliche Entzerrungsmaßnahme werden pro Stunde maximal 12 Studienwerber/innen eingelassen. Die maximale Verweildauer einer/eines Studienweberin/Studienwerbers beim Aufnahmeverfahren an der PHSt beträgt längstens 4 Stunden. Damit befinden sich nie mehr als insgesamt 48 Studienwerber/innen zeitgleich an der PHSt. Im Regelfall sind 19 Studienwerber/innen in den dafür vorgesehenen Prüfungsräumlichkeiten anwesend. Die Studienwerber/innen, welche sich gerade nicht in einem Prüfungsraum befinden, warten entweder direkt vor einem zugewiesenen Prüfungsraum oder können sich in einem großzügigen Wartebereich (bestehend aus mehreren Räumen, durchschnittlich ca. 20 Quadratmeter pro Person) bzw. dem Außenbereich des Campus aufhalten.

Hygienemaßnahmen
Beim gesamten Aufnahmeverfahren gelten folgende allgemeine Hygienebestimmungen:

  • Verwendung eines Mund- und Nasenschutzes beim Bewegen in den allgemeinen Verkehrsflächen der PH Steiermark
  • Während der Prüfung darf der Mund- und Nasenschutz abgenommen werden. Hier wird als räumliche Trennung eine Acrylglasscheibe zwischen den Prüfer/innen und der/dem Studienwerber/in positioniert.
  • Mindestabstand von einem Meter
  • Regelmäßige Desinfektion der Prüfungsräumlichkeiten
  • Regelmäßiges Stoßlüften
  • Jedem/Jeder Prüfer/in wird eine eigene Karaffe mit Wasser zur Verfügung gestellt

Checkliste zum Herunterladen

01. Juli 2021: Ab heute MNS, aber weiterhin 3-G-Regel, 1m Abstand und Hygieneregeln

01. Juli 2021: Ab heute MNS, aber weiterhin 3-G-Regel, 1m Abstand und Hygieneregeln

Wie in ganz Österreich genügt ab heute auch an der PH Steiermark Mund-Nasen-Schutz, wobei natürlich auch weiterhin FFP2 Masken getragen werden können. Aufrecht bleibt die 3 -G-Regel und 1 m Abstand sowie alle weiteren Hygieneregeln, wie Händewaschen, Hände desinfizieren, nicht Hände schütteln, Niesetikette  und Räume lüften.

25. Juni 2021: Blended Learning für WS 2021/22 geplant

25. Juni 2021: Blended Learning für WS 2021/22 geplant

Falls sich die Situation in Österreich weiterhin so positiv entwickelt, wie es derzeit der Fall ist, wird die Lehre an der PH Steiermark im WS 2021/22 im Rahmen des Konzepts Blended Learning angeboten, einer pädagogisch-didaktisch sinnvollen Mischung („Blend“) zwischen Präsenz- und Online-Lehre. Dabei können Vorlesungen bis zu 100%, prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen bis zu 50% und handlungsorientierte Lehrveranstaltungen bis zu 20%  online stattfinden. Welche der Lehrveranstaltungstermine in welcher Form abgehalten werden obliegt den Lehrenden und ist vor Beginn des Semesters in PH-Online nachzulesen.

Genaueres dazu hier: Blended Learning

Jetzt aber wünschen wir einen erholsamen Sommer!

15. Juni 2021: Maskenpflicht am Sitzplatz fällt

15. Juni 2021: Maskenpflicht am Sitzplatz fällt

Wir alle genießen in den letzten Wochen wiedergewonnene Freiheiten, die durch die stetig sinkenden Infektionszahlen und die damit einhergehenden schrittweisen Lockerungen möglich sind:

An der PH Steiermark gilt bis auf Weiteres wieder 1 m Abstand und die Maskenpflicht am Sitzplatz fällt. Das bedeutet, dass nach der Einnahme der Plätze in den Lehrsälen während der Lehre der Aus-, Fort- und Weiterbildung, bei Prüfungen und beim Aufnahmeverfahren keine FFP2-Maske getragen werden muss. Das gilt für Lehrende und Studierende. Beim Bewegen zwischen den Sitzplätzen und in den allgemeinen Verkehrsflächen der PH Steiermark ist eine FFP2-Maske zu tragen. Wer immer eine Maske tragen möchte, kann dies selbstverständlich tun.

Wir wünschen Ihnen weiterhin beste Gesundheit. Bitte achten Sie nach wie vor auf sich und Ihre Mitmenschen!

19. Mai 2021: 3 G-Regel für Präsenz-Lehrveranstaltungen, -Prüfungen und Aufnahmeverfahren

19. Mai 2021: 3 G-Regel für Präsenz-Lehrveranstaltungen, -Prüfungen und Aufnahmeverfahren

Ab  19. Mai 2021 gilt gem. dem 28. Stück der Verordnungen des Rektorats der PH Steiermark „Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der COVID-19-Pandemie an der Pädagogischen Hochschule Steiermark“ zur Teilnahme an Präsenz-Lehrveranstaltungen, -Prüfungen, -Eignungs- und -Aufnahmeverfahren dieselbe 3 G-Regel wie im öffentlichen Raum.

StatusGültigkeit
Geimpft           beide Impfungen sind absolviert: 6 Monate ab dem 2. Stich; für geimpfte Genesene 9 Monate ab dem 2. Stich
die Erstimpfung ist absolviert: ab dem 22. Tag der Erstimpfung und nicht länger als 3 Monate nach dem Tag der Erstimpfung
Getestetnegatives Ergebnis eines PCR-Tests: 72 Stunden ab Probenahme
negatives Ergebnis eines Antigentests von einer befugten Stelle: 48 Stunden ab Probenahme
negatives Ergebnis eines Selbsttests mit QR-Code: 24 Stunden ab Probenahme
GenesenAbsonderungsbescheid oder ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion bis zu 6 Monate vor der Testung
Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf 

Bitte weisen Sie die Nachweise beim Zutritt zu den jeweiligen Räumlichkeiten vor. Liegt er nicht vor, ist die Teilnahme an der Lehrveranstaltung, Prüfung oder am Eignungs- und Aufnahmeverfahren nicht gestattet.

Die Teststraße der PH Steiermark wird ab 1. Juni 2021 nicht mehr angeboten.

03. Mai 2021: Impfen für Lehramtsstudierende in Präsenzpraktika

03. Mai 2021: Impfen für Lehramtsstudierende in Präsenzpraktika

Das Rektorat der PH Steiermark freut sich, mitteilen zu können, dass das Land Steiermark Lehramtsstudierende, die aktuell Präsenzpraktika an Schulen absolvieren, zur Impfung vorzieht, sobald genügend Impfdosen zur Verfügung stehen.

Wenn Sie in Ihrem Lehramtsstudium aktuell ein Präsenzpraktikum absolvieren, können Sie sich jedenfalls ab sofort zur Impfung anmelden. Bitte nutzen Sie dieses Angebot und melden Sie sich über die offizielle Registrierungsplattform https://anmeldung.steiermark-impft.at mit einem Ja-Klick auf "Sind Sie ein*e Pädagoge*in mit regelmäßigem Präsenzunterricht?" an.

Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Klicken Sie auf Voranmeldung.
  2. Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein.
  3. Klicken Sie bei der Frage "Gehören Sie zur Gruppe von Personen, die einen pädagogischen Beruf ausüben?" auf Ja.
  4. Klicken Sie bei der Frage "Sind Sie ein*e Pädagoge*in mit regelmäßigem Präsenzunterricht?" auf Ja.
  5. Senden Sie Ihre Voranmeldung ab.

Nach abgeschlossener Registrierung erhalten Sie mittels E-Mail oder SMS zunächst die Bestätigung Ihrer Voranmeldung und werden – falls genügend Impfdosen zur Verfügung stehen – über den Ihnen ev. zugewiesenen Impftermin, Impfort und sonstige Erfordernisse informiert. Wenn Sie ein diesbezügliches SMS bzw. E-Mail erreicht hat, kontaktieren Sie bitte Ihre Mentorin/Ihren Mentor und ersuchen um eine Bestätigung der Schule, die Sie zu Ihrer Impfung mitbringen müssen.

Weiterführende Informationen können Sie auf der Website https://www.impfen.steiermark.at/ entnehmen.

Es ist uns als verantwortliche Hochschulleitung ein Anliegen, Ihnen dieses Angebot des Landes Steiermark im Sinne unserer Fürsorge zu übermitteln und wir freuen uns, wenn Sie sich für diese Schutzmaßnahme gegen die Pandemie entscheiden.

31. März 2021: COVID-Tests für Studierende und Lehrende bei Präsenz nach Ostern

31. März 2021: COVID-Tests für Studierende und Lehrende bei Präsenz nach Ostern

Bei Präsenzlehrveranstaltungen und -prüfungen nach Ostern von Mo, 12. April 2021 – Sa, 3. Juli 2021 werden sowohl Studierende als auch Lehrende ersucht, sich an die geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln zu halten und einen negativen COVID-Test von öffentlichen Teststraßen oder Apotheken, die nicht älter als 48 Stunden sein dürfen, vorzuweisen. Für Genesene, die ein diesbezügliches ärztliches Attest vorweisen können ist der Test nicht notwendig. Geimpfte müssen derzeit noch einen Test machen. 

Das Tragen von FFP2-Masken ist bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Präsenz verpflichtend. Der Nachweis des negativen COVID-Tests wird bei Zutritt zum Lehrsaal überprüft. Sollte ein derartiger Nachweis nicht vorgelegt werden können, ist die Teilnahme an der Lehrveranstaltung nicht gestattet. Bitte archivieren Sie ihn auch entsprechend, sodass Sie ihn im Falle einer benötigten Rechtfertigung vorzeigen können. 
 
Die PH Steiermark bietet für Personen, die keine Gelegenheit haben, öffentliche Teststraße zu besuchen, zweimal wöchentlich eine Teststraße an. Studierende und Lehrende müssen sich nicht anmelden, aber ihre PH-Card vorweisen. Das Ergebnis des kostenlosen Tests liegt innerhalb von 15 Minuten vor und ist ebenfalls für 48 Stunden gültig. Die Papier-Bestätigung gilt nur für den Besuch der Präsenzlehrveranstaltungen bzw. -prüfungen an der PH Steiermark. 

PHSt-Teststraße:Dienstag, 8.00 Uhr – 10.00 Uhr
Donnerstag, 9.30 Uhr – 10.30 Uhr
Foyer der Aula, Altbau, Hasnerplatz 12, 8010 Graz 

30. März 2021: Distance Learning mit wenigen Präsenzen bis Semesterende

30. März 2021: Distance Learning mit wenigen Präsenzen bis Semesterende

Die Lehre der PH Steiermark findet nach Ostern bis Ende des Sommersemesters von Montag, 12. April 2021 – Samstag, 3. Juli 2021 in Distance Learning, außer mit wenigen nicht substituierbaren Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Präsenz, statt. Präsenz-Termine müssen vom Vizerektorat für Studium und Lehre genehmigt werden. Die Studierenden werden von ihren Lehrenden informiert.

Alle genehmigten Präsenz-Termine finden unter den geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln statt. Das Tragen von FFP2-Masken ist bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Präsenz verpflichtend. Zudem muss ein Nachweis eines zeitnahen COVID-Antigen-Tests von öffentlichen Teststraßen oder Apotheken, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorgelegt werden (Rektoratsbeschluss gem. 2. COVID19-Hochschulgesetz – 2. C-HG, § 1, Abs. 2).

Die PH Steiermark bietet für Personen, die keine Gelegenheit haben, öffentliche Teststraße zu besuchen, zweimal wöchentlich eine Teststraße an, bei der eine Ärztin testet. Eine Anmeldung ist nicht notwendig, aber die PH-Card muss vorgewiesen werden. Das Ergebnis des kostenlosen Tests liegt innerhalb von 15 Minuten vor, die Bestätigung gilt nur für den Besuch der Präsenzlehrveranstaltungen bzw. -prüfungen an der PH Steiermark.

PHSt-Teststraße:Montag, 7.45 Uhr – 11.00 Uhr
Donnerstag, 9.45 Uhr – 12.00 Uhr
Foyer der Aula, Altbau, 1. Stock
Hasnerplatz 12, 8010 Graz

15. Februar 2021: Selbsttest für Beschäftigte der PH Steiermark

15. Februar 2021: Selbsttest für Beschäftigte der PH Steiermark

Lehrende und Verwaltungsbedienstete der PH Steiermark erhalten Selbsttests, die in der Rektoratsdirektion bzw. in den Institutssekretariaten abgeholt werden können. Der Erhalt ist möglich, wenn Lehre oder andere dienstliche Tätigkeiten vor Ort in den Häusern der PH Steiermark zu verrichten sind. Es ist der Dialab-Selbsttest (COVID-19 Anterior Nasal Antigen-Test) mit Tupfer, Extraktionsröhrchen, Puffer und Kassette, der ähnlich dem „Nasenbohrertest“ in den Schulen angewendet wird. Die Anwendung dauert max. 15 min. Wir bitten zu beachten, dass dieser Test nicht für Situationen (Friseur etc.) verwendet werden kann, in denen man ein Zertifikat benötigt. Bei einer Abholung werden zehn Testkits auf einmal übergeben, die auf der Berechnungsgrundlage von zwei Tests wöchentlich fünf Wochen ausreichen. 

Bitte bleiben Sie gesund und achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen!

08. Februar 2021: Reale Praktika ab 15.02.2021

08. Februar 2021: Reale Praktika ab 15.02.2021

Das Rektorat der PH Steiermark freut sich sehr, mitteilen zu können, dass im Lehramtsstudium ab 15.02.2021 wieder reale Praktika in Präsenz möglich sind. Benötigt wird dazu ein negatives Testergebnis. Im Erlass des BMBWF heißt es dazu: „Der praxisschulmäßige Unterricht für Lehramtsstudierende kann stattfinden. Studierende haben FFP2-Masken zu tragen. Die anterio-nasalen Antigen-Tests sind an der Schule durchzuführen.“ Konkrete Informationen erfolgen durch das Institut für Praxislehre und Praxisforschung bzw. das Zentrum für Pädagogisch-Praktische Studien Sek AB.

Wir wünschen unseren Lehramtsstudierenden alles Gute, viel Freude in den Schulen und beste Gesundheit!

28. Jänner 2021: Distance Learning bis Ostern von 01.03 – 05.04.2021

28. Jänner 2021: Distance Learning bis Ostern von 01.03 – 05.04.2021

Die Lehre der PH Steiermark bis Ende des WS 2020/21 (28.02.2021) ist in Umsetzung. Lehrende und Studierende arbeiten unter der Ampel ROT im Distance Learning, vereinzelt finden lt. Genehmigung nicht substituierbare Lehrveranstaltungen und Prüfungen in realer Präsenz statt.

In der jüngsten Besprechung mit dem BMBWF wurde deutlich, dass der Universitäts- und Hochschulbereich in Österreich auch im Sommersemester bis Ostern im Distance Learning bleiben sollte. Das Rektorat der PH Steiermark hat zum Schutz aller Studierenden und Beschäftigten des Hauses beschlossen, diesem Rat zu folgen.

Es wird festgelegt, dass die Lehre der PH Steiermark mit Beginn des Sommersemesters bis Ostern von Montag, 1. März 2021 - Mo, 5. April 2021 in Distance Learning ohne reale Präsenz erfolgt. Nicht substituierbare Lehrveranstaltungen und Prüfungen werden verschoben.

20. Jänner 2021: Lehramtsstudierende für Semesterferienschule 8.–12. Februar 2021

20. Jänner 2021: Lehramtsstudierende für Semesterferienschule 8.–12. Februar 2021

In den kommenden Semesterschulferien (konkret von 08. bis 12. Februar 2021) wird in der Volksschule und Sekundarstufe I Ergänzungsunterricht angeboten. Diese Semesterschule ist für Kinder gedacht, die aufgrund der COVID-19-Pandemie besonders Aufholbedarf haben. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung bietet Lehramtsstudierenden an, in der Semesterschule Erfahrungen für ihre künftige Karriere als Pädagogin bzw. Pädagoge zu sammeln. Das Angebot richtet sich an alle Studierenden der Lehrämter Primarstufe und Sekundarstufe Allgemeinbildung (alle Unterrichtsfächer); Anmeldevoraussetzungen gibt es keine. Alle eingesetzten Studierenden werden nach jetzigem Stand mit Sondervertrag angestellt und erhalten für ihren Einsatz ein Honorar.

Der Unterricht in der Semesterschule wird von 8.00–12.00 Uhr stattfinden und in Kleingruppen von bis zu 15 Kindern organisiert. An manchen Schulen wird es auch eine Nachmittagsbetreuung geben. Die Einheiten werden von in Dienst stehenden Pädagoginnen und Pädagogen alleine oder in Zusammenarbeit mit Lehramtsstudierenden gestaltet und abgehalten. Sie als Studierende/r werden jedenfalls von einer erfahrenen Pädagogin oder einem erfahrenen Pädagogen begleitet. Der Schwerpunkt des Unterrichts liegt auf den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Italienisch und Französisch in der Sekundarstufe I. Trotz dem Fokus auf diesen Gegenständen können Studierende aller Unterrichtsfächer in der Semesterschule mitwirken.

Die Standorte der Semesterschule und die genauen Rahmenbedingungen stehen voraussichtlich Ende Jänner/Anfang Februar fest. Obwohl der Bedarf an Lehrkräften noch nicht konkretisiert werden kann, muss aufgrund des engen Zeitrahmens mit der Organisation begonnen werden.

Die Bildungsdirektion für Steiermark lädt Sie daher ein, wenn Sie Interesse haben, sich über folgenden Umfragelink anzumelden: https://bdedv.limequery.com/471977?lang=de

Sobald gegen Ende Jänner die Anmeldung der Schüler/innen abgeschlossen ist, wird abgeklärt, wie viele Studierende in der Steiermark zum Einsatz kommen können. Anschließend werden diese den einzelnen Standorten zugeteilt, wobei Studierende der Primarstufe für Volksschulen und Studierende der Sekundarstufe Allgemeinbildung für Mittelschule und AHS Unterstufe vorgesehen sind. Natürlich wird dabei auf die jeweiligen Wünsche und Möglichkeiten Rücksicht genommen, eine Zwangszuteilung" zu einem Standort wird es selbstverständlich nicht geben.

Vorrang haben zunächst Studierende höherer Semester bzw. (in der Sekundarstufe Allgemeinbildung) Studierende der Semesterschule-Schwerpunktfächer (Deutsch, Mathematik, Englisch, Italienisch und Französisch).

Bei Rückfragen zur Anmeldung steht Ihnen in der Bildungsdirektion Frau Iris Reautschnig (iris.reautschnig@bildung-stmk.gv.at) gerne zur Verfügung. Es wird jedoch um Verständnis dafür ersucht, dass derzeit noch keine Auskünfte betreffend Vertragserstellung und Besoldung erteilt werden können.

Im Namen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Bildungsdirektion für Steiermark bedanken wir uns für Ihre Anmeldung und wünschen alles Gute für den Unterricht!

18. Jänner 2021: Distance Learning mit wenig Präsenz bis Ende Februar

18. Jänner 2021: Distance Learning mit wenig Präsenz bis Ende Februar

Der Lockdown wurde in Österreich bis Sonntag, 7. Februar 2021 verlängert. Die PH Steiermark hat für die Gestaltung ihrer Lehre bis zum Ende des WS 2020/21 so vorgesorgt, dass sie keiner Änderung bedarf. Es gilt Distance Learning mit wenigen Ausnahmen auf Basis der Genehmigung durch das Vizerektorat für Studium und Lehre. Alle bis dato für Kleingruppen genehmigten handlungsorientierten Lehrveranstaltungen und Prüfungen können unter strengen Hygiene- und Verhaltensregeln stattfinden. Studierende werden von ihren Professorinnen und Professoren informiert.

07. Jänner 2021: Lehre von 11.01. – 28.02.2021 (Ende des WS 2020/21)

07. Jänner 2021: Lehre von 11.01. – 28.02.2021 (Ende des WS 2020/21)

Österreich ist bis Sonntag, 24.01.2021 im harten Lockdown. Die PH Steiermark gestaltet ihre Lehre im Wesentlichen angepasst bis Ende des WS 2020/21.

Nach den Weihnachtsferien gilt ab 11.01.2021 im Lockdown Distance Learning ohne Präsenz (mit wenigen absolut notwendigen Ausnahmen), danach, ab 25.01.2021 bis zum Ende des WS 2020/21, Distance Learning mit Präsenz. Die Semesterferien gelten nicht als lehrveranstaltungsfreie Zeit, nachzuholende Präsenzlehre ist auf die 1., 2. und 4. Februarwochen beschränkt. Das Ende des Wintersemesters 2020/21 ist am So, 28.02.2021. Alle Präsenzlehrveranstaltungen finden jedenfalls nur mit Genehmigung der Vizerektorin für Studium und Lehre statt. Alle Studierenden werden von ihren Professorinnen und Professoren informiert.

  • Mo, 11.01. – Sa, 23.01.2021: Distance Learning ohne Präsenz (mit wenigen absolut notwendigen Ausnahmen)

  • Mo, 25.01. – Sa, 30.01.2021: Distance Learning mit Präsenz

  • Mo, 01.02. – So, 28.02.2021: Präsenzlehre in 1., 2. und 4. Woche möglich

04. Dezember 2020: Ampel ROT mit sanften Lockerungen von 7.12. – 23.12.2020

04. Dezember 2020: Ampel ROT mit sanften Lockerungen von 7.12. – 23.12.2020

Die PH Steiermark bleibt bis Weihnachten weiterhin im Ampelstatus ROT, aber mit sanften Lockerungen. Kurz gefasst heißt das:

  • Lehre der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Prüfungen und Praktika im Distance Learning
  • Einige wenige nicht substituierbare, handlungsorientierte Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Präsenz mit Genehmigung durch das Vizerektorat für Studium und Lehre
  • Erweiterte Verhaltens- und Hygieneregelungen: noch kleinere LV-Gruppen, Maskenpflicht am Sitzplatz, Lehrsäle mit markierten Sitzplätzen
  • Kein allgemeiner Parteienverkehr, aber Zugang für Lehrveranstaltungen
  • Nutzung von Spezialräumen für Studierende mit Voranmeldung (PHSt-Zutrittsformular)
  • Eingänge für Theodor-Körner-Straße und Praxisschulen am Campus Nord geöffnet
  • Zutritt für Mitarbeiter/innen mit Schlüsselberechtigung zur Verrichtung beruflicher Tätigkeiten als Einzelperson gestattet
  • Homeoffice für Verwaltungsbedienstete mit elektronischer und telefonischer Erreichbarkeit in den regulären Dienstzeiten (Telefone umgeleitet)
  • Telefonzentrale, Bibliothek und Rektoratsdirektion täglich besetzt
  • Bibliothek kontaktloser Entlehnbetrieb
  • Lehrende informieren Studierende über Lehrveranstaltungen, Prüfungen, Sprechstunden und betreuen Abschlussarbeiten
  • Unterstützung der Mitarbeiter/innen bei Online-Lehre und Telearbeit durch Institut für digitale Medienbildung, ZID und Zentrum für Personal- und Hochschulentwicklung
  • Instituts-, Zentrums- und Abteilungsleitungen informieren ihre Mitarbeiter/innen
  • Allgemeine Informationen per E-Mail, PH-Online und auf der Website

16. November 2020: Ampel ROT mit Distance Learning und Homeoffice von 17.11. – 6.12.2020

16. November 2020: Ampel ROT mit Distance Learning und Homeoffice von 17.11. – 6.12.2020

Zum Schutze unser aller Gesundheit im aktuellen Lockdown in Österreich gilt für die PH Steiermark von 17.11. – 6.12. 2020 der Ampelstatus ROT. Kurz gefasst heißt das:  

  • Kein Parteienverkehr, Zugang zur Nutzung von Spezialräumen mit Voranmeldung 
  • Eingänge nur für Praxisschulen und Tore zum Campus Nord geöffnet
  • Zutritt für Mitarbeiter/innen mit Schlüsselberechtigung zur Verrichtung beruflicher Tätigkeiten als Einzelperson gestattet 
  • Homeoffice für alle Lehrenden und Verwaltungsbediensteten mit elektronischer und telefonischer Erreichbarkeit in den regulären Dienstzeiten (Telefone umgeleitet)  
  • Lehre der Aus- und Weiterbildung sowie Praktika online
  • Lehre der Fortbildung online, verschoben oder abgesagt
  • Prüfungen online oder verschoben
  • Bibliothek kontaktloser Entlehnbetrieb
  • Lehrende informieren Studierende über Lehrveranstaltungen, Prüfungen, Sprechstunden und betreuen Abschlussarbeiten
  • Unterstützung der Mitarbeiter/innen bei Online-Lehre und Telearbeit durch Institut für digitale Medienbildung, ZID und Zentrum für Personal- und Hochschulentwicklung
  • Kontinuierliche Informationen per Mail, PH-Online und auf der Website

Informationen zum Herunterladen

03. November 2020: Praktika in Volksschulen ab 03.11.2020

03. November 2020: Praktika in Volksschulen ab 03.11.2020

Als Vorsichtsmaßnahme gegen die Verbreitung von COVID-19 dürfen Lehramtsstudierende als schulfremde Personen gem. Informationen zum Schulbetrieb des BMBWF ab 3.11.2020 Schulen bis auf Weiteres nicht betreten. Nach Zustimmung durch die Schulleitung können sie die Praktikumseinheiten in Absprache mit den Mentorinnen und Mentoren der Schule aber virtuell wie im Sommersemester 2020 absolvieren. Mentorinnen und Mentoren klären mit der Schulleitung, ob die Zustimmung zum Absolvieren des Praktikums im virtuellen Klassenzimmer erteilt wird und informieren die Studierenden über die Entscheidung der Schulleitung.

Die Studierenden haben in diesem Semester bereits einige Stunden des Praktikums im realen Klassenzimmer absolviert. Ab 3.11.2020 können sie die weiteren Praktikumseinheiten im virtuellen Klassenzimmer fortsetzen. Sobald es die gesetzlichen Maßnahmen wieder erlauben, können sie mit Zustimmung der Schulleitung weitere Praktikumseinheiten im realen Klassenzimmer absolvieren.

Folgende Settings können im virtuellen Klassenzimmer (kombiniert) genutzt werden:

Setting 1: Digitale Mitarbeit im realen Klassenzimmer

Die Studierenden gestalten Unterricht kooperativ im realen Klassenzimmer ihrer Mentorinnen/Mentoren mit, indem sie digitale Medien nutzen (z. B. MS-Teams). Sie entwickeln didaktische Settings, bereiten Unterrichtsplanungen vor und gestalten den Unterricht nach Möglichkeit in Kooperation mit den Mentorinnen/Mentoren. Die Mentorinnen/Mentoren setzen die Unterrichtsplanung unter Einbindung der Studierenden um. Die Unterrichtsplanung und der Verlauf der Unterrichtseinheiten werden von den Mentorinnen/Mentoren mit den Studierenden nachbesprochen. In die Reflexionsgespräche fließt auch das Feedback über den Lernertrag der Schülerinnen/Schüler ein und bildet eine Grundlage für die Planung der weiteren Unterrichtseinheiten.

Setting 2: Digitale Begabungs- und Begabtenförderung bzw. digitaler Förderunterricht

Die Mentorinnen und Mentoren nennen Schülerinnen und Schüler, die eine besondere Förderung benötigen, klären die Lernvoraussetzungen, die Unterrichtsthemen, die Ziele und die Anzahl der von den Studierenden vorzubereitenden und zu gestaltenden Unterrichtseinheiten. Die Studierenden erstellen Unterrichtsplanungen und setzen die geplanten Maßnahmen mit den betroffenen Schülerinnen/Schülern virtuell synchron während der Unterrichtszeit um (z. B. im Rahmen von offenen Lernformen). Die Unterrichtsplanungen und der Verlauf der Unterrichtseinheiten werden von den Mentorinnen und Mentoren mit den Studierenden nachbesprochen. In die Reflexionsgespräche fließt auch das Feedback über den Lernertrag der Schülerinnen und Schüler ein und bildet eine Grundlage für die Planung der weiteren Unterrichtseinheiten. Voraussetzung ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

Setting 3: Lernvideo

Studierende erstellen ein Lernvideo und planen darauf aufbauende Unterrichtsmaßnahmen zu einem bestimmten Thema im realen Klassenzimmer. Diese Lernvideos werden im Unterricht eingesetzt und bilden die Grundlage für den weiteren Verlauf der Unterrichtseinheit (z. B. zusätzliche Arbeitsaufträge, Wiederholungen). Die Studierenden erstellen Planungen für die entsprechenden Unterrichtseinheiten. Das Lernvideo, die Unterrichtsplanung und der Verlauf der Unterrichtseinheiten werden von den Mentorinnen/Mentoren mit den Studierenden nachbesprochen. In die Reflexionsgespräche fließt auch das Feedback über den Lernertrag der Schülerinnen/Schüler ein und bildet eine Grundlage für die Planung der weiteren Unterrichtseinheiten. Die Studierenden erhalten die Rückmeldung der Mentorinnen/Mentoren bzw. Schülerinnen/Schüler.

Setting 4: Gestaltung von Lernumgebungen für offenes Lernen

Studierende planen nach Vorgabe der Mentorinnen/Mentoren Lernumgebungen für offenes Lernen (z. B. Planarbeit, Erstellung von digitalen/analogen Arbeitsmaterialien), die von den Mentorinnen/Mentoren im realen Klassenzimmer umgesetzt werden. Die Unterrichtsplanungen und der Verlauf der Unterrichtseinheiten werden von den Mentorinnen/Mentoren mit den Studierenden nachbesprochen. In die Reflexionsgespräche fließt auch das Feedback über den Lernertrag der Schülerinnen/Schüler ein und bildet eine Grundlage für die Planung der weiteren Unterrichtseinheiten.

Bei allen Settings müssen die Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung berücksichtigt werden.

Die Settings zur Durchführung der Praktika zum Herunterladen

03. November 2020: Praktika in Mittelschulen ab 03.11.2020

03. November 2020: Praktika in Mittelschulen ab 03.11.2020

Als Vorsichtsmaßnahme gegen die Verbreitung von COVID-19 dürfen Lehramtsstudierende als schulfremde Personen gem. Informationen zum Schulbetrieb des BMBWF ab 3.11.2020 Schulen bis auf Weiteres nicht betreten. Nach Zustimmung durch die Schulleitung können sie die Praktikumseinheiten in Absprache mit den Mentorinnen und Mentoren der Schule aber virtuell wie im Sommersemester 2020 absolvieren. Die Zustimmung der Schulleitung für die grundsätzliche Absolvierung der Fach- bzw. Spezialisierungspraktika gilt als erteilt, sofern die Studierenden keine gegenteilige Information durch die jeweilige Mentorin/den jeweiligen Mentor der Schule erhalten.

Die Fach- und Spezialisierungspraktika des Lehramtsstudiums Sekundarstufe Allgemeinbildung können folgendermaßen absolviert werden:

a. Sie/Er hat bereits einige Stunden des Praktikums absolviert und kann es mit einem oder mehreren der unten angeführten Settings im virtuellen Klassenzimmer und/oder nach Möglichkeit im realen Klassenzimmer fortsetzen.

b. Sie/Er hat mit dem Praktikum noch nicht begonnen und kann es mit einem oder mehreren der unten angeführten Settings im virtuellen Klassenzimmer und/oder nach Möglichkeit im realen Klassenzimmer absolvieren.

Setting 1: Digitale Mitarbeit im realen und/oder virtuellen Klassenzimmer

Die Studierenden arbeiten digital im realen und/oder virtuellen Klassenzimmer ihrer Mentorinnen/Mentoren mit. Sie entwickeln didaktische Settings, bereiten Unterrichtsplanungen vor und nehmen virtuell am Unterricht teil (z. B. MS-Teams). Die Mentorinnen/Mentoren setzen die Unterrichtsplanung unter Einbindung der Studierenden um. Die Unterrichtsplanung und der Verlauf der Unterrichtseinheiten werden von den Mentorinnen/Mentoren mit den Studierenden nachbesprochen. In die Reflexionsgespräche fließt auch das Feedback über den Lernertrag der Schülerinnen/Schüler ein.

Setting 2: Digitale Begabungs- und Begabtenförderung bzw. digitaler Förderunterricht

Die Mentorinnen/Mentoren nennen Schülerinnen/Schüler, die eine besondere Förderung benötigen, und definieren die Ziele sowie die Anzahl der Unterrichtsstunden. Die Studierenden arbeiten mit den betroffenen Schülerinnen/Schülern virtuell synchron während der Unterrichtszeit (z. B. im Rahmen von offenen Lernformen). In die Reflexionsgespräche fließt auch das Feedback über den Lernertrag der Schülerinnen/Schüler ein. Voraussetzung ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

Setting 3: Erstellung von Videosequenzen

Studierenden erstellen kurze Videosequenzen zu vereinbarten Themen (Unterrichtseinstiege, Experimente, Dialoge im Sprachunterricht etc.) im realen bzw. virtuellen Klassenzimmer. Diese Videosequenzen werden im Unterricht eingesetzt. Die Studierenden erhalten die Rückmeldung der Mentorinnen und Mentoren bzw. Schülerinnen und Schüler. In die Reflexionsgespräche fließt auch das Feedback über den Lernertrag der Schülerinnen und Schüler ein.

Setting 4: Hospitation und Erkundung des Berufsfeldes der Mentorin/des Mentors

Studierende können für Hospitationen virtuell am realen Klassenzimmer und/oder am virtuellen Klassenzimmer teilnehmen. Sie erhalten von ihren Mentorinnen/Mentoren Beobachtungsaufgaben, verfassen Protokolle, übernehmen auch Arbeitsaufträge (z. B. Erstellung von digitalen/analogen Areitsmaterialien für die Lernumgebung) und reflektieren sie mti der Mentorin/dem Mentor. In die Reflexionsgespräche fließen die derzeitigen besonderen Herausforderungen des Berufsfeldes der Lehrperson ein.

Bei allen Settings müssen die Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung berücksichtigt werden.

Zusätzliche Hinweise:

  • Umfang: Die Summe der Praktikumsstunden pro Praktikum ist laut Leitfaden zu absolvieren, wobei die Aufteilung in Hospitationen und selbstständigen Unterricht flexibel gehandhabt werden kann.
  • Masterpraktika: Wenn es aufgrund von COVID-19-Herausforderungen an der jeweiligen Schule nicht möglich ist, die erforderliche Anzahl von Stunden bei der Assistenz im Schulalltag zu absolvieren, können stattdessen vermehrt Hospitationen – auch von fachfremden Unterrichtsstunden – vorgenommen werden. Studierende nehmen dafür virtuell am realen und/oder virtuellen Klassenzimmer teil, sie erhalten von ihren Mentorinnen/Mentoren Beobachtungsaufgaben und verfassen Protokolle.

Wenn die gesetzlichen Maßnahmen das Betreten der Schulgebäude durch die Studierenden wieder zulassen und eine Teilnahme am realen Klassenzimmer nach Zustimmung der Schulleitung möglich ist, gelten die bezüglich COVID-19 geltenden Meldepflichten durch die Studierenden (Link COVID-19), die am 30. September 2020 an die Schulen und die Studierenden gesendet wurden.

Die Settings zur Durchführung der Praktika zum Herunterladen

03. November 2020: Praktika in AHS und BMHS ab 03.11.2020

03. November 2020: Praktika in AHS und BMHS ab 03.11.2020

Als Vorsichtsmaßnahme gegen die Verbreitung von COVID-19 dürfen Lehramtsstudierende als schulfremde Personen gem. Informationen zum Schulbetrieb des BMBWF ab 3.11.2020 Schulen bis auf Weiteres nicht betreten. Nach Zustimmung durch die Schulleitung können sie die Praktikumseinheiten in Absprache mit den Mentorinnen und Mentoren der Schule aber virtuell wie im Sommersemester 2020 absolvieren. Die Zustimmung der Schulleitung für die grundsätzliche Absolvierung der Fach- bzw. Spezialisierungspraktika gilt als erteilt, sofern die Studierenden keine gegenteilige Information durch die jeweilige Praktikumskoordinatorin/den jeweiligen Praktikumskoordinator der Schule erhalten.

Die Fach- und Spezialisierungspraktika des Lehramtsstudiums Sekundarstufe Allgemeinbildung können folgendermaßen absolviert werden:

a. Die/Der Studierende hat bereits die Anzahl der Stunden des Fach- bzw. Spezialisierungspraktikums laut Leitfaden absolviert und somit abgeschlossen.

b. Sie/Er hat bereits einige Stunden des Praktikums absolviert und kann es mit einem oder mehreren der unten angeführten Settings im virtuellen Klassenzimmer und/oder nach Möglichkeit im realen Klassenzimmer fortsetzen.

c. Sie/Er hat mit dem Praktikum noch nicht begonnen und kann es mit einem oder mehreren der unten angeführten Settings im virtuellen Klassenzimmer und/oder nach Möglichkeit im realen Klassenzimmer absolvieren.

Setting 1: Digitale Medien im realen und/oder virtuellen Klassenzimmer

Die Studierenden arbeiten digital im realen und/oder virtuellen Klassenzimmer ihrer Mentorinnen/Mentoren mit. Sie entwickeln didaktische Settings, bereiten Unterrichtsplanungen vor und nehmen virtuell am Unterricht teil (z. B. MS-Teams). Die Mentorinnen/Mentoren setzen die Unterrichtsplanung unter Einbindung der Studierenden um. Die Unterrichtsplanung und der Verlauf der Unterrichtseinheiten werden von den Mentorinnen/Mentoren mit den Studierenden nachbesprochen. In die Reflexionsgespräche fließt auch das Feedback über den Lernertrag der Schülerinnen/Schüler ein.

Setting 2: Digitale Begabungs- und Begabtenförderung bzw. digitaler Förderunterricht

Die Mentorinnen/Mentoren nennen Schülerinnen/Schüler, die eine besondere Förderung benötigen, und definieren die Ziele sowie die Anzahl der Unterrichtsstunden. Die Studierenden arbeiten mit den betroffenen Schülerinnen/Schüler virtuell synchron während der Unterrichtszeit (z. B. im Rahmen von offenen Lernformen). In die Reflexionsgespräche fließt auch das Feedback über den Lernertrag der Schülerinnen/Schüler ein. Voraussetzung ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

Setting 3: Erstellung von Videosequenzen

Studierende erstellen kurze Videosequenzen zu vereinbarten Themen (Unterrichtseinstiege, Experimente, Dialoge im Sprachunterricht etc.) im realen bzw. virtuellen Klassenzimmer. Diese Videosequenzen werden im Unterricht eingesetzt. Die Studierenden erhalten die Rückmeldung der Mentorinnen/Mentoren bzw. der Schülerinnen/Schüler. In die Reflexionsgespräche fließt auch das Feedback über den Lernertrag der Schülerinnen/Schüler ein.

Setting 4: Hospitation und Erkundung des Berufsfeldes der Mentorin/des Mentors

Studierende können für Hospitationen virtuell am realen Klassenzimmer und/oder am virtuellen Klassenzimmer teilnehmen. Sie erhalten von ihren Mentorinnen/Mentoren Beobachtungsaufgaben, verfassen Protokolle, übernehmen auch Arbeitsaufträge (z. B. Erstellung von digitalen/analogen Arbeitsmaterialien für die Lernumgebung) und reflektieren sie mit der Mentorin/dem Mentor. In die Reflexionsgespräche fließen die derzeitigen besonderen Herausforderungen des Berufsfeldes der Lehrperson ein.

Bei allen Settings müssen die Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung berücksichtigt werden.

Zusätzliche Hinweise:

  • Umfang: Die Summe der Praktikumsstunden pro Praktikum ist laut Leitfaden zu absolvieren, wobei die Aufteilung in Hospitationen und selbstständigen Unterricht flexibel gehandhabt werden kann.
  • Masterpraktika: Wenn es aufgrund von COVID-19-Herausforderungen an der jeweiligen Schule nicht möglich ist, die erforderliche Anzahl von Stunden bei der Assistenz im Schulalltag zu absolvieren, können stattdessen vermehrt Hospitationen – auch von fachfremden Unterrichtsstunden – vorgenommen werden. Studierende nehmen dafür virtuell am realen und/oder virtuellen Klassenzimmer teil, sie erhalten von ihren Mentorinnen/Mentoren Beobachtungsaufgaben und verfassen Protokolle.

Wenn die gesetzlichen Maßnahmen das Betreten der Schulgebäude durch die Studierenden wieder zulassen und eine Teilnahme am realen Klassenzimmer nach Zustimmung der Schulleitung möglich ist, gelten die bezüglich COVID-19 geltenden Meldepflichten durch die Studierenden (Link COVID-19), die am 30. September 2020 an die Schulen und die Studierenden gesendet wurden.

Die Settings zur Durchführung der Praktika zum Herunterladen

03. November 2020: Lehre der Ausbildung digital mit wenig Präsenz

03. November 2020: Lehre der Ausbildung digital mit wenig Präsenz

Die angesichts der schnell steigenden Infektionszahlen am Wochenende von der Bundesregierung beschlossenen neuerlichen Maßnahmen zum „Quasi-Lockdown“ (BM Faßmann), der die weitere rasante Ausbreitung des Coronavirus bremsen und die intensivmedizinische Versorgung in Österreich schützen soll, treten heute am 3. November 2020 in Kraft. Die Universitäten und Hochschulen sind von diesen gesetzlichen Regelungen zwar ausgenommen und bestimmen weitestgehend selbst, wie sie Lehre und Forschung gestalten und den Hochschulbetrieb aufrechterhalten. Pädagogische Hochschulen gestalten sie aber wegen ihres besonderen Profils als lehrerbildende Institution und ihrer Nähe zu Schulen in enger Absprache mit dem BMBWF und den regionalen Bildungsdirektionen.

Die PH Steiermark bleibt bis auf Weiteres – wie alle steirischen Universitäten und Hochschulen – beim derzeitigen Ampelstatus ORANGE mit Blended Learning. Damit ermöglichen wir, dass die Infrastruktur der Hochschule von Lehrenden und Studierenden weiterhin nutzbar ist und der Ausbildungsbetrieb gewährleistet bleibt.

Wir erhöhen jedoch den  Anteil an digitaler Lehre im Blended Learning maßgeblich:

  • Ab 3.11.2020 werden an der PH Steiermark nicht nur Vorlesungen sondern auch alle prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen digital angeboten, nur handlungsorientierte prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen aus dem Bereich des Sports, der Kunst und der Ernährung werden in Präsenz stattfinden. 

  • Auch die Praktika der Pädagogisch-Praktischen Studien müssen aufgrund des erhöhten Schutzniveaus in den Schulen als Distanzlehre umgesetzt werden. Dazu haben das Institut für Praxislehre und Praxisforschung für die Primarstufe und die Sekundarstufe Berufsbildung sowie das Zentrum für Pädagogisch-Praktische Studien Sekundarstufe Allgemeinbildung Graz (ZePPS) Modelle entwickelt, die den Studienfortschritt der Studierenden ermöglichen. 

Die allgemein gültigen Hygienevorschriften, das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie das Einhalten eines Mindestabstands in allen öffentlichen Bereichen der PH Steiermark, eine entsprechende Handhygiene und Hustenetikette sowie regelmäßiges Lüften und Reinigen der Lehrsäle bleiben nach wie vor uneingeschränkt aufrecht.

Bitte bleiben Sie gesund!

02. November 2020: Schreiben HBM Faßmann über die Hochschulen ab 03.11.2020

02. November 2020: Schreiben HBM Faßmann über die Hochschulen ab 03.11.2020

In einem Schreiben vom 02. November 2020 gibt HBM Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann die Eckdaten für die Veränderungen in der Lehre und Forschung an Universitäten und Hochschulen bekannt.

Link zum Schreiben von BM Faßmann 02.11.2020

30. Oktober 2020: PH Steiermark ORANGE

30. Oktober 2020: PH Steiermark ORANGE

Die Ampelkommission der Bundesregierung hat Graz auf Ampelstatus ROT gesetzt. Bezirksschaltungen sind für den Bildungs- und Wissenschaftsbereich jedoch seit jeher nur eine Orientierung. Die Bundesregierung will Schulen, Universitäten und Hochschulen wie in Deutschland und Frankreich jedenfalls offen halten.

Die Grazer Universitäten und Hochschulen kamen überein – so auch die PH Steiermark – den Ampelstatus ORANGE einzunehmen. Es gelten die Regelungen für ORANGE mit Erhöhung des Anteils der digitalen Lehre, wie im COVID-19 Handbuch der PH Steiermark angegeben. 

Es wird ersucht, die Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln der PH Steiermark (Reduktion der Personen und Einhaltung der vorgegebenen Sitzordnung in den Lehrsälen, Abstand, Mund-Nasen-Schutz, Desinfizieren und Lüften) einzuhalten.

Herzlichen Dank für Ihr diszipliniertes Mitwirken!

23. Oktober 2020: Lehre der Fort- und Weiterbildung digital

23. Oktober 2020: Lehre der Fort- und Weiterbildung digital

Mit einem Mail vom 23. Oktober 2020 informiert das BMBWF über die ab sofort geltenden Richtlinien für die Fort- und Weiterbildung an Pädagogischen Hochschulen. 

Die Durchführung der Fort- und Weiterbildung verlangt dieses Studienjahr besondere Umsicht, kurzfristige Adaptierungen und regelmäßige Neubewertung anhand der epidemiologischen Situation.

Aktuell werden sämtliche Fort- und Weiterbildungsangebote soweit wie möglich auf digitale Formate umgestellt. Präsenz-Lehrveranstaltungen werden nur bei absoluter Notwendigkeit angeboten.

Dies gilt vor allem auch für schulinterne Lehrerfortbildungen. Wenn eine schulinterne Lehrveranstaltung in Präsenz aufgrund absoluter Notwendigkeit stattfinden soll, muss dies zuvor mit der jeweiligen Schulleitungen abgesprochen werden. Die Einhaltung des allgemeinen Gesundheitsschutzes und der Hygienemaßnahmen müssen für die gesamte Dauer der Fortbildung gewährleistet werden. Wenn der Ampelstatus der Schule Orange ist, ist keine schulinterne Fortbildung in Präsenz möglich.

Für die Deckung der Stornokosten bei abgesagten Fortbildungslehrveranstaltungen gilt grundsätzlich die Vorgangsweise der letzten Jahre. Wichtig ist, dass bereits im Vorfeld die Stornobedingungen geklärt werden so wie z.B. bei der Verschiebung des Termins eine Reservierung bzw. Umbuchung von externen Räumlichkeiten möglich ist.

23. Oktober 2020: PH Steiermark GELB/ORANGE

23. Oktober 2020: PH Steiermark GELB/ORANGE

Die Lehre der PH Steiermark findet im WS 2020/21 aufgrund der räumlichen Gegebenheiten in den Lehrsälen der Hochschule bis auf einzelne Ausnahmen hybrid auf Basis von Blended Learning statt: Vorlesungen werden online, Seminare im Schichtbetrieb und Übungen in Präsenz unter strengen Auflagen durchgeführt. 

Dieses Konzept war vorausschauend, weil es von der Reduktion der Personen an der Hochschule ausgeht und wir in Kombination mit allen bis dato getroffenen Schutzmaßnahmen schon seit dem Start des Studienjahres in Gelb/Orange agieren. Insofern sind aktuell keine weiteren Schritte notwendig. 

Wichtig sind tatsächlich Abstand, Mund-Nasen-Schutz, Händewaschen, Desinfizieren und vor allem Lüften.

Werte Studierende und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, danke dafür, dass Sie sich so überaus diszipliniert verhalten! Seien Sie versichert, dass wir an der PH Steiermark in diesen schwierigen Zeiten um den Schutz Ihrer Gesundheit und die Umsetzung qualitativ hochwertiger Lehre höchst bemüht sind. 

13. Oktober 2020: COVID-19 Handbuch der PH Steiermark für WS 2020/21

13. Oktober 2020: COVID-19 Handbuch der PH Steiermark für WS 2020/21

Das COVID-19 Handbuch der PH Steiermark mit Beschluss des Rektorats am 13.10.2020 ist im Wesentlichen die Zusammenfassung aller bisher veröffentlichten und derzeit gültigen Regelungen an der PH Steiermark und bietet einen kompakten Überblick. Daran wird kontinuierlich weitergearbeitet. Das Rektorat ersucht wiederholt auftretende neue Fragen, die im Handbuch noch nicht behandelt sind über den Dienstweg zu übermitteln, um sie einer Klärung zuführen zu können.

COVID-19 Handbuch der PH Steiermark Version 1 vom 13.10.2020 zum Herunterladen

10. Oktober 2020: Information für Lehrveranstaltungsleitungen

10. Oktober 2020: Information für Lehrveranstaltungsleitungen

Information für Lehrveranstaltungsleitungen

Zu Ihrem persönlichen Schutz und jenem der Studierenden Ihrer Lehrveranstaltung an der PH Steiermark ersuchen wir höflich um Beachtung folgender Regelungen vor und während ihrer Lehrveranstaltung.

Vor Beginn der Lehrveranstaltung

  • Informieren Sie sich über Hygienemaßnahmen der PHSt oder des Seminarhauses
  • Hygienemaßnahmen der PH Steiermark sind:
    • Handdesinfektionsständer bei Eingängen und in Stockwerken
    • Flüssigseife und Desinfektionscleaner in allen Toiletten
    • Tägliche Reinigung der Räume, Desinfektion der Tische, Türgriffe, Lichtschalter
    • Flächendesinfektionsmittel in allen Lehrsälen
  • Informieren Sie sich über den Lageplan des Lehrsaals und die Verhaltensregeln der PHSt oder des Seminarhauses
  • An der PH Steiermark gilt:
    • Mund-Nasen-Schutz in Verkehrsflächen, Abnahme nur am Sitzplatz
    • Abstandsregel von mind.1 m
    • Max. Personenanzahl und fixe Sitzordnung in Lehrsälen
    • Stündliches Lüften
    • Flächendesinfektion der Tische in Lehrveranstaltung

Während der Lehrveranstaltung

  • Bitte lassen Sie nicht mehr Personen als erlaubt in den Lehrsaal und behalten Sie die vorgegebene Sitzordnung bei.
  • Kommunizieren Sie zu Beginn die Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln.
  • Bitten Sie die Studierenden ihren Tisch zu desinfizieren.
  • Überprüfen Sie laufend die Einhaltung des geforderten Abstandes.
  • Lüften Sie regelmäßig.
  • Führen Sie ihre TN-Liste präzise.
  • Weisen Sie die Studierenden darauf hin, die PHSt mittels des COVID-19 Online-Meldeformulars unverzüglich zu informieren, sollten sie getestet werden müssen (Verdachtsfall) sowie das Testergebnis (negativ und positiv) erhalten haben.
  • Falls ein/e Studierende/r Symptome zeigt, fordern Sie ihn/sie auf, das Haus zu verlassen und informieren Sie unverzüglich Ihre OE-Leitung. Kontrollieren Sie Ihre TN-Liste und halten Sie fest, neben wem der/die Studierende im Umkreis von 2 m (in alle Richtungen) saß. Entscheiden Sie selbst über den Weitergang der LV.

Information zum Herunterladen

10. Oktober 2020: Blended Learning in Fortbildung & Beratung 2020/21

10. Oktober 2020: Blended Learning in Fortbildung & Beratung 2020/21

Die Pädagogische Hochschule Steiermark bietet auch im Studienjahr 2020/21ein vollständiges Fortbildungsprogramm an und Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulleitungen und Lehrerteams buchen nach Bedarf und Bedürfnissen. Die Lehrveranstaltungen der Fortbildung finden wie jene der Aus- und Weiterbildung nach dem Konzept des Blended Learnings statt. Lt. Vorgabe des BMBWF wird die Fortbildung bei GRÜN, GELB und ORANGE flexibel und individuell organisiert, d.h. Institutsleiterinnen und -leiter entscheiden je nach Situation, wie die jeweiligen Lehrveranstaltungen, Lehrveranstaltungsreihen oder Entwicklungsbegleitungen stattfinden. Je nach Thema, Zielgruppe und Ort werden sie gem. der Hygiene- und Verhaltensvorschriften in Präsenz,  online, hybrid, mit Verdoppelung der Gruppen, Verschiebung der Termine oder Absagen umgesetzt. Bei ROT wird auf Distance Learning umgestellt. Alle Lehrveranstaltungen, die in den Lehrsälen der PH Steiermark stattfinden erfolgen auf Basis der hier geltenden Hygiene- und Verhaltensvorschriften, alle anderen des jeweiligen Veranstaltungsorts in Seminarhäusern oder Schulen.

Bei notwendigem Adaptierungsbedarf gilt bei GRÜN, GELB und ORANGE während des Studienjahres 2020/21 folgende Reihung der Umsetzungsmöglichkeiten:

  1. Präsenz                    (PHSt, Seminarhäuser oder Schulen)
  2. Online                       (Videokonferenzen)
  3. Hybrid                       (Präsenz an PHSt und online zugeschalteten TN)
  4. Ortswechsel             (in externe größere Räume)
  5. Verdoppelung          (Gruppenteilung zum selben oder späteren Termin)
  6. Verschiebung           (zu späteren Termin, ev. Sommerhochschule)
  7. Absagen                   (falls 1- 5 nicht sinnvoll bzw. zu geringe Buchung bzw. Absage des  Vortragenden)

Kurzinformation Fortbildung der PH Steiermark 2020/21 zum Herunterladen

08. Oktober 2020: Mensa und Studierräume im WS 2020/21

08. Oktober 2020: Mensa und Studierräume im WS 2020/21

Studierräume und Mensa

Bei GRÜN, GELB und ORANGE im WS 2020/21

Um Studierenden, Lehrenden, Verwaltungsbediensteten, Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern der PH Steiermark auch im WS 2020/21 Platz zum Arbeiten und Orte zum Essen anbieten zu können, haben wir folgenden Raumnutzungsplan für die Mensa und zusätzliche Studierräume "ausgetüftelt".

Bitte achten Sie auf die max. Personenanzahl und unsere Hygiene- und Verhaltensregeln! Wir wünschen Ihnen ein schönes Studienjahr!

Tageszeit Mo – Fr

Zweck

Personengruppen

Buffet11.15 – 13.15MittagessenSchüler/innen
Mezzanin07.00 – 11.00StudierraumStudierende
11.00 – 13.00MittagessenStudierende, Lehrende, Verwaltung
13.15 – 14.00Schüler/innen
14.00 – 19.00StudierraumStudierende
Cafeteria11.15 – 13.15MittagessenSchüler/innen
13.15 – 14.00Studierende, Lehrende, Verwaltung
14.00 – 19.00StudierraumStudierende
StudierräumeOffene Lehrsäle mit täglich unterschiedlichen Öffnungszeiten, nachzulesen auf den Screens und der PHSt-Website
Aula-Treff
Foyer-Treff
TKS-Treff
Igel-Treff
C-Treff
Durchgehend offene Räume und SitzbereicheStudierraumStudierende

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01. Oktober 2020: Praktika Primarstufe im WS 2020/21

01. Oktober 2020: Praktika Primarstufe im WS 2020/21

Praktika der PPS im Wintersemester 2020/2021

Praktika im realen Klassenzimmer

Nach Zustimmung durch die Schulleitung können Studierende des Lehramts Primarstufe die Praktika der Pädagogisch-Praktischen Studien in Absprache mit den Mentorinnen/Mentoren der Schule im realen Klassenzimmer absolvieren.

Die Mentorinnen/Mentoren klären mit der Schulleitung, ob die Zustimmung zum Absolvieren des Praktikums im realen Klassenzimmer erteilt wird und informieren die Studierenden über die Entscheidung der Schulleitung.

Die Studierenden müssen die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen laut den Vorgaben des Hygiene- und Präventionskonzepts der jeweiligen Schule befolgen.

und/oder

Praktika im virtuellen Klassenzimmer

Wenn Praktika im realen Klassenzimmer nicht möglich sind, können sie mit Zustimmung durch die Schulleitung in Absprache mit den Mentorinnen/Mentoren wie schon im Sommersemester 2020 im virtuellen Klassenzimmer absolviert werden.

Wichtige Hinweise für das WS 2020/21

  • Jede/jeder Studierende, die/der ein COVID-19-Verdachtsfall ist oder COVID-19-Symptome zeigt oder an COVID-19 erkrankt ist, ist verpflichtet, dies sofort über den Link COVID-19 der Mentorin/dem Mentor zu melden, die/der diese Information unverzüglich an die Schulleitung weiterleitet. Die Leiterin der Pädagogisch-Praktischen Studien im Bereich Primarstufe Dr.in Katharina Heissenberger (Primar_Covid_19@phst.at) und die Praxisprozessbegleiterin/der Praxisprozessbegleiter sind zu informieren. Zudem ist durch die Studierende/den Studierenden die Gesundheitsberatung unter der Rufnummer 1450 zu informieren.
  • Bei Kontakt mit einem COVID-19-Verdachtsfall ist für die Studierenden das Betreten des Schulgebäudes bis zur Klärung verboten. Sofern möglich, können in diesem Fall Praxiseinheiten im virtuellen Klassenzimmer und virtuelle Lehrbesprechungen durchgeführt werden.

Information zum Herunterladen

01. Oktober 2020: Praktika Sekundarstufe Allgemeinbildung im WS 2020/21

01. Oktober 2020: Praktika Sekundarstufe Allgemeinbildung im WS 2020/21

Fach- und Spezialisierungspraktika der PPS im WS 2020/21

Praktikum im realen Klassenzimmer

Nach Zustimmung durch die Schulleitung können Studierende des Lehramts Sekundarstufe Allgemeinbildung die Fach- und Spezialisierungspraktika der Pädagogisch-Praktischen Studien in Absprache mit den Mentorinnen/Mentoren der Schule im realen Klassenzimmer absolvieren.

Die Zustimmung der Schulleitung für die grundsätzliche Absolvierung der Praktika im realen Klassenzimmer gilt als erteilt, sofern die Studierenden keine gegenteilige Information durch die jeweilige Praktikumskoordinatorin/den jeweiligen Praktikumskoordinator der Schule erhalten.

Die Studierenden müssen die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen laut den Vorgaben des Hygiene- und Präventionskonzepts der jeweiligen Schule befolgen.

und/oder

Praktikum im virutellen Klassenzimmer (Distance Learning)

Wenn Praktikumseinheiten im realen Klassenzimmer nicht möglich sind, können sie mit Zustimmung durch die Schulleitung in Absprache mit den Mentorinnen/Mentoren der Schule im virtuellen Klassenzimmer wie schon im Sommersemester 2020 absolviert werden.

Wichtige Hinweise

  • Trotz der COVID-19-Herausforderungen ist die Gesamtsumme der Praktikumsstunden pro Praktikum laut Leitfaden zu absolvieren. Wenn es die Schulsituation erfordert, kann die Aufteilung der Stunden in Hospitationen und selbstständigen Unterricht im Wintersemester 2020/2021 flexibel gehandhabt werden.
  • Masterpraktika: Wenn es aufgrund der COVID-19-Herausforderungen an der jeweiligen Schule nicht möglich ist, die erforderliche Anzahl von Stunden bei der Assistenz im Schulalltag zu absolvieren, können stattdessen vermehrt Hospitationen – auch von fachfremden Unterrichtsstunden – vorgenommen werden.
  • Jede/jeder Studierende, die/der ein COVID-19-Verdachtsfall ist oder COVID-19-Symptome zeigt oder an COVID-19 erkrankt ist, ist verpflichtet, dies sofort über den Link COVID-19 der Mentorin/dem Mentor zu melden, die/der diese Information unverzüglich an die Schulleitung weiterleitet. Weiters ist von der Studierenden/dem Studierenden die Leiterin des Zentrums für Pädagogisch-Praktische Studien am Standort Graz (ZePPS) Mag.a Dr.in Silke Luttenberger, BEd (Sekundar_AB_Covid_19@phst.at) zu informieren und unbedingt die Gesundheitsberatung unter der Rufnummer 1450 zu kontaktieren.
  • Bei Kontakt mit einem COVID-19-Verdachtsfall ist den Studierenden das Betreten des Schulgebäudes bis zur Klärung grundsätzlich verboten

Information für Praktika an Mittelschulen zum Herunterladen

Information für Praktika an Allgemeinbildenden höheren Schulen und Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen zum Herunterladen

01. Oktober 2020: Praktika Sekundarstufe Berufsbildung im WS 2020/21

01. Oktober 2020: Praktika Sekundarstufe Berufsbildung im WS 2020/21

Schulpraktika der PPS im Wintersemester 2020/2021

Prakika im realen Klassenzimmer

Nach Zustimmung durch die Schulleitung können Studierende des Lehramts Sekundarstufe Berufsbildung die Praktika der Pädagogisch-Praktischen Studien in Absprache mit den Mentorinnen/Mentoren der Schule im realen Klassenzimmer absolvieren.

Die Zustimmung der Schulleitung für die grundsätzliche Absolvierung der Praktika im realen Klassenzimmer gilt als erteilt, sofern die Studierenden keine gegenteilige Information durch die jeweilige Mentorin/den jeweiligen Mentor der Schule erhalten.

Die Studierenden müssen die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen laut den Vorgaben des Hygiene- und Präventionskonzepts der jeweiligen Schule befolgen.

und/oder

Praktika im virtuellen Klassenzimmer

Wenn Praktika im realen Klassenzimmer nicht möglich sind, können sie mit Zustimmung der Schulleitung in Absprache mit den Mentorinnen/Mentoren der Schule im virtuellen Klassenzimmer wie schon im Sommersemester 2020 absolviert werden.

Wichtige Hinweise

  • Trotz der COVID-19-Herausforderungen ist die Gesamtsumme der Praktikumsstunden pro Praktikum laut Leitfaden zu absolvieren. Wenn es die Schulsituation erfordert, kann die Aufteilung der Stunden in Hospitationen und selbstständigen Unterricht im Wintersemester 2020/2021 flexibel gehandhabt werden.
  • Jede/jeder Studierende der Sekundarstufe Berufsbildung, die/der ein COVID-19-Verdachtsfall ist oder COVID-19-Symptome zeigt oder an COVID-19 erkrankt ist und innerhalb der letzten zehn Tage in der Praxisschule war, ist verpflichtet, dies sofort über den Link COVID-19 der Mentorin/dem Mentor zu melden, die/der diese Information unverzüglich an die Schulleitung weiterleitet. Frau Elisabeth Pronegg, BEd (Fachbereich Ernährung) bzw. Frau Mag.a Dr.in Daniela Moser (Fachbereich Angewandte Digitalisierung) (Sekundar_BB_Covid_19@phst.at) ist auch zu informieren, ebenso ist mit der Gesundheitsberatung unter der Rufnummer 1450 Kontakt aufzunehmen.
  • Bei Kontakt mit einem COVID-19-Verdachtsfall ist das Betreten des Schulgebäudes bis zur Klärung strengstens verboten.

Information zum Herunterladen

30. September 2020: Brief und 10-Punkte-Maßnahmenpapier BM Faßmann und ÖH

30. September 2020: Brief und 10-Punkte-Maßnahmenpapier BM Faßmann und ÖH

BM Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann und Adrijana Novaković, die Vorsitzende der Österreichischen Hochschüler_innenschaft, wenden sich anlässlich des Studienstarts in einem Brief und mit einem 10-Punkte-Maßnahmenpapier an die Studierenden in Österreich.

Brief von Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann, Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung und Adrijana Novaković, Vorsitzende der Österreichischen Hochschüler_innenschaft

10-Punkte-Programm der Hochschulen

29. September 2020: Verlängerung der Leitlinie für mündliche Online-Prüfungen

29. September 2020: Verlängerung der Leitlinie für mündliche Online-Prüfungen

Die PH Steiermark verlängert ihre Leitlinie für mündliche Online-Prüfungen vom 7. April 2020 in einer Version 2 vom 29.09.2020 bis auf Widerruf.

Leitlinie für mündliche Online-Prüfungen zum Herunterladen

29. September 2020: Verlängerung der Leitlinie für schriftliche schriftliche Online-Prüfungen

29. September 2020: Verlängerung der Leitlinie für schriftliche schriftliche Online-Prüfungen

Die PH Steiermark verlängert ihre Leitlinie für schriftliche Online-Prüfungen vom 15. April 2020 in einer Version 2 vom 29.09.2020 bis auf Widerruf.

Leitlinie für schriftliche Online-Prüfungen V2 zum Herunterladen

25. September 2020: Aktualisierte Leitlinie Blended Learning WS 2020/21

25. September 2020: Aktualisierte Leitlinie Blended Learning WS 2020/21

Das Rektorat der Pädagogischen Hochschule Steiermark hat in der Leitilnie Blended Learning einige Aktualisierungen, vor allem was die reduzierte Personenanzahl in den Lehrsälen betrifft, vorgenommen. Grundsätzlich bestätigen wir, dass sie für die inzwischen eingeführten Ampelphasen GRÜN, GELB und ORANGE gilt. Ausgangspunkt des Konzepts ist die Gewährleistung des Abstands, was die Reduktion der Anwesenheit von Menschen in den Gebäuden der PH Steiermark nach sich zieht. Daher wird auf eine Erhöhung des Anteils von virtueller Lehre gesetzt. Gute Lehre in der Lehrerbildung kann jedoch nicht ausnahmslos virtuell erfolgen. Gerade für den Lehrerberuf sind direkte und reale Begegnungen (auch) in der Aus-, Fort- und Weiterbildung wesentlich. Gleichzeitig wird das Wintersemester aber noch als Ausnahmesemester betrachtet, das wegen der Reduktion der Anwesenheit von Studierenden eine Balance von Präsenz- und virtueller Lehre erfordert. Aus diesem Grund ist für das WS 2020/21 ein hybrider Studienbetrieb unter dem Ansatz von Blended Learning vorgesehen.

Unter Blended Learning wird eine Mischung aus Präsenzlernen und virtuellem bzw. digitalem Lernen verstanden. Es kombiniert die Vorteile von Präsenzlehrveranstaltungen und E-Learning so miteinander, dass die jeweiligen Vorteile verstärkt und die Nachteile kompensiert werden. Gute Blended-Lehre zeichnet sich dadurch aus, dass sich alle Komponenten zu einem durchgängigen Lernprozess und zu einem Erlebnis für den Lernenden zusammenfügen. Die Planung erfolgt nach mediendidaktischen Prinzipien von der Idee über die didaktische Voranalyse und das digitale Konzept bis hin zum fertigen Lehrveranstaltungskonzept.

Vor diesem Hintergrund erlässt das Rektorat nach intensiven Diskussionen mit den Institutsleitungen, dem Hochschulrat, dem Dienststellenausschuss und der Österreichischen Hochschülerschaft der PH Steiermark die Leitlinie "Blended Learning im Wintersemester 2020/21", die folgende Ziele verfolgt:

  • Reduktion der gleichzeitigen Anwesenheit von Menschen in den Gebäuden der PH Steiermark im WS 2020/21
  • Erhöhung des Anteils virtueller Lehre im Rahmen von Blended Learning bzw. eines hybriden Studienbetriebs im WS 2020/21
  • Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Abhaltung der Lehre in der Aus- und Weiterbildung im WS 2020/21
  • Information über Rahmenbedingungen für die Lehre, um Planungssicherheit und eine qualitätsvolle Lehre im WS 2020/21 zu unterstützen

Um den Erfordernissen der maximal zulässigen Personenzahl je Lehrsaal zwecks Abstandsregel, der unterschiedlichen Lehrveranstaltungstypen, den fachspezifischen Anforderungen und auch der jeweiligen Position der Lehrveranstaltung im Studienverlauf gerecht werden zu können, werden folgende Rahmenvorgaben festgelegt:

  1. Vorlesungen: Vorlesungen werden grundsätzlich virtuell und synchron abgehalten. Im Falle kleiner Gruppengrößen können diese – sofern alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden können – in Präsenz abgehalten werden.
  2. Allgemeine prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen: Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen werden als Blended Learning abgehalten, sodass sowohl Präsenzlehre als auch Online-Lehre in einem didaktisch sinnvollen Setting aufeinander abgestimmt werden. Eine rein virtuelle Abhaltung von prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen ist nicht zulässig. Falls es die Einhaltung der Abstandsregel erfordert, sind die Lehrveranstaltungsgruppen für die Präsenzteile in zwei Halbgruppen zu teilen, die sich jeweils abwechseln. Welche und wie viele Termine als Präsenztermine gesetzt werden, obliegt den Lehrveranstaltungsleiterinnen und -leitern. Wichtig ist es darauf zu achten, dass die Studierenden in den beiden Halbgruppen denselben Anteil an Präsenzlehre haben und es zu keiner Unter- oder Überschreitung der erforderlichen Lehreinheiten kommt.
  3. Handlungsorientierte prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen: Lehrveranstaltungen mit kleiner Gruppengröße und/oder mit hohem Praxisanteil bzw. handlungsorientierte Lehrveranstaltungen werden unter Wahrung der Abstandsregel in Präsenz abgehalten.

Die aktualisierte Leitlinie der PH Steiermark "Blended Learning WS 2020/21" hier zum Herunterladen

25. September 2020: Verhaltensregeln und Meldepflicht für Studierende bei COVID-19 Verdacht und Erkrankung

25. September 2020: Verhaltensregeln und Meldepflicht für Studierende bei COVID-19 Verdacht und Erkrankung

Verhaltensregeln und Meldepflicht für Studierende der PH Steiermark bei COVID-19 Verdacht und Erkrankung
 

1. COVID-19 Online-Meldformular

COVID-19 Online-Meldeformular der PH Steiermark

2. Begriffserklärung

  • Symptome und Ansteckung
    Als Corona-Symptome (mit und ohne Fieber) gelten Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Katarrh der oberen Atemwege, plötzlicher Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns. An COVID-19 erkrankte Personen sind 2 Tage vor und bis 10 Tage nach Erkrankungsbeginn ansteckend.

  • COVID-19 Verdachtsfall
    Als Verdachtsfall gilt eine Person, die eine Anordnung der Gesundheitsbehörde für einen Test erhielt, weil
    - sie Symptome zeigt und/oder
    - sie mit einer an COVID-19 infizierten Person in Kontakt war und/oder
    - sie sich in den vergangenen 10 Tagen in einem covidkritischen Gebiet aufhielt.

  • COVID-19 Erkrankungsfall
    Als Erkrankungsfall gilt eine Person, die einen Bescheid der Gesundheitsbehörde mit einem labor-diagnostischen Nachweis von SARS-CoV-2 vorweist.

2. Verhaltensregeln

Sie sind direkte Kontaktperson einer an COVID-19 erkrankten Person und erhielten von der Gesundheitsbehörde eine Anordnung zur Quarantäne bzw. Absonderung und/oder für einen Test

  • Gehen Sie rasch und sicher nach Hause oder bleiben Sie zu Hause.
  • Informieren Sie umgehend die PH Steiermark.
  • Nehmen Sie bis Sie das Testergebnis erfahren bzw. andere Anweisungen der Gesundheitsbehörde bekommen an den Lehrveranstaltungen online teil, sofern der Inhalt und die Organisation der Lehrveranstaltungen dies ermöglichen. 

Sie sind an der PH Steiermark und zeigen Symptome

    • Falls Sie keinen Mund-Nasen-Schutz tragen, setzen Sie sofort einen auf und begeben sich zur Isolierung von den übrigen Personen rasch und sicher nach Hause.
    • Sollten Sie in einer Lehrveranstaltung anwesend sein, informieren Sie bitte sofort die LV-Leitung. 
    • Rufen Sie umgehend die Gesundheitshotline 1450 an und befolgen Sie deren Anweisungen.
    • Sollten Sie sehr starke Symptome (z. B. Atemnot) haben, sollte der Notruf 144 angerufen werden.
    • Informieren Sie die PH Steiermark über den weiteren Verlauf. 

    Sie sind außerhalb der PH Steiermark und zeigen Symptome

    • Rufen Sie umgehend die Gesundheitshotline 1450 an und befolgen Sie deren Anweisungen. 
    • Gehen Sie rasch und sicher nach Hause oder bleiben Sie zu Hause.
    • Informieren Sie die PH Steiermark über den weiteren Verlauf.

    3. COVID-19 Meldepflicht

    • Falls Sie von der Gesundheitsbehörde die Anordnung für eine Quarantäne bzw. Absonderung und/oder einen Test erhielten, informieren Sie die PH Steiermark und füllen Sie bitte das COVID-19-Meldeformular als Verdachtsfall aus. Bleiben Sie zu Hause.
    • Ist Ihr Testergebnis negativ, informieren Sie die PH Steiermark und füllen Sie bitte das COVID-19 Online-Meldeformular als negativer Verdachtsfall aus. Sie können am Studienbetrieb – auch in Präsenz - wieder uneingeschränkt teilnehmen. 
    • Ist ihr Testergebnis positiv, informieren Sie die PH Steiermark und füllen Sie bitte das COVID-19 Online-Meldeformular als Erkrankungsfall aus. 
    • Nachdem Sie über das Ende Ihrer Quarantäne informiert wurden, können Sie wieder uneingeschränkt am Studienbetrieb – auch in Präsenz – teilnehmen. Bitte melden Sie sich mittels des COVID-19 Online-Meldeformulars als genesen. 

    Information zum Herunterladen

    25. September 2020: Verhaltensregeln und Meldepflicht für Mitarbeiter/innen bei COVID-19 Verdacht und Erkrankung

    25. September 2020: Verhaltensregeln und Meldepflicht für Mitarbeiter/innen bei COVID-19 Verdacht und Erkrankung

    Verhaltensregeln und Meldepflicht für Mitarbeiter/innen der PH Steiermark bei COVID-19 Verdacht und Erkrankung

    1. COVID-19 Online-Meldeformular

    COVID-19 Online-Meldeformular der PH Steiermark

    COVID-19 report suspicion or disease

    2. Begriffserklärung

    • Symptome und Ansteckung
      Als Corona-Symptome (mit und ohne Fieber) gelten Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Katarrh der oberen Atemwege, plötzlicher Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns. An COVID-19 erkrankte Personen sind 2 Tage vor und bis 10 Tage nach deren Erkrankungsbeginn ansteckend.

    • COVID-19 Verdachtsfall
      Als Verdachtsfall gilt eine Person, die von der Gesundheitsbehörde die Anordnung für einen Test erhielt, weil
      - sie Symptome zeigt und/oder
      - sie mit einer an COVID-19 infizierten Person in Kontakt war und/oder
      - sie sich in den vergangenen 10 Tagen in einem covidkritischen Gebiet aufhielt.

    • COVID-19 Erkrankungsfall
      Als Erkrankungsfall gilt eine Person, die einen Bescheid der Gesundheitsbehörde mit einem labordiagnostischen Nachweis von SARS-CoV-2 vorweist.

    3. Verhaltensregeln

    Sie sind Kontaktperson einer an COVID-19 erkrankten Person und erhielten eine Anordnung der Gesundheitsbehörde für einen Test

    • Informieren Sie umgehend Ihre OE-Leitung.
    • Sollten Sie sich an Ihrem Arbeitsplatz aufhalten, begeben Sie sich rasch und sicher nach Hause und bleiben Sie dort.
    • Sie befinden sich ab diesem Zeitpunkt in Homeoffice.
    • Lehrende halten ihre Lehrveranstaltungen während dieser Zeit online ab. 

    Sie sind an der PH Steiermark und zeigen Symptome

    • Falls Sie keinen Mund-Nasen-Schutz tragen, setzen Sie sofort einen auf. 
    • Informieren Sie Ihre OE-Leitung und begeben Sie sich zur Isolierung von den übrigen Personen rasch und sicher nach Hause. 
    • Rufen Se sofort die Gesundheitshotline 1450 an und befolgen Sie deren Anweisungen.
    • Sollten Sie sehr starke Symptome (z.B. Atemnot) haben, sollte der Notruf 144 angerufen werden. 
    • Die OE-Leitung lässt alle von Ihnen vermutlich verwendeten Arbeitsmittel und Kontaktflächen (Tischflächen, Tastatur, Telefon, Türschnallen etc.) desinfizieren.
    • Halten Sie Ihre OE-Leitung über die weiteren Entwicklungen am Laufenden. 

    Sie sind außerhalb der PH Steiermark und zeigen Symptome

    • Gehen Sie bitte nach Hause oder bleiben Sie zu Hause. 
    • Rufen Sie sofort die Gesundheitshotline 1450 an und befolgen Sie deren Anweisungen. 
    • Informieren Sie bitte umgehend Ihre OE-Leitung.
    • Halten Sie Ihre OE-Leitung über die weiteren Entwicklungen am Laufenden. 

    Ein/e Studierende/r zeigt bei Ihrer Lehrveranstaltung der PH Steiermark Symptome

    • Weisen Sie die/den Studierende/n an, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
    • Informieren Sie die/den Studierende/n, sofort die Gesundheitshotline 1450 anzurufen und deren Anweisungen zu befolgen. 
    • Rufen Sie den Notfall 144 an, wenn die/der Studierende sehr starke Symptome zeigt. 
    • Weisen Sie die/den Studierende/n an, die Hochschule zu verlassen. 
    • Weisen Sie die/den Studierende/n darauf hin, sobald als möglich das COVID-19 Online-Meldeformular der PH Steiermark auszufüllen. 
    • Lüften Sie den Raum und desinfizieren Sie den Platz, sobald die/der Studierende den Raum verlassen hat. Entscheiden Sie im Einzelfall, ob Sie die Lehrveranstaltung fortsetzen oder beenden. 
    • Informieren Sie bitte umgehend die zuständige OE-Leitung und die Rektoratsdirektion schriftlich per Mail unter Bekanntgabe des Titels und der LV-Nummer sowie des Namens der/des Studierenden.  
    • Überprüfen Sie Ihre Anwesenheitsliste auf Vollständigkeit und Korrektheit. Im Falle eines positiven Testergebnisses ist nach Aufforderung durch die Gesundheitsbehörde eine Kopie der Anwesenheitsliste an die Rektoratsdirektion zu übermitteln. 

    4. COVID-19 Meldepflicht

    • Falls Sie von der Gesundheitsbehörde die Aufforderung für einen Test erhielten, informieren Sie bitte umgehend Ihre OE-Leitung und füllen Sie das COVID-19 Online-Meldeformular der PH Steiermark als Verdachtsfall aus. Sie befinden sich in Homeoffice. 
    • Ist Ihr Testergebnis negativ und sind Sie daher nicht infiziert, informieren Sie bitte auch umgehend Ihre OE-Leitung und füllen Sie das COVID-19 Online-Meldeformular der PH Steiermark als negativer Verdachtsfall aus. Treten Sie Ihren Präsenzdienst wieder an. 
    • Ist Ihr Testergebnis positiv, Informieren Sie bitte umgehend Ihre OE-Leitung und füllen Sie das COVID-19 Online-Meldeformular der PH Steiermark als Erkrankungsfall aus. Melden Sie sich krank. Übermitteln Sie den Bescheid der Gesundheitsbehörde an die Personalabteilung (Hochschullehrpersonen) bzw. die Schulleitung (Praxisschullehrer/innen) bzw. Rektoratsdirektion (Verwaltungsbedienstete). 
    • Nach dem Ende Ihrer Quarantäne treten Sie bitte Ihren Dienst wieder an.

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    15. September 2020: Bibliotheksbetrieb im Wintersemester 2020/21

    15. September 2020: Bibliotheksbetrieb im Wintersemester 2020/21

    Für den Abstand

    • Verdünnung: im Lesesaal max. 10 Personen und an jedem Tisch max. 3 Personen, Arbeiten in der Entlehnung nur für Einzelpersonen
    • Bodenmarkierungen: in allen Räumen, z. B. "Einbahnsystem" am Entlehnungsschalter
    • Absperrungen: zu den Schreibtischen der Bibliothekar/innen und bei der Entlehnung
    • Bücherbestellung: Bestellungen zur Entlehnung möglichst nicht vor Ort
    • Bücherrückgabe: möglichst über Rückgabebox, Non-Book-Material am Entlehnungsschalter abgeben

    Wo kein Abstand möglich ist

    • Mund-Nasen-Schutz: je nach Ampel-Status bzw. Vorgaben verpflichtend, immer für persönliche Beratung bei Literaturrecheche und bei Einschulungen neuer Benutzerinnen und Benutzer
    • Plexiglasschutzwand: am Entlehnungs- und am Fernleiheschalter

    Für die Hygiene

    • Desinfektion: Desinfektionsmittel vor Lesesaal, Flächendesinfektionsmittel zur Verfügung, Nutzung stationärer PCs im Lesesaal nur auf Nachfrage und nach vorheriger Desinfektion, mehrmals täglich Reinigung des Entlehnungsschalters
    • Lüften: offene Eingangstür zur Entlehnung während der Öffnungszeiten
    • Eigene Laptops: nach Möglichkeit mit mitgebrachten Laptops / Tablets arbeiten

    Öffnungszeiten

    • GRÜN/GELB: Mo – Do 7.30 – 17.00, Fr 7.30 – 13.00

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    10. September 2020: Ampel-, Hygiene- und Verhaltensregeln für Bewegung und Sport

    10. September 2020: Ampel-, Hygiene- und Verhaltensregeln für Bewegung und Sport

    COVID-19 – Hygiene- & Verhaltensregeln für Bewegung und Sport an der PH Steiermark

    Im Fachbereich Bewegung und Sport sind in Bezug auf den jeweiligen Corona-Ampelstatus zusätzlich  zu den geltenden Hygienevorschriften und Verhaltensregeln der PH Steiermark folgende Vorkehrungen einzuhalten.

    Ampelphase "Grün" – Geringes Risiko

    Die Lehre kann in vorgesehenen Funktionsräumen und Turnhallen (vorzugsweise jedoch im Freien) unter Einhaltung der allgemein geltenden Hygienebestimmungen stattfinden. Nach dem Betreten des Umkleideraumes (vor und nach der Sportausübung) sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. Turnhallen und Funktionsräume müssen mehrmals täglich belüftet werden. Die Benutzung der Duschen ist nicht gestattet.

    Ampelphase "Gelb" – Moderates Risiko

    Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in den Gebäuden der PH Steiermark für alle Personen verpflichtend. Der Mundschutz ist von den Studierenden bzw. von der/dem Lehrveranstaltungsleiterin/r eigenständig beizubringen.

    Sportaktivitäten sind möglichst bis Ende November im Freien abzuhalten, jedenfalls aber mit erhöhtem Sicherheitsabstand von 2 Metern (auch beim Umkleiden). Der Abstand darf situationsbedingt kurzfristig unterschritten werden, z. B. im Zuge von Sportspielen oder beim Helfen und Sichern. Nach dem Betreten des Umkleideraumes (vor und nach der Sportausübung) sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. Die Benutzung der Duschen ist nicht gestattet. Turnhallen und Funktionsräume müssen mehrmals täglich belüftet werden.

    Jedes verwendete Sportgerät (z. B. Bälle) ist nach Abschluss der Lehreinheit zu desinfizieren. Bei Aktivitäten mit Bällen oder anderen Materialien, die von mehr als einer/m Teilnehmerin/r berührt werden, sind die Hände aller Teilnehmer/innen vor Beginn, während und nach der Einheit zu desinfizieren.

    Desinfektionsmittel kann in den Institutssekretariaten der PH Steiermark abgeholt werden.

    Bei Veranstaltungen an anderen Sportstätten (Schwimmbäder, Leichtathletikanlagen etc.) sind die jeweiligen Bedingungen dieser Sportstätte einzuhalten.

    Ampelphase "Orange" – Hohes Risiko

    Die Studierenden müssen in geeigneter Sportkleidung erscheinen, ein Aufenthalt in Umkleidekabinen oder Duschen ist nicht gestattet. Die durchgehende Einhaltung eines Zweit-Meter-Abstandes muss gewährleistet sein. Vor und nach der Sportausübung sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.

    Ampelphase "Rot" – Sehr hohes Risiko

    Umstellung auf Distance Learning und Training.

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    10. September 2020: Ampel-, Hygiene- und Verhaltensregeln für Exkursionen

    10. September 2020: Ampel-, Hygiene- und Verhaltensregeln für Exkursionen

    COVID-19 – Hygiene- und Verhaltensregeln für Exkursionen an der PH Steiermark

    Ampelfarbe

    Grundsätzlich ist die jeweilige Ampel-Warnstufe zu berücksichtigen: Exkursionen dürfen nur bei grüner, gelber oder oranger Ampelfarbe durchgeführt werden. Bei roter Ampelfarbe ist die Exkursion nicht durchzuführen, sondern idealerweise zu verschieben.

    Durchführungszeitpunkt

    Es wird empfohlen, Exkursionen ehehstmöglich im Wintersemester 2020/21 abzuhalten, da Verschräfungen der Einschränkungen im Laufe des Semesters nicht auszuschließen sind.

    Auslandsexkursionen

    Exkursionen in das Ausland sind bis auf Weiteres nicht gestattet. Geplante Auslandsexkursionen sind zu verschieben oder abzusagen.

    Gruppengröße

    Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des jeweiligen Curriculums, wie viele Teilnehmer/innen zu einer Exkursion zugelassen sind. Es wird jedoch eine Maximalanzahl von 25 Personen (ausgenommen LV-Leitung) empfohlen. Zusätzlich sind jedenfalls die Vorgaben des Exkursionsziels rechtzeitig einzuholen bzw. umzusetzen und damit ggf. auch die Gruppengröße entsprechend zu reduzieren.

    An-/Abreise

    Die An- und Abreise zum/vom Exkursionsziel ist entweder mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit privatem PKW vorzunehmen. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln sind die jeweiligen Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.

    Durchführung der Exkursion

    Vor Ort sind die Sicherheitsbestimmungen der zu besuchenden Einrichtung o. ä. einzuhalten. Bei Exkursionen im offenen Feld ist ein Mindestabstand von mind. 1 m einzuhalten. Kann dieser Abstand aus logistischen Gründen kurzfristig nicht eingehalten werden (z. B. bei Ein- und Ausgängen o. ä.), ist ein Mund-Nasen-Schutz anzulegen. Dieser Mund-Nasen-Schutz ist von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Exkursion selbstständig zu organisieren bzw. mitzubringen.

    Information zum Herunterladen

    10. September 2020: Ampel-, Hygiene- und Verhaltensregeln für Musikerziehung und verwandte Bereiche

    10. September 2020: Ampel-, Hygiene- und Verhaltensregeln für Musikerziehung und verwandte Bereiche

    COVID-19 – Hygiene- & Verhaltensregeln für Musikerziehung, rhythmisch-musikalische Erziehung, Chor und Instrumentalerziehung an der PH Steiermark

    In den Fachbereichen Musikerziehung, rhythmisch-musikalische Erziehung, Chor und Instrumentalerziehung sind in Bezug auf den jeweiligen Corona-Ampelstatus folgende Vorkehrungen zusätzlich zu den geltenden Hygienevorschriften und Verhaltensregeln der PH Steiermark einzuhalten.

    Ampelphase "Grün" – Geringes Risiko

    Singen soll je nach organisatorischer und räumlicher Möglichkeit ins Freie verlagert werden, ist aber auch in den Seminarräumen erlaubt. Nach Möglichkeit soll ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den einzelnen Personen eingehalten werden. Auf gutes Durchlüften der Räume ist ganz besonders zu achten.

    Die gemeinsame Nutzung von Instrumenten und Rhythmik-Material durch mehrere Personen soll möglichst vermieden werden bzw. ist sicherzustellen, dass sowohl vorher als auch nachher die Hände gewaschen oder desinfiziert werden. Die Nutzung von Blasinstrumenten durch mehrere Personen ist nicht gestattet.

    Ampelphase "Gelb" – Moderates Risiko

    Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in den Räumlichkeiten der Pädagogischen Hochschule verpflichtend – mit Ausnahme des Aufenthalts am Sitzplatz. Die Singzeiten am Sitzplatz werden auf 30 Minuten verkürzt, damit die Durchlüftung der Räume ordnungsgemäß (mind. 10 Minuten) erfolgen kann.

    Bewegung im Raum muss mit erhöhtem Sicherheitsabstand von 2 Metern stattfinden. Der Abstand darf situationsbedingt kurzfristig – z. B. bei Tanzspielen – unterschritten werden.

    Musizieren mit Blasinstrumenten ist nur im Freien möglich.

    Ampelphase "Orange" – Hohes Risiko

    Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist während der gesamten Singzeit und des Gruppen- und Ensembleunterrichts verpflichtend. Um das Ansteckungsrisiko zu verringern, wird der Mindestabstand zwischen den einzelnen Personen auf durchgehend 2 Meter erhöht. Das Singen erfolgt ausschließlich in Kleingruppen. Die Singzeiten werden auf 20 Minuten verkürzt, damit eine erhöhte Durchlüftung der Räume (mind. 15 Minuten) erfolgen kann.

    Musizieren mit Blasinstrumenten ist nicht gestattet.

    Ampelphase "Rot" – Sehr hohes Risiko

    Es erfolgt die Umstellung auf Distance Learning.

    Information zum Herunterladen

    07. September 2020: Verhaltensregeln für COVID-Ampelstatus GELB

    07. September 2020: Verhaltensregeln für COVID-Ampelstatus GELB

    Das Stadtgebiet von Graz wurde von der österreichischen Bundesregierung am 4. September 2020 auf der österreichweit geltenden Corona-Ampel auf den Ampelstatus GELB „mittleres Risiko“ gesetzt. Daher gelten an der PH Steiermark ab Montag 7. September 2020 folgende Verhaltensregelungen:

    1. Mund-Nasen-Schutz: Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in den Gebäuden der PH Steiermark für alle Personen verpflichtend. Dies gilt für alle Verkehrsflächen sowie beim Betreten der Lehrsäle und Büros. Am Sitzplatz in den Lehrsälen und am Arbeitsplatz kann der MNS bei Einhaltung des 1 Meter Abstandes zu anderen Personen abgenommen werden.

    2. Dokumentierter Zugang: LV-Teilnehmerinnen und -teilnehmer sind über die Anwesenheitslisten dokumentiert. Besuche in den Organisationseinheiten sind durch Eintragung auf einer Liste in den OE zu dokumentieren.

    Zudem ersuchen wir um Beachtung der derzeit schon bestehenden Hygienevorschriften und Verhaltensregeln sowie der jeweils geltenden eingeschränkten Personenanzahl in den Lehrsälen. Bitte weisen Sie Besucherinnen und Besucher über die an der PH Steiermark geltenden Regelungen hin. 

    25. August 2020: COVID-Leitfaden des BMBWF für den gesicherten Hochschulbetrieb für 2020/21

    21. Juli 2020: Praktika Sek AB im WS 2020/21 im realen und virtuellen Klassenzimmer

    21. Juli 2020: Praktika Sek AB im WS 2020/21 im realen und virtuellen Klassenzimmer

    Praktikum im realen und im virtuellen Klassenzimmer
    Wintersemester 2020/2021

    Fachpraktika des Lehramtsstudiums Sekundarstufe Allgemeinbildung (AHS, BMHS, MS)
    Zentrum für Pädagogisch-Praktische Studien Sekundarstufe Allgemeinbildung Graz
    ZePPS 15. Juli 2020

    Als Folge der Vorsichtsmaßnahmen gegen eine Verbreitung des COVID-19 können die Fachpraktika des Lehramtsstudiums Sekundarstufe Allgemeinbildung in der Steiermark im WS 2020/21 im realen und/oder virtuellen Klassenzimmer absolviert werden. Es wird darauf geachtet, dass jede Studierende/jeder Studierende, die/der einen Praktikumsfixplatz erhalten hat, das Praktikum auch absolvieren kann.

    1. Praktikum im realen Klassenzimmer
      Nach Zustimmung durch die Schulleitung können die Studierenden ihre Praktika in Absprache mit den Mentorinnen/Mentoren der jeweiligen Schule im realen Klassenzimmer absolvieren. Der Zeitpunkt des Beginns des Praktikums im realen Klassenzimmer wird zwischen Mentorin/Mentor und der Studierenden/dem Studierenden individuell vereinbart. Die Studierenden müssen die an der jeweiligen Schule geltenden Hygienemaßnahmen (siehe Hygienehandbuch zu COVID-19 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung) analog zu den Lehrerinnen/Lehrern an den Schulen einhalten.

    2. Praktikum im virtuellen Klassenzimmer
      Praktika können im virtuellen Klassenzimmer (= Lernumgebungen, die die Mentorinnen/Mentoren mit Schülerinnen/Schülern in der Zeit von COVID-19 nützen) je nach Möglichkeit umgesetzt werden: 
      • Die Studierenden übernehmen Arbeitsaufträge (Erstellung von digitalen/analogen Arbeits-materialien, Förderung von Schülerinnen/Schülern etc.), erstellen und realisieren didaktische Settings für das (virtuelle) Klassenzimmer laut Vorgabe der Mentorin/des Mentors, die sie mit den Mentorinnen/Mentoren reflektieren; sie erleben damit den Schulalltag einer Mentorin/eines Mentors in dieser herausfordernden Zeit.
      • Eine Möglichkeit wäre auch die Förderung/Unterstützung von Schülerinnen/Schülern in digitaler Form. Voraussetzung: Die Einverständniserklärung der Eltern muss dafür vorliegen, der Datenschutz muss gewährleistet sein. Wenn das der Fall ist, nennt die Mentorin/der Mentor den Studierenden Schülerinnen/Schüler, die eine besondere Förderung/Unterstützung benötigen. Sie/Er beschreibt den Studierenden, in welchen Bereichen die jeweilige Schülerin/der jeweilige Schüler eine Förderung/Unterstützung benötigt und gibt Inhalt bzw. Anzahl der Einheiten vor. Die Studierenden arbeiten mit der betroffenen Schülerin/dem betroffenen Schüler digital laut der Vorgabe der Mentorin/des Mentors.

    Die Inhalte und der Umfang des jeweiligen Fachpraktikums sind im Leitfaden nachzulesen.

    Information zum Herunterladen

    20. Juli 2020: Leitlinie für Blended Learning im WS 2020/21

    20. Juli 2020: Leitlinie für Blended Learning im WS 2020/21

    Das Rektorat der Pädagogischen Hochschule Steiermark geht davon aus, dass im WS 2020/21 weiterhin Abstand gehalten werden muss, was die Reduktion der Anwesenheit von Menschen in den Gebäuden der PH Steiermark nach sich zieht. Daher wird auf eine Erhöhung des Anteils von virtueller Lehre gesetzt. Gute Lehre in der Lehrerbildung kann jedoch nicht ausnahmslos virtuell erfolgen. Gerade für den Lehrerberuf sind direkte und reale Begegnungen (auch) in der Aus-, Fort- und Weiterbildung wesentlich. Gleichzeitig wird das Wintersemester aber noch als Ausnahmesemester betrachtet, das wegen der Reduktion der Anwesenheit von Studierenden eine Balance von Präsenz- und virtueller Lehre erfordert. Aus diesem Grund ist für das WS 2020/21 ein hybrider Studienbetrieb unter dem Ansatz von Blended Learning vorgesehen.

    Unter Blended Learning wird eine Mischung aus Präsenzlernen und virtuellem bzw. digitalem Lernen verstanden. Es kombiniert die Vorteile von Präsenzlehrveranstaltungen und E-Learning so miteinander, dass die jeweiligen Vorteile verstärkt und die Nachteile kompensiert werden. Gute Blended-Lehre zeichnet sich dadurch aus, dass sich alle Komponenten zu einem durchgängigen Lernprozess und zu einem Erlebnis für den Lernenden zusammenfügen. Die Planung erfolgt nach mediendidaktischen Prinzipien von der Idee über die didaktische Voranalyse und das digitale Konzept bis hin zum fertigen Lehrveranstaltungskonzept.

    Vor diesem Hintergrund erlässt das Rektorat nach intensiven Diskussionen mit den Institutsleitungen, dem Hochschulrat, dem Dienststellenausschuss und der Österreichischen Hochschülerschaft der PH Steiermark die Leitlinie „Blended Learning im Wintersemester 2020/21“, die folgende Ziele verfolgt:

    • Reduktion der gleichzeitigen Anwesenheit von Menschen in den Gebäuden der PH Steiermark im WS 2020/21
    • Erhöhung des Anteils virtueller Lehre im Rahmen von Blended Learning bzw. eines hybriden Studienbetriebs im WS 2020/21
    • Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Abhaltung der Lehre in der Aus- und Weiterbildung im WS 2020/21
    • Information über Rahmenbedingungen für die Lehre, um Planungssicherheit und eine qualitätsvolle Lehre im WS 2020/21 zu unterstützen

    Um den Erfordernissen der maximal zulässigen Personenzahl je Lehrsaal zwecks Abstandsregel, der unterschiedlichen Lehrveranstaltungstypen, den fachspezifischen Anforderungen und auch der jeweiligen Position der Lehrveranstaltung im Studienverlauf gerecht werden zu können, werden folgende Rahmenvorgaben festgelegt:

    1. Vorlesungen: Vorlesungen werden grundsätzlich virtuell und synchron abgehalten. Im Falle kleiner Gruppengrößen können diese – sofern alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden können – in Präsenz abgehalten werden.

    2. Allgemeine prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen: Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen werden als Blended Learning abgehalten, sodass sowohl Präsenzlehre als auch Online-Lehre in einem didaktisch sinnvollen Setting aufeinander abgestimmt werden. Eine rein virtuelle Abhaltung von prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen ist nicht zulässig. Falls es die Einhaltung der Abstandsregel erfordert, sind die Lehrveranstaltungsgruppen für die Präsenzteile in zwei Halbgruppen zu teilen, die sich jeweils abwechseln. Welche und wie viele Termine als Präsenztermine gesetzt werden, obliegt den Lehrveranstaltungsleiterinnen und -leitern. Wichtig ist es darauf zu achten, dass die Studierenden in den beiden Halbgruppen denselben Anteil an Präsenzlehre haben und es zu keiner Unter- oder Überschreitung der erforderlichen Lehreinheiten kommt.

    3. Handlungsorientierte prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen: Lehrveranstaltungen mit kleiner Gruppengröße und/oder mit hohem Praxisanteil bzw. handlungsorientierte Lehrveranstaltungen werden unter Wahrung der Abstandsregel in Präsenz abgehalten.

    Die Leitlinie der PH Steiermark "Blended Learning WS 2020/21" hier zum Herunterladen

    Studienjahr 2019/20

    10. Juli 2020: Information für Lehrveranstaltungsleiterinnen und -leiter

    10. Juli 2020: Information für Lehrveranstaltungsleiterinnen und -leiter

    Information für Lehrveranstaltungsleiter/innen

    Zu Ihrem persönlichen Schutz und jenem der Studierenden Ihrer Lehrveranstaltung an der PH Steiermark ersuchen wir höflich um Beachtung folgender Regelungen vor und während ihrer Lehrveranstaltung. Bitte denken Sie daran, dass Sie als Lehrveranstalt-ungsleiter/in für die Einhaltung der Verhaltensregeln verantwortlich sind!

    Vor Beginn der Lehrveranstaltung

    • Informationen über Hygienemaßnahmen des Hauses einholen
      In Seminarhäusern dort gültige Hygienemaßnahmen erkunden
      Hygienemaßnahmen der PH Steiermark sind: 
      • Handdesinfektionsständer bei allen Gebäudeeingängen
      • Tägliche Reinigung und Desinfektion der Tische, Stühle, Türgriffe und Licht-schalter in allen Lehrsälen sowie Desinfektionscleaner in allen Toiletten
      • Flächendesinfektionsmittel bei Bedarf in Sekretariaten erhältlich
    • Informationen über Lageplan des Lehrsaals und Verhaltensregeln einholen
      In Seminarhäusern die dort gültigen Regeln erkunden
      An der PH Steiermark gilt:
      • Abstandsregel von mind.1 m zwischen Personen
      • Aufstellung der Tische und Stühle in den Lehrsälen garantiert Abstand
      • Max. Personenanzahl wurde zugesandt und ist an der Tür angegeben
    • Studierende über Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen informieren
    • Frühestens eine Stunde vor der Lehrveranstaltung: mind. fünf Minuten lang lüften
    • Bitte lassen Sie nicht mehr Personen als erlaubt in den Lehrsaal! Bitte behalten Sie die vorgegebene Sitzordnung bei!

    Während der Lehrveranstaltung

    • Kommunizieren Sie zu Beginn die Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln
    • Erinnern Sie die Studierenden im Laufe des Tages an regelmäßiges Händewaschen
    • Überprüfen Sie laufend die Einhaltung des geforderten Abstandes
    • Lüften Sie regelmäßig: spätestens nach jeder Stunde (oder nach jeder Einheit) fünf Minuten lang (wenn möglich Querlüftung)
    • Setzen Sie die Studierenden darüber in Kenntnis, dass sie die PH Steiermark unver-züglich zu informieren haben, sollten sie positiv auf COVID-19 getestet werden

    Information als PDF zum Herunterladen

    01. Juli 2020: Hygiene- und Verhaltensregeln für Bibliothek

    01. Juli 2020: Hygiene- und Verhaltensregeln für Bibliothek

    Für den Abstand

    • Verdünnung
      Im Lesesaal im 1. Stock dürfen sich gleichzeitig nur maximal 10 Personen aufhalten. An jedem Tisch im Lesesaal dürfen maximal 3 Personen Platz nehmen.

    • Bodenmarkierungen
      In allen öffentlich zugänglichen Räumen der Bibliothek sind Bodenmarkierungen angebracht, um die notwendigen Abstände zu visualisieren. Z.B. ist für den Zugang zum Entlehnschalter ein „Einbahnsystem“ gegeben.

    • Absperrungen
      Zu den Schreibtischen der Bibliothekarinnen ist ein Absperrband installiert, um den Abstand zwischen Studierenden und Mitarbeiterinnen auch bei Auskunftstätigkeiten bzw. der Entlehnung zu sichern.

    Wo kein Abstand möglich ist

    • Mund-Nasenschutz
      Benutzerinnen und Benutzer tragen je nach Ampelstatus einen Mund-Nasen-Schutz, auf jeden Fall wenn sie eine persönliche Beratung bzw. bei der Literaturrecherche Unterstützung benötigen. Bei Einschulungen neuer Benutzerinnen und Benutzer muss ebenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

    • Plexiglasschutzwand
      Eine am Entlehnschalter montierte Plexiglasschutzwand und ein am Fernleiheschalter angebrachter mobiler Plexiglasschutz ermöglichen die Ausgabe von gewünschten Büchern.

    Für die Hygiene

    • Desinfektion
      Vor dem Lesesaal befindet sich ein Stehtisch mit Desinfektionsmittel und es stehen Flächendesinfektionsmittel zur Verfügung. Stationäre Computer im Lesesaal sind nur auf Nachfrage und nach vorheriger Desinfektion benutzbar. Mehrmals täglich reinigen die Bibliothekarinnen und Bibliothekare den Entlehnschalter mit Desinfektionstüchern.

    • Eigene Laptops
      Nach Möglichkeit wird mit mitgebrachten Laptops / Tablets gearbeitet.

    • Lüften
      Die Eingangstür zur Entlehnung wird während der Öffnungszeiten offengehalten.

    Im Lesesaal

    • Im Lesesaal dürfen sich maximal 10 Personen gleichzeitig aufhalten.
    • An jedem Tisch dürfen maximal 3 Personen Platz nehmen.
    • Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz erfolgt je nach Ampel-Status.
    • Vor dem Lesesaal im 1. Stock befindet sich ein Stehtisch mit Desinfektionsmittel und es stehen Flächendesinfektionsmittel zur Verfügung.
    • Stationäre PC sind nur auf Nachfrage und vorheriger Desinfektion benutzbar.
    • Nach Möglichkeit ist mit eigenem Laptop / Tablet zu arbeiten.
    • Zu den Schreibtischen der Bibliothekarinnen ist ein Absperrband installiert, um den Abstand auch bei Auskunftstätigkeiten bzw. der Entlehnung zu sichern.

    In der Entlehnung

    • Bestellungen zur Entlehnung sollten möglichst online erfolgen.
    • In der Entlehnung im Erdgeschoß dürfen sich maximal 10 Personen (inkl. Entlehnung und Literaturrecherche) gleichzeitig aufhalten.
    • Arbeiten in der Entlehnung ist nur für Einzelpersonen möglich.
    • Es stehen drei Tische zur Verfügung.
    • Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz erfolgt je nach Ampel-Status.
    • Bei Einschulungen neuer Benutzer/innen sind maximal 10 Personen zugelassen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist hier immer verpflichtend, da der Mindestabstand nicht gewahrt werden kann.
    • Bodenmarkierung bilden ein „Einbahnsystem“ für den Zugang zum Entlehnungsschalter.
    • Die Eingangstür zur Entlehnung wird während der Öffnungszeiten offengehalten.
    • Am Entlehnungsschalter schützt eine Plexiglasschutzwand bei der Übergabe.
    • Der Entlehnungsschalter wird von den Bibliothekarinnen und Bibliothekaren mehrmals täglich mit Desinfektionstüchern gereinigt.
    • Die Rückgabe der Bücher erfolgt möglichst über die Rückgabebox, Non-Book-Material muss am Entlehnungsschalter abgegeben werden.

    In der Fernleihe

    • Fernleihebestellungen sollten möglichst online erfolgen.
    • Am Fernleiheschalter ist ein mobiler Plexiglasschutz angebracht und ein Absperrband zum Arbeitsplatz des Kollegen installiert.
    • Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz erfolgt je nach Ampel-Status.
    • Ist eine persönliche gemeinsame Recherche erwünscht, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.

    Öffnungszeiten

    01.07. – 30.09.2020   Öffnungszeiten Mo – Fr 8.00 – 12.00, Entlehnbetrieb und eingeschränkte Lesesaalnutzung

    Infoblatt zum Herunterladen

    25. Juni 2020: Öffnung der PH Steiermark ab 1. Juli 2020

    25. Juni 2020: Öffnung der PH Steiermark ab 1. Juli 2020

    Da sich das Semester dem Ende zuneigt und sich die Situation der COVID-Pandemie in Österreich nicht verschlechtert hat, erfolgt die Öffnung der PH Steiermark unter den nun schon bekannten Hygiene- und Verhaltensregeln ab 1. Juli 2020.

    Personenverkehr
    Ab 1. Juli 2020 ist wieder Personenverkehr unter Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln möglich.

    Zutritt
    Die Eingänge aller Gebäude der PH Steiermark sind geöffnet.

    Kontrollierter Zugang
    Der kontrollierte Zugang mit Anmeldung für Studierende in der Studienabteilung und für Lehrende bei der Institutsleitung ist aufgehoben.

    Bibliothek und Studienabteilung
    Die Bibliothek und die Studienabteilung sind ab 1. Juli 2020 wie üblich geöffnet.

    Präsenzlehre mit Abstand
    Präsenzlehre und Präsenzprüfungen sind ab 1. Juli 2020 unter Einhaltung aller Hygiene- und Verhaltensregeln wieder möglich. Online-Lehre und Online-Prüfungen ist jedoch der Vorzug zu geben. Der heurige Sommer ist keine lehrveranstaltungsfreie Zeit, etwaig nachzuholende Präsenzaktivitäten sind vor allem in den ersten beiden Juliwochen und letzten beiden Septemberwochen abzuhalten.

    Sommerhochschule
    Für die Lehrveranstaltungen der Sommerhochschule gilt die Regelung der Fortbildung: Online, Präsenz mit Abstand oder Absagen.

    Personenanzahl in Lehrsälen
    Die Abstandsvorschrift bedeutet, dass die Anzahl der Personen, die sich in einem Lehrsaal aufhalten dürfen auf die Hälfte der „Normalbesetzung“ eingeschränkt ist. Nur jeder 2. Platz wird besetzt. Diese sind markiert und die erlaubte Anzahl der Personen im Lehrsaal ist auf einem Informationsblatt an der Tür nachzulesen.

    Verhaltensregeln

    • Ein Mund-Nasen-Schutz ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen.
    • Desinfektionsmittel, Seifenspender etc. stehen für alle Personen zur Verfügung.
    • Bitte auf Händewaschen, Husten und Niesen in den Ellbogen sowie Lüftung der Räume achten.
    • Grundsätzlich gilt ein Sicherheitsabstand zwischen Personen von mind. 1m.
    • Bodenmarkierungen bezeichnen Gehwege und unterstützen die Einhaltung der Abstandsregel.
    • Die zu nutzenden Sitzplätze im Lehrsaal sind markiert.
    • Bitte halten Sie sich an die erlaubte Anzahl von Personen im Lehrsaal.
    • Lehrveranstaltungsleiter/innen sind für die Einhaltung der Verhaltensregeln verantwortlich. Bitte folgen Sie ihren Hinweisen.

    Hygienemaßnahmen

    • Regelmäßige Reinigung und Desinfektion aller Räume
    • Freistehender Händedesinfektionsspender pro Gebäude inkl. beider Praxisschulen
    • Hände- und Flächendesinfektionsspender in Flaschen in Sekretariaten
    • Flüssigseife zum Händewaschen und Sitzdesinfektionscleaner in allen Toiletten
    • Plexiglasschutzwände in Bibliothek und Studienabteilung

    18. Juni 2020: Prävention bis 30. Juni 2020

    18. Juni 2020: Prävention bis 30. Juni 2020

    Da alle Aktivitäten der PH Steiermark, die in COVID-Zeiten umgesetzt werden müssen, dankenswerterweise hervorragend bewältigt werden, melden wir uns nach einer etwas längeren Informationspause wieder, um Sie über die jüngsten Regelungen zur schrittweisen Öffnung der Hochschule zu informieren.

    Hygiene- und Verhaltensregeln
    Erfreulich ist, dass seit 15. Juni 2020 im öffentlichen Bereich keine Maskenpflicht besteht, was wir ab jetzt auch für die PH Steiermark in Anspruch nehmen. Es ist jedoch nicht verboten eine Maske zu tragen, wenn Sie das möchten. Wenn Sie an die Hochschule kommen, halten Sie aber bitte weiterhin Abstand, schütteln Sie keine Hände, waschen Sie sie regelmäßig mit Seife und nutzen Sie unsere Desinfektionsspender.

    Kontrollierter Zugang
    Der kontrollierte Zugang bleibt nach aktuellem Stand bis zum Semesterende, 30. Juni 2020 aufrecht. Melden Sie also bitte Ihre Anwesenheit weiterhin bei Ihrer OE-Leitung (Klausurteilnehmer/innen am 24.06.2020 sind im Rektorat gemeldet) und sperren Sie die Eingangstüren nach Betreten wieder ab. Auch Studierende, die unser Haus betreten, müssen Ihren Zutritt bis Ende Juni melden. Danach werden wir – so nichts dazwischen kommt – unsere Eingänge wieder generell öffnen.  

    Präsenzbetrieb der Verwaltung ab 6. Juli 2020
    Die Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung werden ab 6. Juli 2020 wieder „normalen“ Präsenzdienst verrichten, ihr Sommerbetrieb beginnt am 17. Juli 2020 (nach den ersten beiden Wochen der Sommerhochschule).

    Präsenzlehre mit Abstand ab 1. Juli 2020
    Die Lehre erfolgt Online, Präsenzlehre und Präsenzprüfungen sind wieder ab 1. Juli 2020 unter Einhaltung aller Hygiene- und Verhaltensregeln möglich. Denken Sie daran, dass der heurige Sommer keine lehrveranstaltungsfreie Zeit ist, dass wir Sie aber gebeten haben, etwaig nachzuholende Präsenzaktivitäten vor allem in den ersten beiden Juliwochen und letzten beiden Septemberwochen abzuhalten, damit Studierende und Lehrende die Sommerzeit genießen können.

    Anzahl der Personen in einem Lehrsaal
    Die Abstandsvorschrift bedeutet, dass die Anzahl der Personen, die sich in einem Hörsaal oder Seminarraum aufhalten dürfen auf die Hälfte der „Normalbesetzung“ eingeschränkt wird. Darüber wird an den Türen auf Informationsplakaten jedes Seminarraums informiert.

    17. Juni 2020: Praktikum Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung Sommerschule 2020

    17. Juni 2020: Praktikum Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung Sommerschule 2020

    Melden Sie sich an! Die Sommerschule 2020 findet in der Steiermark von 31. August - 11. September 2020, täglich von 8.00 – 12.00 an verschiedenen steirischen Volksschulen und Schulen der Sekundarstufe I (NMS, AHS Unterstufe) statt. Für Studierende des Lehramts Sekundarstufe Allgemeinbildung mit dem Unterrichtsfach Deutsch ist es eine gute Gelegenheit Praxiserfahrung zu sammeln und es sich für einige Praktika im Lehramtsstudium anrechnen zu lassen. Die PH Steiermark vergibt dazu bis zu 6 EC. Herr BM Faßmann schickt Ihnen dazu einen persönlichen Brief.

    Informationen dazu hier:

    16. Juni 2020: Praktikum Lehramt Primarstufe in Sommerschule 2020

    16. Juni 2020: Praktikum Lehramt Primarstufe in Sommerschule 2020

    Melden Sie sich an! Die Sommerschule 2020 findet in der Steiermark von 31. August bis 11. September 2020, täglich von 8.00 – 12.00 an verschiedenen steirischen Schulen statt. Für Studierende des Lehramts Primarstufe ist es eine gute Gelegenheit Praxiserfahrung zu sammeln und es sich für einige Praktika im Lehramtsstudium anrechnen zu lassen. Die PH Steiermark vergibt dazu bis zu 6 EC. Herr BM Faßmann schickt Ihnen dazu einen persönlichen Brief.

    Informationen dazu hier:

    26. Mai 2020: Besondere Anrechnung von Praktika für Sekundarstufe Berufsbildung Fachbereich Information & Kommunikation

    26. Mai 2020: Besondere Anrechnung von Praktika für Sekundarstufe Berufsbildung Fachbereich Information & Kommunikation

    Für das SoSe 2020 wurde vom Rektorat der PH Steiermark aufgrund der Tatsache, dass es im Sommer 20020 schwierig sein wird, Praktika absolvieren zu können folgendes verordnet: Auf Antrag der oder des Studierenden kann das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ im Umfang von bis zu 6 Wochen auch vor der Matura absolvierte Berufspraktika auf die geforderten 30 Wochen Berufspraktikum anrechnen.

    Link zum Mitteilungsblatt

    18. Mai 2020: Öffnungen für Lehrende ab 18. Mai 2020

    18. Mai 2020: Öffnungen für Lehrende ab 18. Mai 2020

    Da sich die Situation der COVID-Pandemie in Österreich verbessert hat, wurden seitens des BMBWF nicht nur die Schulen sondern auch die Universitäten und Hochschulen um schrittweise Öffnung ersucht. Ab 18. Mai 2020 sind die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer unserer beiden Praxisschulen wieder im Haus und an der PH Steiermark ist eingeschränkter Personenverkehr möglich. Unsere Verwaltungsbediensteten sind im Rahmen eines adaptierten Dienstplans vor Ort und unsere Studierenden können einige Spezialräume am Hasnerplatz nutzen. Herzlichen Dank auch an die Studienabteilung, die nun wieder geöffnet ist und an die Bibliothek, deren kontaktloser Entlehnbetrieb erweitert wird. Als Lehrende/r können Sie - wie schon bis jetzt -  als Einzelperson in Ihr Büro kommen.

    Öffnung der Gebäude

    Öffnungszeiten von Abteilungen und Räumen

    Hasnerplatz Hoftore: Mo - Fr 7.00 – 17.00Bibliothek außer Lesesaal: Mo – Fr 9.00 – 15.00,
    22.05, 12.06.2020, 9.00 – 13.00
    Hasnerplatz Altbau: Eingänge 3, 12Studienabteilung: Mo – Fr 9.00 – 15.00,
    12.06, 22.05.2020 9.00 – 13.00
    Hasnerplatz Neubau: Eingänge 5, 6, 7Spezialraum Musik AEG17: Öffnung Mo – Fr 9.00 – 17.00,
    Anmeldung Mo – Fr 9.00 – 15.00
    Theodor-Körner Straße: geschlossenSpezialraum IT A0230: Öffnung Mo – Fr 9.00 – 17.00, Anmeldung Mo – Fr 9.00 – 15.00
    Ortweinplatz PHSt-Eingang: lt. SchuleSekretariate (in Häusern übergreifend) Institute: Mo - Fr 7.30 - 15.30
    Dürergasse PHSt-Eingang: lt. SchuleMensa: geschlossen

    Den Hygiene- und Verhaltensregeln wird dabei besondere Beachtung geschenkt: Wir bitten bei etwaigen Aufenthalten in den Häusern der PH Steiermark in den Gängen und allgemein zugänglichen Räumen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und bei Begegnungen Abstand zu halten. Die Räumlichkeiten der PH Steiermark sind gereinigt und desinfiziert, in der Bibliothek und Studienabteilung wurden Plexiglaswände montiert, in den Toiletten Handdesinfektions- und Sitzreinigungsspender angebracht und in den Spezialräumen und Stiegenhäusern Bodenmarkierungen vorgenommen. Ihre Organisationseinheit stellt Ihnen als Lehrende/r zur Nutzung in Ihrem Büro Handdesinfektionsflaschen und eine Maske (Abholung in Sekretariat) zur Verfügung.

    Reinigung und Desinfektion

    • Tägliche Reinigung aller genutzten Schul- und Seminarräume sowie aller Toiletten
    • Monatliche Desinfektion aller Räumlichkeiten
    • Anlassbezogene Reinigung und Desinfektion von zusätzlich genutzten Räumen für praktische Lehrveranstaltungen, Prüfungen etc. auf Anfrage  bis spätestens Freitag für die folgende Woche bei Wirtschaftsabteilung

    Desinfektionsspender

    • Freistehende Händedesinfektionsspender vor je einem geöffneten Eingang pro Haus inkl. beider Praxisschulen
    • Hände- und Flächendesinfektionsspender in Flaschen in Sekretariaten der Organisationseinheiten (Institute, Zentren, Kompetenzstellen, Abteilungen) für Büros zum Abholen und in beiden Praxisschulen
    • Sitzdesinfektionscleaner in Toiletten der PH Steiermark und Praxis-Neuen Mittelschule

    Flüssigseife und Papierhandtücher

    • zum Händewaschen in allen Sanitäranlagen aller Gebäude (Toiletten) sowie Klassen der Praxisschulen

    Masken

    • je eine Maske für Stammpersonal in Sekretariaten der Organisationseinheiten zum Abholen

    Leitsystem

    • Bodenabstandsmarkierungen in Praxisschulen, geöffneten Spezialräumen, Studienabteilung sowie in Stiegenhäusern
    • Informationsplakate an geöffneten Eingangstüren der Gebäude und geöffneten Räumen und an Pinnwänden in den Gängen

    Plexiglasschutzwand

    • in Bibliothek und Studienabteilung

    Abgesehen von  allen diesen Vorbereitungen bitten wir Sie am sogenannten „kontrollierten Zugang“ mitzuwirken. Um bei etwaigen zukünftigen COVID-Erkrankungen rasch Kontaktlisten erstellen zu können, ist es notwendig genau zu wissen, wer wann und wo im Haus war. Deshalb müssen sich die Studierenden über das Formular „Zutrittsanmeldung“ bei der Studienabteilung anmelden und Sie, liebende Lehrende ersuchen wir sich per Formular „Anwesenheitsanmeldung“  anzumelden. Es wird betont, dass es sich hier nicht um eine Kontroll- sondern um eine Schutzmaßnahme handelt. Falls Sie eines unserer Häuser betreten, bitten wir sie die gesperrten Eingänge mit Ihrem Schlüssel zu öffnen und sie auch wieder zu versperren.

    Kontrollierter Zugang

    Der Link zum Formular „Anwesenheitsanmeldung“ hier: Formular Anwesenheitsanmeldung

    Der QR-Code zum Formular „Anwesenheitsanmeldung“ hier:

    13. Mai 2020: Für die Rückkehr desinfizieren, reinigen und regeln

    13. Mai 2020: Für die Rückkehr desinfizieren, reinigen und regeln

    Die PH Steiermark wird ab 18. Mai 2020 schrittweise geöffnet. Eingeschränkter Personenverkehr mit Zutritts- und Anwesenheitsanmeldungen unter Einhaltung aller Hygiene- und Verhaltensregeln ist wieder möglich.

    Unser Reinigungspersonal ist also intensiv im Einsatz, kehrt, wischt und desinfiziert Böden, Tische, Stühle, Tastaturen, Türklinken u.a.m. Alle genutzten Räume sind mit Desinfektionsflaschen, alle Sanitäranlagen mit Desinfektionsspender ausgestattet. Zudem wird gemäht und gepflegt.

    Dafür herzlichen Dank unseren Kolleginnen der Reinigung und unseren Hauswarten sowie der gesamten Wirtschaftsabteilung!

    Hier informieren wir Sie über den aktuellen Präventionsplan für die optionale Rückkehr ab 18. Mai 2020 in die Gebäude der PH Steiermark. Bitte bleiben Sie gesund!

    Link zum COVID-Präventionsplan ab 18. Mai 2020

    13. Mai 2020: Öffnungen für Studierende ab 18. Mai 2020

    13. Mai 2020: Öffnungen für Studierende ab 18. Mai 2020

    Auf Basis der vom BMBWF vorgegebenen schrittweisen Öffnung der Pädagogischen Hochschulen ab 18. Mai 2020 öffnet die PH Steiermark wichtige Räume für Studierende.

    • Bibliothek
      Mo – Fr: 9.00 – 15.00
      kontaktloser Entlehnbetrieb wie bis jetzt, Abholung am Eingang des Bibliotheksgebäudes nach telefonischer Anmeldung vor Ort unter der Telefonnummer +43 (0) 316 / 8067-3712

    • Studienabteilung
      Mo – Fr: 9.00 – 15.00
      Zutritt über Anmeldung per Zutrittsformular

    • Musikzimmer
      Mo – Fr: 9.00 – 17.00
      Zutritt über Anmeldung zu A.EG.17
      Anmeldung per Zutrittsformular in der Zeit von Mo – Fr 9.00 – 15.00

    • IT-Raum
      Mo – Fr: 9.00 – 17.00
      Zutritt über Anmeldung zu A.02.30
      Anmeldung per Zutrittsformular in der Zeit von Mo – Fr 9.00 – 15.00

    Zutrittsregelungen für Studierende

    Für den Aufenthalt in den Spezialräumen und in der Studienabteilung bitten wir die Studierenden um Anmeldung per Formular "Zutrittsanmeldung". Der Zutritt zum Gebäude erfolgt über den Eingang 12 (parkseitig) am Hasnerplatz mit sofortiger Meldung in der Studienabteilung.

    Dieses Formular gilt nicht für Praktika, Präsenzlehrveranstaltungen oder die Bibliothek. Klären Sie die Praktika mit Ihrem Mentor/Ihrer Mentorin und die Lehrveranstaltung mit Ihrem/Ihrer Lehrenden. Für die Entlehnung von Büchern in der Bibliothek gilt wie bis jetzt kontaktloser Entlehnbetrieb. Bestellen Sie Bücher online und rufen Sie beim Abholen vor dem Eingang in der Theodor-Körner-Straße in der Bibliothek an.

    Maskenpflicht und Abstandsregeln

    Wir ersuchen Sie bei Ihrem Besuch in den Gängen und allgemein zugänglichen Räumen Mund-Nasenschutz zu tragen und bei etwaigen Begegnungen Abstand zu halten. 

    05. Mai 2020: BMBWF zur schrittweisen Öffnung der Lehre an Pädagogischen Hochschulen

    05. Mai 2020: BMBWF zur schrittweisen Öffnung der Lehre an Pädagogischen Hochschulen

    Die Pädagogische Hochschule bereitet sich auf die schrittweise Öffnung vor. Zu Ihrer grundsätzlichen Information veröffentlichen wir hier die Informationen des Herrn Bundeministers vom 5. Mai 2020 über die Lehre an Hochschulen und Universitäten.

    Zur Ausgestaltung der einzelnen Leistungsbereiche der Hochschulen gelten folgende Richtlinien:

    • Obwohl es an Hochschulen grundsätzlich leichter fällt, auch im Alltagsbetrieb Abstand zwischen Personen zu wahren und damit dem Anspruch auf „social distancing“ zu entsprechen (weitaus leichter als etwa an Schulen), gilt für den Lehrbetrieb weiterhin die Grundregel, dass dieser zumindest bis Ende Juni auf digitale Weise bzw. im Wege des distance learning erfolgen muss.

    • Nicht digitaler bzw. auf Distanz substituierbarer praktischer Unterricht (z.B. Laborübungen, künstlerischer Einzelunterricht) kann ab nun und falls möglich unter Einbeziehung der Sommermonate angeboten werden. Die entsprechenden hygienischen Regeln sind einzuhalten. Der nicht digitale bzw. auf Distanz substituierbare praktische Unterricht umfasst auch selbständige Übungen und Arbeiten der Studierenden in den Räumen der Hochschule. Um nachhaltig dem Prinzip der „Ausdünnung“ zu entsprechen und eine möglichst sichere Gebäudenutzung sicherzustellen, gilt hier ein restriktiver Maßstab: Soweit ein Lehrveranstaltungsformat digital erfolgen kann, soll das der Regelfall sein.

    • Im Prüfungsbetrieb soll die Abhaltung von Prüfungen weiterhin auf einem technologiegestützten Wege stattfinden bzw. entsprechend weiter etabliert werden. Für nicht digitale bzw. in Distanz gestaltbare Prüfungsformate können Prüfungen vor Ort abgehalten werden, wenn die entsprechenden Parameter eingehalten werden (betrifft v.a. Abstandsregel, Mund‐ und Nasenschutz, Hygienemaßnahmen, bewusste Kapazitätsplanung, Steuerung der Zu‐ und Abgänge, Einbahnsysteme).

    • Die Universitäts‐ und Hochschulbibliotheken sollen für Angehörige der Universitäten und Hochschulen (Lehrende und Studierende) – unter Einhaltung aller Sicherheits‐ und Verhaltensregeln – einen „normalen“ Ausleihbetrieb sicherstellen (jedoch bis auf Weiteres unter Ausschluss einer Lesesaal‐Öffnung).

    • Der allgemeine Betrieb soll stufenweise wieder von „Home‐Office“ auf Anwesenheitsbetrieb umgestellt werden, wobei auf die besondere Situation von Personen mit Betreuungspflichten bzw. Personen, die zu Risikogruppen zählen, hingewiesen wird.

    • Veranstaltungen bzw. Konferenzen sollen weiterhin nicht stattfinden. Die Herausnahme der Universitäten und Hochschulen aus dem Regelungsbereich „COVID‐ 19‐Lockerungsverordnung“ ist nicht nur eine adäquate Vorgangsweise, es ist jedenfalls auch ein Vertrauensbeweis gegenüber dem Hochschulsystem, der bisherigen umsichtigen Handlungsweisen und seiner Akteurinnen und Akteure.

    04. Mai 2020: Hygienehandbuch für Hochschulen und Universitäten

    04. Mai 2020: Hygienehandbuch für Hochschulen und Universitäten

    Zur Information veröffentlichen wir hier das allgemeine Hygienehandbuch für Hochschulen und Universitäten in COVID-Zeiten. Die Umsetzungsmaßnahmen an der PH Steiermark sind an entsprechender Stelle veröffentlicht.

    Hygienehandbuch

    04. Mai 2020: Praktika in Lehramtsstudien in realem Klassenzimmer nach Öffnung der Schulen für den Unterricht

    04. Mai 2020: Praktika in Lehramtsstudien in realem Klassenzimmer nach Öffnung der Schulen für den Unterricht

    Auf Basis des Konzepts der PH Steiermark der „Praktika im virtuellen und realen Klassenzimmer“ vom 1. April 2020 sind durch die etappenweise Öffnung der Schulen wieder Präsenzpraktika möglich. Nach Zustimmung durch die Schulleitung können Lehramtsstudierende in Absprache mit den Mentorinnen und Mentoren mit der Öffnung der jeweiligen Schule ihre Praktika im realen Klassenzimmer absolvieren. Der Zeitpunkt des Beginns des Praktikums im realen Klassenzimmer wird zwischen Mentorin/Mentor und der Studierenden/dem Studierenden individuell vereinbart. Bedingung ist, die verschärften Hygienemaßnahmen laut dem Hygienehandbuch zu COVID-19 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, die auf den Vorgaben des Gesundheitsministeriums aufbauen, analog zu den Lehrerinnen und Lehrern an den Schulen einzuhalten.

    Etappenweise Öffnung

    • 18. Mai 2020: Volksschulen, Neue Mittelschule, AHS-Unterstufe
    • 03. Juni 2020: AHS-Oberstufe, berufsbildende mittlere und höhere Schulen, Polytechnische Schulen

    Zustimmung der Schulleitung

    Bitte führen Sie die realen Praktika nur mit der Zustimmung der Direktion durch.

    Absprache mit der Mentorin/dem Mentor

    Bitte vereinbaren Sie mit Ihrer Mentorin/Ihrem Mentor, ob und wie Sie die Praktika im realen Klassenzimmer beginnen und umsetzen können.

    Einhaltung der Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln

    Bitte halten Sie sich an die Hygiene- und Verhaltensregeln gem. Hygienehandbuch zu COVID-19 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, das Sie u. a. auf der Website der PH Steiemark finden, wie z. B.

    • Maskenpflicht für alle Personen im Schulgebäude und am Weg zu und von der Schule, wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen.
    • Maskenpflicht für Lehrerinnen und Lehrer (und somit für Studierende) sowie Schülerinnen und Schüler während der Schulpausen. Während des Unterrichts müssen Schülerinnen und Schüler keine Maske tragen.
    • Beachten Sie die Abstandhaltung und folgen Sie den Regeln der Schule.

    Information zu Praktika in realem Klassenzimmer nach Öffnung der Schulen für Unterricht

    24. April 2020: Hygienehandbuch für Schulen und Kindergärten

    24. April 2020: Hygienehandbuch für Schulen und Kindergärten

    Zur Information veröffentlichen wir hier das Hygienehandbuch, das vom BMBWF an alle Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen verschickt wurde:

    Hygienehandbuch Elementarpädagogik Schule

    22. April 2020: Verordnung des BMBWF COVID-19-Universitäts- und Hochschulverordnung – C-UHV

    22. April 2020: Verordnung des BMBWF COVID-19-Universitäts- und Hochschulverordnung – C-UHV

    Die Verordnung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung über studienrechtliche Sondervorschriften an Universitäten und Pädagogischen Hochschule aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Universitäts- und Hochschulverordnung – C-UHV) regelt die Einteilung des Studienjahres, das Inkrafttreten von Curricula, die Zulassungsfristen, die Meldung zur Fortsetzung des Studiums, die Ablegung der Ergänzungsprüfung in den künstlerischen Studien, die Studieneingangs- und Orientierungsphase, die Beurlaubung, Lehrveranstaltungen und Prüfungen, Online-Prüfungen, die Abgabe von Bachelor- und Masterarbeiten und die Übergangsfristen von Studien und Lehrgängen bis 31. September 2021.

    Verordnung des BMBWF COVID-19-Universitäts- und Hochschulverordnung – C-UHV

    16. April 2020: Leitline für schriftliche Online-Prüfungen

    16. April 2020: Leitline für schriftliche Online-Prüfungen

    1. Einleitung
    Das Rektorat der Pädagogischen Hochschule Steiermark erlässt vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung festgelegten Maßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung von COVID-19 folgende Leitlinie für die Abwicklung von schriftlichen Online-Prüfungen.

    Folgende Ziele werden mit dieser Leitlinie angestrebt:

    • Sicherstellung einer ordnungsgemäßenAbwicklung von Online-Prüfungen, die mündlich unter Verwendung von Videokonferenzsystemen nicht organisierbar sind und daher schriftlich stattfinden müssen.
    • Sinngemäße Anwendungder Bestimmungen auch bei der Erbringung von schrift-lichen Teilleistungen im Rahmen von prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen

    Explizit ausgenommen sind von dieser Leitlinie mündliche Prüfungen.

    2. Geltungsbereich
    Diese Leitlinie richtet sich an alle Lehrenden und Verwaltungsbediensteten der PH Steier-mark. Der Geltungsbereich erstreckt sich über die gesamte PH Steiermark und alle ihre Organisationseinheiten. Das Rektorat und die Instituts- und Zentrumsleitungen tragen Sorge für die Einhaltung dieser Leitlinie.

    3. Technische Anforderungen
    Für die Abwicklung von schriftlichen Online-Prüfungen muss auf Seiten der Prüferin/des Prüfers und der oder des Studierenden eine geeignete technische Infrastruktur vorhanden sein.Als Software wird insbesondereMoodle, aber z.B. auch Microsoft Teams empfohlen. Die Prüferin/der Prüfer entscheidet über die Zulässigkeit eines bestimmten Softwaresystems.

    Für die Verwendung eines anderen Tools müssen folgende Kriterien eingehalten werden:

    • kein zwingendes Anlegen eines Accounts seitens Lehrenden und Studierenden
    • keine Installation einer Software notwendig
    • Verbindung ist Ende-zu-Ende verschlüsselt
    • Daten werden nicht gespeichert

    4. Studienrechtliche Hinweise
    Die Methoden, die Durchführung, die Beurteilungskriterien und die Beurteilungsmaßstäbe sind zeitgerecht vor der Prüfung, spätestens ab dem Zeitpunkt zu dem die Anmeldung zur Prüfung möglich ist, bekannt zu geben. Mitder ordnungsgemäßen Anmeldung zur Prüfung akzeptiert die/der Studierende den Prüfungsmodus.

    Die Prüferin/der Prüfer hat vor Beginn der Prüfung die Identität der oder des Studierenden festzustellen. Die konkrete Form der Identitätsfeststellung liegt im Ermessen der Prüferin/des Prüfers.

    Die Prüfung ist von den Studierenden selbständig und ohne Hilfe Dritter zu schreiben. Die für die betreffende Prüfung erlaubten Hilfsmittel sind vor Beginn der Prüfung von der Prüferin/dem Prüfer bekannt zu geben.

    Die Studierenden sind (z.B. vorab per E-Mail oder auf der über Moodle zur Verfügung gestellten Prüfung) auf Folgendes hinzuweisen:

    • Sie erklären eidesstattlich mit der Teilnahme an dieser Prüfung, dass Sie diese Prüfung selbständig und ohne Hilfe Dritter geschrieben haben.
    • Ihre Prüfung kann zur Kontrolle einer Plagiatsprüfung unterzogen werden.
    • Innerhalb der Beurteilungsfrist von vier Wochen kann die Prüferin/der Prüfer auch mündliche Nachfragen zum Stoffgebiet der Prüfung vornehmen. Dies kann auch stichprobenartig erfolgen.

    5. Schriftliche Online-Prüfungen über Moodle
    Über Moodle gibt es vier Möglichkeiten für schriftliches Online-Prüfen:

    • Take Home Exams
    • Schriftliche Online-Prüfungen mit offenen Fragen zum Download
    • Schriftliche Online-Prüfungen mit offenen Fragen, die direkt in Moodle bearbeitet werden
    • Online-Multiple-Choice-Prüfungen in Moodle

    5.1 Take Home Exam
    Den Studierenden werden eine oder mehrere Aufgabenstellungen vorgegeben, die im Rahmen einer Frist, die idealtypisch einige Tage dauert, zu erledigen sind.

    Beispiele: Die Studierenden müssen die konkrete Planung einer Unterrichtseinheit zu einem bestimmten Thema erarbeiten; ein unrichtiges Statement unter Rückgriff auf Literatur richtigstellen; ein Konzept auf eine bestimmte Situation/einen Sachverhalt anwenden.

    Es empfiehlt sich, die Prüfung im Open-Book-Format zu konzipieren (alle Hilfsmittel sind erlaubt). Dies ist für jede Prüfung, die die Studierenden ohne Aufsicht durchführen, sinnvoll, da das Verwenden von Hilfsmitteln weder verhindert noch ausreichend kontrolliert werden kann. Bei diesem Format ist eine klare Aufgabenstellung sehr wichtig, um Unsicherheiten und Missverständnisse der Studierenden zu vermeiden.

    Technische Umsetzung: Studierenden wird die Aufgabenstellung über Moodle zur Verfügung gestellt. Sie laden die Aufgabe(n) auf den eigenen Computer, bearbeiten diese und laden sie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt als PDF in Moodle („Aktivität Aufgabe“) wieder hoch Mit der Übernahme der Prüfungsangabe beginnt der Prüfungsantritt, d.h. ab diesem Zeitpunkt beginnt das Zeitfenster, in dem die Prüfung absolviert werden kann.

    5.2 Schriftliche Online-Prüfung mit Prüfungsfragen zum Download
    Ähnlich wie bei Take Home Exams laden die Studierenden Prüfungsfragen auf den eigenen Computer und bearbeiten diese wie eine „klassische“ schriftliche Prüfung mit offenen Fragen. Der Zeitrahmen ist dabei kürzer als bei einem Take Home Exam (z. B. 2 Stunden an einem bestimmen Prüfungstag) und die Fragen sind schneller zu beantworten.

    Es empfiehlt sich, die Prüfung im Open-Book-Format zu konzipieren (alle Hilfsmittel sind erlaubt). Dies ist für jede Prüfung, die die Studierenden ohne Aufsicht durchführen, sinnvoll, da das Verwenden von Hilfsmitteln weder verhindert noch ausreichend kontrolliert werden kann.  

    Technische Umsetzung: Studierende laden sich die Prüfungsfragen auf den eigenen Computer, bearbeiten diese dort und laden sie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt als PDF in Moodle wieder hoch („Aktivität Aufgabe“). Die Vorgehensweise ist grundsätzlich gleich wie bei Take Home Exams, nur die Bearbeitungszeit ist kürzer. Sollen im Rahmen der Prüfung von den Studierenden selbst Zeichnungen, Formeln etc. angefertigt werden müssen, so kanndies auf einem Blatt Papier händisch erfolgen. Das Blatt wird dann fotografiert oder eingescannt und in Moodle hochgeladen.

    5.3 Schriftliche Online-Prüfung mit offenen Fragen, die direkt in Moodle bearbeitet werden
    Die Prüfung wird von der Lehrperson direkt in Moodle mit der „Aktivität Test“ erstellt, den Studierenden zur Verfügung gestellt und online bearbeitet. Es können zusätzlich zu den offenen Fragen auch weitere unterschiedliche Frageformate verwendet werden.

    Es empfiehlt sich, die Prüfung im Open-Book-Format zu konzipieren (alle Hilfsmittel sind erlaubt). Dies ist für jede Prüfung, die die Studierenden ohne Aufsicht durchführen, sinnvoll, da das Verwenden von Hilfsmitteln weder verhindert noch ausreichend kontrolliert werden kann.

    Technische Umsetzung: Mittels der „Aktivität Test“ wird in Moodle ein Online-Test erstellt.Die Studierenden bearbeiten diesen direkt in Moodle. Hier sind diverse Formate von Freitextfragen über Zuordnungsfragen bis hin zu Multiple-Choice-Fragen und Fragen im Drag and Drop-Format möglich. Allerdings wird empfohlen, offene Antwortformate zu verwenden, da so das Open-Book-Format eher umsetzbar ist. Bei derErstellung ist darauf zu achten, dass auf jeder Seite nur eine Frage zu sehen ist, da hier die Fragen zwischengespeichert werden.
    Eine Randomisierung der Fragen und Antworten sowie die Verwendung eines Fragepools wird empfohlen. Weitere Infos im Moodle Kurs „PHSt teaches ONLINE“.

    5.4 Online-Multiple-Choice-Prüfungen in Moodle

    In Moodle können mit der „Aktivität Test“ auch Multiple-Choice-Prüfungen durchgeführt werden. Diese sind aber mit einigen Schwierigkeiten verbunden.

    Auch wenn dies bei Multiple-Choice-Prüfungen schwierig ist, empfiehlt es sich, die Prüfung möglichst im Open-Book-Format zu konzipieren (alle Hilfsmittel sind erlaubt). Dies ist für jede Prüfung, die die Studierenden ohne Aufsicht durchführen, sinnvoll, da das Verwenden von Hilfsmitteln weder verhindert noch ausreichend kontrolliert werden kann.  

    Technische Umsetzung:
    Mittels der „Aktivität Test“ wird in Moodle ein Online-Test erstellt und die Studierenden bearbeiten diesen direkt in Moodle. Multiple-Choice-Fragen sind sowohl im Single-Choice- oder auch im Mehrfachauswahl-Format möglich. Eine Randomisierung der Fragen und Antworten sowie die Verwendung eines Fragepools wird empfohlen.Weitere Infos im Moodle Kurs „PHSt teaches ONLINE“.

    6. Abbruch von Prüfungen
    Bei der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel ist die Prüfung abzubrechen und diese ist auf die zulässige Zahl der Prüfungsantritte anzurechnen.

    Bei technischen Problemen haben sich Studierende sofort an die Prüferin/den Prüfer zu wenden. Treten die technischen Probleme ohne Verschulden der/des Studierenden auf, ist die Prüfung abzubrechen und diese ist nicht auf die zulässige Zahl der Prüfungsantritte anzurechnen. Ist die Unterbrechung jedoch nur von kurzer Dauer, kann die Prüfung fortgesetzt werden. Notfalls kann eine Abgabe auch nachträglich per E-Mail erfolgen. Das Vorliegen technischer Probleme muss wenigstens glaubhaft sein.

    Bei Prüfungsabbrüchen aus anderen Gründen sind die bestehenden Regelungen des Hochschulgesetzes und der Satzung der Pädagogischen Hochschule Steiermark und der curricularen Prüfungsordnungen anzuwenden.

    7. Schlussbestimmungen
    Die studienrechtlichen Bestimmungen des Hochschulgesetzes, der COVID-19-Universitäts- und Hochschulverordnung (C-UHV), der Satzung der Pädagogischen Hochschule Steiermark und der curricularen Prüfungsordnungen, insbesondere solche zu Prüfungen, deren Beurteilung und Nichtigerklärung, bleiben von dieser Leitlinie unberührt.

    Diese Leitlinie gilt ab sofort bis zum 30.09.2020.

    Leitlinie zum Downloaden

    15. April 2020: Leitlinie für mündliche Online-Prüfungen

    15. April 2020: Leitlinie für mündliche Online-Prüfungen

    1. Einleitung

    Das Rektorat der Pädagogischen Hochschule Steiermark erlässt vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung festgelegten Maßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung von COVID-19 folgende Leitlinie für die Abwicklung von mündlichen Prüfungen unter Verwendung von Videokonferenzsystemen.

    Folgende Ziele werden mit dieser Leitlinie angestrebt:

    • Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Abwicklung von Einzelprüfungen sowie kommissionellen Gesamtprüfungen unter Verwendung von Videokonferenzsystemen, sofern diese mündlich stattfinden
    • Sinngemäße Anwendung der Bestimmungen auch bei der Erbringung von mündlichen Teilleistungen im Rahmen von prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen

    Explizit ausgenommen sind von dieser Leitlinie schriftliche Prüfungen.

    2. Geltungsbereich

    Diese Leitlinie richtet sich an alle Lehrenden und Verwaltungsbediensteten der PH Steiermark. Der Geltungsbereich erstreckt sich über die gesamte PH Steiermark und alle ihre Organisationseinheiten. Das Rektorat und die Instituts- und Zentrumsleitungen tragen Sorge für die Einhaltung dieser Leitlinie.

    3. Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Durchführung einer Prüfung unter Verwendung eines Videokonferenzsystems ist das Einverständnis der Prüferin/des Prüfers bzw. der Prüfungskommission sowie der/des Studierenden. Ein Rechtsanspruch auf Ablegung einer Prüfung unter Verwendung eines Videokonferenzsystems besteht nicht.

    4. Anforderungen

    Für die Abwicklung von Prüfungen per Videokonferenz wird die Verwendung einer geeigneten Software (z. B. WebEx, MSO 365 Teams etc.) empfohlen. Die Prüferin/der Prüfer bzw. die/der Vorsitzende der Prüfungskommission entscheidet über die Zulässigkeit eines bestimmten Softwaresystems.

    Für die Verwendung eines anderen Videoconferencing-Tools, müssen folgende Kriterien eingehalten werden:

    • kein zwingendes Anlegen eines Accounts seitens Lehrenden und Studierenden
    • keine Installation einer Software notwendig
    • Verbindung ist Ende-zu-Ende verschlüsselt
    • Daten werden nicht gespeichert

    Folgende Voraussetzungen müssen für die Durchführung einer Prüfung mittels Videokonferenzsystemen vorliegen:

    • während des gesamten Prüfungsverlaufes muss die wechselseitige Hörbarkeit und Sichtbarkeit gegeben sein;
    • die Stimme, die Mimik und die Gestik aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Videokonferenz muss realitätsgetreu wahrnehmbar sein.

    5. Ablauf

    Der Beginn der Videokonferenz erfolgt auf Initiative der Prüferin/des Prüfers bzw. der/des Vorsitzenden der Prüfungskommission (elektronische Versendung der Einladung zur Videokonferenz).

    Videokonferenzen dürfen, egal für welchen Zweck und egal mit welchen Mitteln, weder direkt über die Konferenzsoftware noch indirekt mit externer Kamera oder/und externem Mikrofon (z.B. Mobiltelefon) aufgezeichnet werden. Dies gilt für die Prüferin/den Prüfer wie auch für die Studierende/den Studierenden und allfällige dritte Personen. Über die Prüfung ist durch die Prüferin/den Prüfer in gleicher Weise wie bei Präsenzprüfungen ein Prüfungsprotokoll anzufertigen

    Vor Prüfungsbeginn hat die Prüferin/der Prüfer bzw. die/der Vorsitzende der Prüfungskommission die Identität der/des Studierenden festzustellen. Die konkrete Form der Identitätsfeststellung liegt im Ermessen der Prüferin/des Prüfers bzw. der/des Vorsitzenden der Prüfungskommission; eine Möglichkeit ist das Zeigen des Studierendenausweises in die Kamera. Weiters ist die/der Studierende vor Prüfungsbeginn ausdrücklich zu fragen, ob sie/er sich gesundheitlich in der Lage fühlt, die Prüfung zu absolvieren. Dies ist im Prüfungsprotokoll zu vermerken. Mit der Stellung der ersten Prüfungsfrage ist der Prüfungsantritt zu zählen und auf die Gesamtzahl der zulässigen Wiederholungen anzurechnen.

    Die/der Studierende ist darauf hinzuweisen, dass keine unerlaubten Hilfsmittel verwendet werden dürfen. Die für die betreffende Prüfung per Videokonferenz erlaubten Hilfsmittel sind vor Beginn der Prüfung von der Prüferin/dem Prüfer bzw. der/dem Vorsitzenden der Prüfungskommission bekannt zu geben. Die Prüferin/der Prüfer bzw. die/der Vorsitzende der Prüfungskommission ist insbesondere berechtigt:

    • einen Kameraschwenk durch den Aufenthaltsraum der/des Studierenden jederzeit vor und während der Prüfung zu verlangen;
    • anzuordnen, dass bestimmte Gegenstände, die als unerlaubte Hilfsmittel verwendet werden könnten oder solche darstellen, aus dem Aufenthaltsraum der/des Studierenden entfernt werden;
    • zu verlangen, dass die Hände der/des Studierenden von der Kamera erfasst werden;  
    • anzuordnen, dass die/der Studierende jederzeit vor und während der Prüfung Einblick auf die Oberfläche des von ihr/ihm verwendeten elektronischen Geräts (zum Beispiel durch eine zweite Kamera oder einen Spiegel) zu gewähren hat;
    • zu verlangen, dass der/die Studierende für die Beantwortung einer gestellten Frage die Kopfhörer eines gegebenenfalls verwendeten Headsets abnimmt.

    Mündliche Prüfungen sind grundsätzlich öffentlich. Aufgrund der besonderen aktuellen Situation und um einen geordneten Prüfungsablauf sicherzustellen, kann die Prüferin/der Prüfer bzw. die/der Vorsitzende der Prüfungskommission bei Prüfungen unter Verwendung von Videokonferenzsystemen den Ausschluss der Öffentlichkeit anordnen. Die/der Studierende kann verlangen, dass eine Person des Vertrauens während der Prüfung zugeschaltet ist oder sich im selben Raum mit der/dem Studierenden befindet. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass eine auf Wunsch der/des Studierenden zugezogene Person während des gesamten Prüfungszeitraums für die Prüferin/den Prüfer bzw. für die Prüfungskommission sichtbar ist; davon umfasst sind auch die Hände dieser dritten Person. Auch die Prüferin/der Prüfer hat das Recht eine weitere Person ihres/seines Vertrauens für den Zeitraum der Prüfung zuzuschalten.

    Das Ergebnis der mündlichen Prüfung ist der/dem Studierenden unmittelbar nach der Prüfung bekannt zu geben. Wurde die Prüfung negativ beurteilt, sind die Gründe dafür der/dem Studierenden zu erläutern. Bei kommissionellen Prüfungen ist dazu für die abschließende Beratung der Kommission die/der Studierende sowie weitere zugeschaltete Personen vorübergehend von der Videokonferenz wegzuschalten, und anschließend für die Verkündung des Ergebnisses wieder zuzuschalten. Sofern eine Wieder-Zuschaltung aus technischen Gründen nicht möglich ist, ist das Ergebnis der Prüfung der/dem Studierenden unmittelbar über eine andere geeignete Methode (z. B. E-Mail) schriftlich bekannt zu geben.

    6. Abbruch von Prüfungen

    Kommt es während der Prüfung zu technischen Problemen (Übertragungsunterbrechungen, Video-/Audioausfälle, etc.), hat die Prüferin/der Prüfer bzw. die/der Vorsitzende der Prüfungskommission zu entscheiden, ob die Prüfung – gegebenenfalls nach einer kurzen Unterbrechung – weitergeführt werden kann oder diese abzubrechen ist. Eine Weiterführung der Prüfung ist dann geboten, wenn die technischen Probleme innerhalb kurzer Zeit behoben werden können und der geordnete Ablauf der Prüfung dadurch nicht beeinträchtigt wird. Ist dies nicht der Fall, ist die Prüfung jedenfalls abzubrechen.  

    Kommt es zu einem Prüfungsabbruch aufgrund von technischen Problemen, ist die Prüfung längstens innerhalb einer Woche fortzusetzen. Die bis zum Abbruch erbrachten Leistungen sind in die Beurteilung der Prüfung mit einzubeziehen. Vor dem Prüfungsabbruch gestellte und noch nicht beantwortete Fragen sind nicht mehr zu verwenden.

    Bei Prüfungsabbrüchen aus anderen als aus technischen Gründen sind die bestehenden Regelungen des Hochschulgesetzes und der Satzung der Pädagogischen Hochschule Steiermark und der curricularen Prüfungsordnungen anzuwenden.

    7. Schlussbestimmungen

    Die studienrechtlichen Bestimmungen des Hochschulgesetzes, der Satzung der Pädagogischen Hochschule Steiermark und der curricularen Prüfungsordnungen, insbesondere solche zu Prüfungen, deren Beurteilung und Nichtigerklärung, bleiben von dieser Leitlinie unberührt.

    Diese Leitlinie gilt ab sofort bis zum 30.09.2020.

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    08. April 2020: Verlängerung der COVID-Maßnahmen bis Semesterende

    08. April 2020: Verlängerung der COVID-Maßnahmen bis Semesterende

    Herr Bundesminister Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann teilte in einem weiteren persönlichen Brief per E-Mail mit, dass die Schutzmaßnahmen zur COVID-Bekämpfung für Hochschulen und Universitäten bis Ende Juni 2020 verlängert werden, spricht aber von einem langsamen Wiederhochfahren der Pädagogischen Hochschulen ab Anfang Mai.

    • Der allgemeine Lehrbetrieb der Aus-, Fort- und Weiterbildung soll bis Ende Juni weiterhin auf digitale Weise bzw. im Wege des Distance Learnings erfolgen.
    • Soweit möglich, sollte die Abhaltung von Prüfungen weiterhin im technologiegestützten Wege stattfinden bzw. entsprechend etabliert werden. Für nicht digital bzw. "in distance" gestaltbare Prüfungsformate können Prüfungen abgehalten werden, wenn die entsprechenden Auflagen eingehalten werden (das betrifft v. a. Hygiene, Abstand, Personenzahlbegrenzung, Mund- und Nasenschutz).
    • Für die Universitäts- und Hochschulbibliotheken sollte der modifizierte Betrieb – unter Einhaltung aller Sicherheits- und Verhaltensregeln – wieder zeitnah in einen "normalen" Ausleihbetrieb übergeführt werden, jedoch weiterhin unter Ausschluss einer Lesesaal-Öffnung.
    • Die Forschung wird – soweit aufgrund der örtlichen Situation vertretbar – weitergeführt. Dort, wo der Forschungsbetrieb weitgehend eingestellt war, soll dieser – je nach örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten – stufenweise und unter Einhaltung aller Sicherheits- und Verhaltensregeln wieder in Gang gebracht werden.
    • Was allgemeine, technische und administrative Aufgaben betrifft, so können zur Vorbereitung des wiederaufzunehmenden Betriebs, zur Durchführung von Service-Arbeiten, Systemchecks etc., auch Sekretariats- und Supportbereiche wieder aktiviert werden und stufenweise aus dem Home-Office zurückgeholt werden.
    • Veranstaltungen bzw. Konferenzen finden weiterhin keine statt.
    • In jedem Fall gelten auch im Universitäts- und Hochschulbereich weiterhin die notwendigen Verhaltensregeln (Abstandhalten, Begrenzungen der Personenzahl, Mund- und Nasenschutz etc.)
    • Bis Ende April wird entschieden, was über den Sommer möglich sein wird.

    08. April 2020: Bücherabholung in Bibliothek ab 15.04.2020

    08. April 2020: Bücherabholung in Bibliothek ab 15.04.2020

    Die Studienbibliothek der PH Steiermark hat ihr Ausleihsystem adaptiert und stellt ab Mittwoch, 15.04.2020 wieder Bücher zur Verfügung:

    E-Books

    Zugriff auf E-Books ist für registrierte Bibliotheksbenutzerinnen und -benutzer der PH Steiermark auch außerhalb des Campus möglich

    Telefonische Beratung

    Hilfe bei Literaturrecherche zu üblichen Öffnungszeiten der Bibliothek unter der Telefonnummer +43(0)316/8067-3710

    • Lehrveranstaltungszeiten: Mo – Do:  7.30–17.00, Fr: 7.30–13.00
    • Lehrveranstaltungsfreie Zeiten: Mo – Fr: 8.00–12.00

    Bücherbestellung

    • Online-Bestellung gewünschter Bücher
    • Bestellung von Büchern zur Abholung am selben Tag, bitte vor 8.00
    • Keine Fernleihe 
    • Keine Erstellung neuer Ausweise

    Bücherabholung

    Übergabe der Bücher vor dem Eingang des Bibliotheksgebäudes mit einem kurzen Telefonanruf zwecks Anmeldung unter der Telefonnummer +43(0)316/8067-3712

    • Montag          09.00 – 12.00         
    • Mittwoch       09.00 – 12.00          
    • Freitag           09.00 – 12.00

    Bücherrückgabe

    • Mahn- und Überziehungsgebühren verliehener Bücher sind ausgesetzt
    • Rückgabe erfolgt über den Bücherrückgabekasten

    01. April 2020: Praktikum im virtuellen und realen Klassenzimmer der Sekundarstufe Berufsbildung

    01. April 2020: Praktikum im virtuellen und realen Klassenzimmer der Sekundarstufe Berufsbildung

    Überbrückungsmodell für den Besuch der Praktika im Lehramtstudium Sekundarstufe Berufsbildung – Fachbereich Ernährung und Fachbereich Information und Kommunikation – im Sommersemester 2020

    Als Vorsichtsmaßnahme gegen eine Verbreitung des COVID-19 werden die Praktika des Lehramtsstudiums Sekundarstufe Berufsbildung – Fachbereich Ernährung und Fachbereich Information und Kommunikation – adaptiert. Ziel ist, dass jede/r Studierende der genannten Lehramtsstudien, der/die im Sommersemester 2020 einen Praktikumsfixplatz erhalten hat, das Praktikum absolvieren kann. Die Adaptierungen sind mit den Schulen und der Bildungsdirektion Stmk. abgestimmt.

    Der Besuch der Praktika erfolgt bis zur Öffnung der Schulen für den Unterricht im virtuellen und ab der Öffnung der Schulen im realen Klassenzimmer. Das virtuelle Klassenzimmer ist die Lernumgebung, die die Mentorinnen und Mentoren mit ihren Schülerinnen und Schülern in der Zeit von COVID-19 nützen. Alle laut Curriculum vorgesehenen Kontaktstunden (Hospitationen, Eigenunterricht, Reflexion) können absolviert werden.

    Praktikum im virtuellen Klassenzimmer bis zur Öffnung der Schulen

           Mitarbeit im digitalen Unterricht

    • Die Studierenden arbeiten am digitalen Unterricht ihrer Mentorinnen und Mentoren mit. Sie übernehmen Arbeitsaufträge und entwickeln und realisieren didaktische Settings für das virtuelle Klassenzimmer, die sie mit ihren Mentorinnen und Mentoren reflektieren. So erfahren sie u. a. den Schulalltag einer Mentorin/eines Mentors in dieser herausfordernden Zeit.

           Digitale Einzel- und Kleingruppenförderung

    • Die Mentorinnen und Mentoren nennen einzelne Schülerinnen und Schüler oder Kleingruppen von Schülerinnen und Schüler, die eine besondere Förderung bzw. Unterstützung benötigen, definieren die Förder- bzw. Unterstützungsziele und die Anzahl der Unterrichtseinheiten. Die Studierenden planen die Förderung, setzen sie mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern digital um und reflektieren sie mit ihren Mentorinnen und Mentoren. Voraussetzung ist die Einverständniserklärung der Eltern und die Gewährleistung des Datenschutzes.

           Gestaltung und Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen an der PH Steiermark

    • Studierende können auch Videotutorials für Fortbildungslehrveranstaltungen (z. B. Tag der Fachdidaktik Informatik etc.) erstellen und über eine Videoplattform (WebEx, Teams etc.) eine synchrone Fortbildungslehrveranstaltung durchführen.

    Praktikum im realen Klassenzimmer ab der Öffnung der Schulen

    Um die Anzahl der Praktikumsgelegenheiten für die Studierenden zu erhöhen, werden zusätzlich zu den herkömmlichen Settings der Präsenzpraktika folgende weitere Settings ermöglicht. Besonders beachtet wird dabei, dass die Praktika Beiträge zum Wiedereinstieg der Schülerinnen und Schüler in die Schule sind sowie zu ihrer speziellen Förderung dienen.

           Einzel- und Kleingruppenförderung

    • Die Mentorinnen und Mentoren nennen einzelne Schülerinnen und Schüler oder Kleingruppen von Schülerinnen und Schüler, die eine besondere Förderung benötigen, definieren die Förderziele und die Anzahl der Unterrichtseinheiten. Die Studierenden planen die Förderung, setzen sie mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern um und reflektieren sie mit ihren Mentorinnen und Mentoren.

           Teamteaching in der Großküche/im Schulrestaurant (Fachbereich Ernährung)

    • Die Studierenden arbeiten im Team mit den Mentorinnen und Mentoren und den Schülerinnen und Schülern in den oben genannten Bereichen der Ausbildungsschule.
    • Die Studierenden unterstützen die Mentorinnen und Mentoren im fachpraktischen Bereich der Ausbildungsschule.

    Überbrückungsmodell zum Downloaden

    01. April 2020: Praktikum im virtuellen und realen Klassenzimmer der Sekundarstufe Allgemeinbildung

    01. April 2020: Praktikum im virtuellen und realen Klassenzimmer der Sekundarstufe Allgemeinbildung

    Überbrückungsmodell für den Besuch der Fachpraktika im Lehramtstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung im Sommersemester 2020

    In Bezug auf die Schutzmaßnahmen gegen eine Verbreitung des COVID-19 werden die Fachpraktika des Lehramtsstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung in der Steiermark adaptiert. Ziel ist, dass jede/r Studierende des Lehramts Sekundarstufe Allgemeinbildung, der/die im Sommersemester 2020 einen Praktikumsfixplatz erhalten hat, das Praktikum absolvieren kann. Die Adaptierungen sind mit den Schulen und der Bildungsdirektion Stmk. abgestimmt.

    Der Besuch der Praktika erfolgt bis zur Öffnung der Schulen im virtuellen und ab der Öffnung der Schulen im realen Klassenzimmer. Das Umsetzungskonzept der Pädagogisch-Praktischen Studien im realen Klassenzimmer wird insofern adaptiert, als dass die Kontaktstunden an der Schule (Hospitationen, Eigenunterricht, Reflexion) in geringem Ausmaß reduziert und der Selbststudienanteil erhöht werden sowie die Anzahl der Praktikumsgelegenheiten erweitert wird.

    Praktikum im virtuellen Klassenzimmer bis zur Öffnung der Schulen

           Mitarbeit im digitalen Unterricht

    • Die Studierenden arbeiten am digitalen Unterricht ihrer Mentorinnen und Mentoren mit. Sie übernehmen Arbeitsaufträge und entwickeln und realisieren didaktische Settings für das virtuelle Klassenzimmer, die sie mit ihren Mentorinnen und Mentoren reflektieren.

           Digitale Einzel- und Kleingruppenförderung

    • Die Mentorinnen und Mentoren nennen einzelne Schülerinnen und Schüler oder Kleingruppen von Schülerinnen und Schüler, die eine besondere Förderung benötigen, definieren die Förderziele und die Anzahl der Unterrichtseinheiten. Die Studierenden planen die Förderung, setzen sie mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern digital um und reflektieren sie mit ihren Mentorinnen und Mentoren. Voraussetzung ist die Einverständniserklärung der Eltern und die Gewährleistung des Datenschutzes.

    Praktikum im realen Klassenzimmer ab der Öffnung der Schulen

    Um die Anzahl der Praktikumsgelegenheiten für die Studierenden zu erhöhen werden zusätzlich zu den herkömmlichen Settings der Präsenzpraktika folgende weitere Settings ermöglicht. Besonders beachtet wird dabei, dass die Praktika Beiträge zum Wiedereinstieg der Schülerinnen und Schüler in die Schule sind sowie zu ihrer speziellen Förderung dienen.

           Einzel- und Kleingruppenförderung

    • Die Mentorinnen und Mentoren nennen einzelne Schülerinnen und Schüler oder Kleingruppen von Schülerinnen und Schüler, die eine besondere Förderung benötigen (Maturanten, Sprache, MINT, Lernunterstützung etc.) definieren die Förderziele und die Anzahl der Unterrichtseinheiten. Die Studierenden planen die Förderung, setzen sie mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern um und reflektieren sie mit ihren Mentorinnen und Mentoren.

           Teamteaching

    • In der AHS/BMHS/NMS ist Teamteaching der Studierenden möglich, wodurch den Studierenden mehr Unterrichtseinheiten zur Verfügung stehen.

           Freiwillige Fachmentor/innen

    • Die Mentorinnen und Mentoren eines Unterrichtsfaches kooperieren mit Lehrpersonen desselben Faches an ihrer Schule und teilen sich die Betreuung der Praktikantinnen und Praktikanten.

    Um die Umsetzung der Fachpraktika PPS 1, PPS 2, PPS 3 und PPS 4(5) in der im Sommersemester 2020 kürzer zur Verfügung stehenden Zeit zu ermöglichen, werden die Kontaktstunden an der Schule (Hospitation, Eigenunterricht) in geringem Ausmaß reduziert und der Selbststudienanteil erhöht.

    Inhalt und Umfang der zu absolvierenden Einheiten im Sommersemester 2020

    PPS 1: Inhalt
    PPS 1: Umfang
    • Hospitation und Reflexion
    • Unterrichtsplanung, -durchführung und -reflexion
    10 Unterrichtseinheiten einzeln oder im Team
    (Mentor/Mentorin, Studierende)
    • Besprechungsstunden
    8 Unterrichtseinheiten (digital und/oder analog)
    PPS 2 und PPS 3: Inhalt
    PPS 2 und PPS 3: Umfang
    • Hospitation und Reflexion
    • Unterrichtsplanung, -durchführung und -reflexion
    12 Einheiten einzeln oder im Team
    (Mentor/Mentorin, Studierende)
    • Besprechungsstunden
    10 Unterrichtseinheiten (digital und/oder analog)
    PPS 4 (5): InhaltPPS 4 (5): Umfang
    • Hospitation und Reflexion
    • Unterrichtsplanung, -durchführung und -reflexion
    14 Unterrichtseinheiten
    (Mentor/Mentorin, Studierende)
    • Assistenz im Schulalltag
    25-30 Assistenzstunden
    (in den letzten Schulwochen des SoSe 2020)
    • Besprechungsstunden
    10-15 Unterrichtseinheiten (digital und/oder analog)

    Überbrückungsmodell zum Downloaden

    01. April 2020: Praktikum im virtuellen und realen Klassenzimmer der Primarstufe

    01. April 2020: Praktikum im virtuellen und realen Klassenzimmer der Primarstufe

    Überbrückungsmodell für den Besuch der Praktika im Lehramtstudium Primarstufe im Sommersemester 2020

    In Bezug auf die Schutzmaßnahmen gegen eine Verbreitung des COVID-19 werden die Praktika des Lehramtsstudium Primarstufe adaptiert. Ziel ist, dass jede/r Studierende des Lehramts Primarstufe, der/die im Sommersemester 2020 einen Praktikumsplatz hat, das Praktikum absolvieren kann. Die Adaptierungen sind mit den Schulen und der Bildungsdirektion Steiermark abgestimmt.

    Der Besuch der Praktika erfolgt bis zur Öffnung der Schulen im virtuellen und ab der Öffnung der Schulen im realen Klassenzimmer. Durch die Erweiterung des Zeitraumes bis zum Ende des Studienjahres können alle laut Curriculum vorgesehenen Kontaktstunden (Hospitationen, Eigenunterricht, Reflexion) absolviert werden.

    Praktikum im virtuellen Klassenzimmer bis zur Öffnung der Schulen

           Mitarbeit im digitalen Unterricht

    • Die Studierenden arbeiten am digitalen Unterricht ihrer Mentorinnen und Mentoren mit. Sie übernehmen Arbeitsaufträge und entwickeln und realisieren didaktische Settings für das virtuelle Klassenzimmer, die sie mit ihren Mentorinnen und Mentoren reflektieren.

           Digitale Einzel- und Kleingruppenförderung

    • Die Mentorinnen und Mentoren nennen einzelne Schülerinnen und Schüler oder Kleingruppen von Schülerinnen und Schüler, die eine besondere Förderung benötigen, definieren die Förderziele und die Anzahl der Unterrichtseinheiten. Die Studierenden planen die Förderung, setzen sie mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern digital um und reflektieren sie mit ihren Mentorinnen und Mentoren. Voraussetzung ist die Einverständniserklärung der Eltern und die Gewährleistung des Datenschutzes.

    Praktikum im realen Klassenzimmer ab der Öffnung der Schulen

    Um die Anzahl der Praktikumsgelegenheiten für die Studierenden zu erhöhen werden zusätzlich zu den herkömmlichen Settings der Präsenzpraktika folgende weitere Settings ermöglicht. Besonders beachtet wird dabei, dass die Praktika Beiträge zum Wiedereinstieg der Schülerinnen und Schüler in die Schule sind sowie zu ihrer speziellen Förderung dienen.

           Einzel- und Kleingruppenförderung

    • Die Mentorinnen und Mentoren nennen einzelne Schülerinnen und Schüler oder Kleingruppen von Schülerinnen und Schüler, die eine besondere Förderung benötigen, definieren die Förderziele und die Anzahl der Unterrichtseinheiten. Die Studierenden planen die Förderung, setzen sie mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern um und reflektieren sie mit ihren Mentorinnen und Mentoren.

    Überbrückungsmodell zum Downloaden

    31. März 2020: Verlängerung der COVID-Schutzmaßnahmen bis 30.04.2020

    31. März 2020: Verlängerung der COVID-Schutzmaßnahmen bis 30.04.2020

    Die bis dato erarbeiteten Regelungen der PH Steiermark zur COVID-Bekämpfung werden auf Anweisung von Herrn BM Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann vom 31.03.2020 bis 30.04.2020 verlängert.

    29. März 2020: 2000 Videomeetings in zwei Wochen

    29. März 2020: 2000 Videomeetings in zwei Wochen

    In den ersten beiden Wochen von 8. - 28. März 2020 des Distance Learnings führten an der PH Steiermark 177 Hochschullehrende insgesamt 1.934 WebEx-Meetings mit 12.646 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durch.

    25. März 2020: Beeindruckend viel Online-Lehre

    25. März 2020: Beeindruckend viel Online-Lehre

    Im Zeitraum der ersten Woche der COVID-19-Bekämpfung an der PH Steiermark von Mo, 16. – Mo, 23. März 2020 luden 148 Gastgeber/innen zu 1.356 WebEX-Meetings mit 7.944 Teilnahmen ein. Das ist eine beeindruckende Zahl und belegt, wie rasch an der PH Steiermark auf digitale Lehre und Verwaltung per WebEX umgestellt wurde. Herzlichen Dank allen Lehrenden, Studierenden und Verwaltungsbediensteten!

    24. März 2020: FAQs zur Lehre an der PH Steiermark

    24. März 2020: FAQs zur Lehre an der PH Steiermark

    Allgemeine Fragen zur Umstellung von Präsenz- auf Online-Lehre

    Wie erreiche ich die Lehrveranstaltungsleiter/innen?
    Grundsätzlich sind alle Lehrenden per Mail für Sie erreichbar. Auch die für Sie zuständigen Institute stehen für Ihre Anfragen zur Verfügung.

    Folgende Institute sind für Sie telefonisch und per Mail erreichbar:

    Finden Lehrveranstaltungen der Ausbildung statt?
    Lehrveranstaltungen der Ausbildung finden nach Möglichkeit digital statt. Der/die Lehrveranstaltungsleiter/in informiert Sie über die Umstellung.

    Was bedeutet digitale Lehre?
    Digitale Lehre (auch Online-Lehre oder virtuelle Lehre) kann durch Interaktion zwischen Lehrenden und Studierenden in Form von Mails, mit Hilfe der Lernplattform Moodle, durch Live-Online-Lehre (WebEx) oder ähnlichen Tools gestaltet werden. Über die konkrete Ausgestaltung der digtalen Lehre informiert der/die Lehrveranstaltungsleiter/in.

    Wird die Lehre der Ausbildung nach Aufhebung der derzeitigen Schutzmaßnahmen wieder in Präsenz stattfinden?

    Grundsätzlich ist vorgesehen, soweit als möglich die reguläre Lehre und den regulären Studienbetrieb wie vor den Maßnahmen geplant wieder in Kraft treten zu lassen. Über etwaige Änderungen werden Sie zeitgerecht informiert.

    Finden Lehrveranstaltungen der Fort- und Weiterbildung statt?
    Lehrveranstaltungen der Fortbildung wurden abgesagt, verschoben oder werden virtuell abgehalten. Lehrveranstaltungen der Weiterbildung wurden verschoben oder werden virtuell abgehalten. Dazu wurden alle Studierenden der Fort- und Weiterbildung persönlich durch die Lehrveranstaltungsleiter/innen oder automatisch durch PH-Online informiert. Die Informationen über die Fort- und Weiterbildung ergingen auch an die Schulleitungen.

    Welche technische Infrastruktur wird für Online-Lehre benötigt?

    Für die Abhaltung von Online-Lehrveranstaltungen werden ein PC, ein Notebook, ein Tablet oder ein Smartphone mit Mikrofon, Lautsprecher und Kamera sowie Internetzugang benötigt. Der/die Lehrveranstaltungsleiter/in teilt den Studierenden mit, welche Infrastruktur/Tools für die jeweilige Lehrveranstaltung benötigt wird/werden.

    Den Lehrveranstaltungsleiter/innen steht diese Ausstattung bei Bedarf an der Hochschule zur Verfügung und sie können Fortbildungslehrveranstaltungen des Instituts für digitale Medienbildung besuchen. Lehrveranstaltungsleiter/innen von Vorlesungen mit mehr als 45 Studierenden können bei Bedarf in der/den ersten Einheit/en einen/eine Online-Moderator/in hinzuziehen. Alle diesbezüglichen Fragen können an den PHSt-internen Support des Instituts für digitale Medienbildung gerichtet werden.

    Was heißt synchrone und asynchrone Lehre?
    Synchrone Online-Lehre findet zu den in PH-Online angegebenen Zeiten statt, z.B. per Cisco WebEx- oder Microsoft Teams. Asynchrone Lehre hingegen sieht ein selbstständige(re)s Arbeiten für Studierende vor, das von den Lehrveranstaltungsleiter/innen durch entsprechende Arbeitsaufträge, z.B. über einen Moodle-Kurs, angeleitet wird.

    Muss ich bei synchroner Online-Lehre als Studierende/r immer dabei sein?
    Grundsätzlich gilt bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen immer eine Anwesenheitspflicht, die im Falle von synchroner Lehre eben online besteht. Beachten Sie dabei das Mindestausmaß der Anwesenheitspflicht.

    Allgemeine Fragen zu Prüfungen und zur Betreuung von Abschlussarbeiten

    Was passiert mit Prüfungen, die während der Zeit der Schutzmaßnahmen angesetzt waren/sind?
    Bis voraussichtlich 30. April 2020 werden keine Präsenz-Prüfungen abgehalten. Mündliche Einzelprüfungen, kommissionelle Prüfungen sowie Bachelor- oder Masterprüfungen können nach Zustimmung der Prüfer/in, des/der zu Prüfenden und der Vizerektorin für Studium und Lehre auch online abgehalten werden. Hierfür werden bei Bedarf vom Vizerektorat entsprechende Informationen und Formulare zur Verfügung gestellt. Falls die Prüfungen nicht online abgehalten werden können, müssen sie verschoben werden.

    Wie funktioniert die Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten während des Zeitraums der Schutzmaßnahmen?
    Betreuungen von Bachelor- und Masterarbeiten können auch digital abgehalten werden. Studierende und Betreuer/innen sind dazu angehalten, sich abzusprechen und den Modus anzupassen.

    Fragen zu Praktika

    Was passiert mit den nun vorerst ausgesetzten Praktika?
    Über die Praktika wurden/werden Sie durch das Institut für Praxislehre und Praxisforschung bzw. für die Sekundarstufe Allgemeinbildung durch das Zentrum für Pädagogisch-Praktische Studien informiert.

    Fragen zur Nutzung von Serviceeinrichtungen der PH Steiermark

    Stehen für den Zeitraum der Schutzmaßnahmen die Bibliothek bzw. die Lesesäle zur Verfügung?
    Nein, alle Serviceeinrichtungen sind bis voraussichtlich 30. April 2020 geschlossen. Obwohl die Bibliothek geschlossen ist, können alle Personen mit einem gültigen Bibliotheksausweis unsere E-Ressourcen kostenlos nutzen.

    Wer noch keinen Bibliotheksausweis hat, kann sich über Neuregistrierung für ein Entlehnkonto anmelden und unverzüglich die E-Books der Bibliothek nutzen.

    Die Nutzung der E-Books wird hier unter dem Punkt Literatur-, Medienrecherche erklärt: https://www.phst.at/phst/organisation-leitung/verwaltung/bibliothek/

    Ein Direkteinstiege über Icons auf dem Suchportal PRIMO ist auch möglich: https://search.vbk.ac.at/primo-explore/search?vid=VBK&lang=de_DE&search_scope=VBK_2ST

    Alle E-Ressourcen sind im Portal erfasst und können somit gezielt gesucht werden. Die geforderten Anmeldedaten für E-Books der Plattform Ciando sind mit den Zugängen zu PRIMO (Bibliotheksausweis) ident.

    Fragen zum Auslandsstudium

    An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zu meinem Auslandsstudium habe?
    Erasmus Auslandsstudium (ERASMUS): heiko.vogl@phst.at; 0664 8067 5 6606

    Erasmus Auslandspraktikum in Europa, Kurzzeitauslandsaufenthalte, Auslandssprachassistenz: johanna1.eichinger@phst.at

    Sonstige Fragen rund um das Studium

    Mit wem kann ich als Studierende/r sprechen, wenn ich Sorgen rund um mein Studium habe?
    Selbstverständlich stehen Ihnen die jeweiligen Institute für spezifische Fragen zum Studium immer zur Verfügung.

    Überdies nimmt auch das Care-Team der PH Steiermark gerne den Telefonhörer des „Sorgentelefons der PHSt“ für Ihre allgemeinen Sorgen rund um Ihr persönliches Studienleben ab. Rufen Sie folgende Nummern an: 0664 8067 53601 oder 0664 8067 52201. Die freundliche Dame berät Sie vertraulich und anonym.

    23. März 2020: Update Lehre, Gebäude und Erreichbarkeit

    23. März 2020: Update Lehre, Gebäude und Erreichbarkeit

    Personen

    • Kein Personenverkehr an der PH Steiermark.
    • Homeoffice für alle Lehrenden und Verwaltungsbediensteten mit elektronischer Erreichbarkeit in den regulären Dienstzeiten.

    Gebäude

    • Die Tore zu den Innenhöfen am Campus Nord sind von 7.00 – 17.00 geöffnet.
    • Die Eingänge aller PH-Gebäude am Campus Nord und Süd sind versperrt.
    • Täglicher Journaldienst am Campus Nord durch einen Hauswart von 7.00 – 14.00.
    • Schließdienst und Kontrolle am Campus Nord um 17.00 durch Sicherheitsfirma.
    • Tägliche Kontrolle inkl. Wochenende um 21.00 durch Sicherheitsfirma.
    • Zutritt für Mitarbeiter/innen mit Schlüsselberechtigung als Einzelperson erlaubt.
    • Die beiden Praxisschulen am Campus Nord sind geöffnet.
    • Tägliche Reinigung und Desinfektion der Schulräume.
    • Täglicher Journaldienst der Schulleitung und von Lehrpersonen zur Betreuung von Schüler/innen.

    Erreichbarkeit

    • Alle Lehrenden und Verwaltungsbediensteten sind per Mail bzw. über die Angaben auf ihrer persönlichen Visitenkarte in PH-Online erreichbar.
    • Die Telefonzentrale ist von Mo - Do von 7.30 – 15.30 und am Fr von 7.30 - 14.00 besetzt.
    • Alle Telefonnebenstellen sind zu Dienst- oder Privathandys verbunden. Die Handynummern sind für Anrufer/innen nicht sichtbar (Datenschutz).

    Lehre & Prüfungen

    • Die Lehre der Ausbildung erfolgt digital.
    • Die Praktika finden nicht statt. An einer Lösung wird gearbeitet.
    • Die Lehre der Fortbildung ist abgesagt, verschoben oder erfolgt digital.
    • Prüfungen sind verschoben oder werden digital durchgeführt.
    • Abschlussarbeiten und Sprechstunden werden digital betreut bzw. abgehalten.
    • Alle Lehrenden informieren die Studierenden über ihre Lehre und Prüfungen.
    • Digitale Lehre & Prüfungen sind Interaktionen per Mail, Moodle und Online (WebEx).
    • Die Lehrveranstaltungszeiten sind gültig.
    • Terminänderungen oder Absagen von Lehrveranstaltungen werden mitgeteilt.
    • Organisatorische Maßnahmen bei längerfristigem Ausfall von Lehrveranstaltungen trifft die veranstaltungsführende Institutsleitung.
    • Das Institut für digitale Medienbildung und das Zentrum für Personalentwicklung unterstützen bei der digitalen Lehre und Telearbeit.

    Kontinuierliche Informationen per Mail, PH-Online und auf der Website.

    18. März 2020: Personalagenden für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PH Steiermark

    18. März 2020: Personalagenden für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PH Steiermark

    Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    Die Personalabteilung der PH Steiermark arbeitet wie wir alle im Homeoffice und beweist sich auch dort als gewohnt kompetent und effizient. Herzlichen Dank der Leiterin und allen Mitarbeiterinnen der Abteilung!

    Die telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen der Abteilung ist gewährleistet. Die jeweiligen Büronummern wurden auf die jeweiligen Privatnummern der Kolleginnen umgeleitet.

    Um eine zuverlässige Bearbeitung Ihrer Anliegen sicherzustellen, ersucht die Abteilungsleiterin Mag.a Tanja Thamerl, zukünftig Anfragen und Anliegen immer an die Abteilungsmailadresse personalabteilung@phst.at zu richten. So kann die Bearbeitung Ihrer Anliegen besser sichergestellt werden.

    Um in der nächsten Zeit die Bearbeitung der Personalagenden gewährleisten zu können, wurden in Abstimmung mit dem BMBWF (Abteilung II/8) folgende Vorgangsweisen festgelegt, welche ab sofort bis auf weiteres gelten:

    • Anträge und Ansuchen
      Sämtliche Anträge und Ansuchen bitte mit einer eingescannten Unterschrift oder Signatur mittels Handy/Bürgerkarte des Antragstellers versehen an personalabteilung@phst.at übermitteln. Die Personalabteilung wird sich dann um eine digitale Übermittlung bemühen bzw. mit den Kolleg/innen Kontakt aufnehmen, sollten Unterlagen fehlen. Dies gilt beispielsweise für Weiterbestellungsansuchen, Kündigungen, Herabsetzungen der Lehrverpflichtung/regelmäßige Wochenarbeitszeit, Geburtsmeldungen und damit zusammenhängende Anträge, Adressänderungen, Änderungen der Bankverbindung, Ansuchen um Ausstellung einer Dienstzeitbestätigung, Pensionsrechtliche Angelegenheiten (Ruhestandsversetzungen, beitragsgedeckte Gesamtdienstzeiten, Ruhegenussberechnungen, etc.) etc.

    • Honorarnoten
      Diese sind bitte per Mail an personalabteilung@phst.at zu senden. Sie werden idF digital bearbeitet und es wird gegebenenfalls mit den Personen Kontakt aufgenommen, sollten Adaptierungen der Unterlagen nötig sein. Sobald die Honorarnoten korrekt vorliegen, werden diese per Mail ans BMBWF zur Auszahlung weitergeleitet.

    • Dienstreisen
      Nach Rückmeldung des BMBWF dürfen wir um Verständnis bitten, dass auf Grund der momentanen Situation die Anweisungen für Dienstreisen des Stammpersonals vorerst im Ministerium nicht abgewickelt werden können. Gemäß § 36 Abs. 2 RGV ist der Anspruch auf Reisegebühren innerhalb von 6 Monaten an der Dienststelle (PH) geltend zu machen. Um diese Frist zu wahren, sind daher die Reiserechnungen mittels dem entsprechenden Formular inklusive aller Beilagen gescannt per Mail an personalabteilung@phst.at zu senden. Die zuständige Sachbearbeiterin der Personalabteilung und damit Vertreterin der Dienststelle, wird die eintreffenden Reiserechnungen protokollieren und es wird damit die Einhaltung der Frist gewahrt. Sollte eine Rechnung fehlerhaft sein, wird sich die zuständige Sachbearbeiterin mit den Rechnungsleger/innen per Mail in Verbindung setzen und Verbesserungen veranlassen, damit diese korrekt in Papierform ans Ministerium zur Auszahlung weitergeleitet werden können. Zu beachten ist bitte, dass sobald dies möglich ist, die korrekten Reiserechnungen in Papierform an der PHSt wie üblich im Dienstweg abzugeben sind, denn nur dann kann auch eine Weiterleitung ans BMBWF und eine Auszahlung erfolgen.

    • Krank- und Gesundmeldungen
      Diese sind, wie gehabt, unbedingt vollständig und unverzüglich an personalabteilung@phst.at zu melden, damit eine rechtzeitige Erfassung gewährleistet ist und es idF nicht zu Problemen mit der Krankenversicherung kommt.

    17. März 2020: PHSt teaches ONLINE – Moodle-Kurs für Austausch

    17. März 2020: PHSt teaches ONLINE – Moodle-Kurs für Austausch

    Das Rektorat dankt allen Lehrenden der PH Steiermark für das großartige Engagement und die überwältigende Kreativität bei der Planung und Umsetzung der Online-Lehre! Es ist bemerkenswert, wie rasch Sie das gelernt haben und dabei sind jeden Tag dazuzulernen. Ebenso eindrucksvoll sind die Online-Meetings, die derzeit stattfinden.

    Besonders zu danken ist den Kolleginnen und Kollegen des Instituts für digitale Medienbildung und des Zentrums für Personal- und Hochschulentwicklung, die uns alle nicht nur großartig schulten sondern auch täglich coachen. Zur weiteren Unterstützung unseres gemeinsamen Lernens wird nun auch ein Moodle-Kurs angeboten, in dem Sie, liebe Lehrende sich austauschen, Fragen stellen, Erfahrungen reflektieren und Praxisbeispiele weitergeben können.

    PHSt teaches ONLINE bietet die Foren "Rund um Moodle", "Rund um WebEX" und "Online-Tools". Wir laden Sie herzlich dazu ein und freuen uns auf Ihren Besuch.

    16. März 2020: Regelungen für den Verwaltungsbetrieb

    16. März 2020: Regelungen für den Verwaltungsbetrieb

    Auf Basis der Kurrende des BMBWF vom 15. März 2020, die die Entscheidungen des Rektorats vom Freitag, den 13.03.2020 bestätigt, informieren wir über die Regelungen für den Verwaltungsbetrieb der PH Steiermark im Detail. Das Rektorat möchte sich persönlich bei Ihnen bedanken, dass die Maßnahmen der Corona-Bekämpfung, heute, Montag so erfolgreich starteten. Sie haben sie trotz der dynamischen Entwicklungen am Wochenende möglich gemacht, indem Sie rasch, flexibel, besonnen und umsichtig agierten. Das zeigt uns, dass wir uns alle an der PH Steiermark auf "unser" Verwaltungspersonal voll und ganz verlassen können.

    Personenverkehr und Erreichbarkeit

    • Der Präsenzbetrieb ist an der PH Steiermark ab 16.03.2020 eingestellt.
    • Es findet kein Personenverkehr statt.
    • Alle Verwaltungsbediensteten befinden sich jedoch im Dienst und arbeiten von zu Hause, wo sie elektronisch und telefonisch erreichbar sind.

    Gebäude

    • Alle Eingänge und Räume der Gebäude der PH Steiermark sind gesperrt, können aber von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entsprechend ihrer Schlüsselberechtigungen betreten werden.
    • Die Tore am Hasnerplatz und in der Theodor-Körner-Straße bleiben von 7.00 - 17.00 geöffnet.
    • Die Häuser und Räume ersuchen wir nur für unverzichtbare Tätigkeiten und als Einzelpersonen zu betreten.
    • Parken am Campus Nord ist für Bedienstete erlaubt. Die Parkplatzordnung ist aufgehoben, bitte parken Sie vornehmlich in der Theodor-Körner-Straße.
    • Vor der Rückkehr aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt eine Vollreinigung und Desinfizierung der Lehrsäle, Büros, WCs und Schulräume.

    Dienstzeiten und Dienstorte

    Grundsätzlich sind alle Verwaltungsbediensteten angehalten bis auf weiteres ihren Dienst von zu Hause zu verrichten (BMBWF, 15.03.2020).

           Homeoffice für alle Verwaltungsbediensteten

    • Homeoffice erfolgt durch Telearbeit in der regulären Dienstzeit.
    • Die telefonische Erreichbarkeit muss sichergestellt sein.
    • E-Mails müssen regelmäßig abgerufen werden.
    • Besprechungen erfolgen optional per Mail, Telefon, Whats App, CiscoWebEX, Microsoft Teams etc.

    An der Dienststelle haben nur jene Bediensteten anwesend zu sein, die zum unverzichtbaren  Schlüsselpersonal zählen (BMBWF, 15.03.2020).

           Journaldienst eines Hauswarts für Gebäudewartung und Postverwaltung

    • 7.00 - 14.00: 1 Hauswart ist anwesend
    • Aufsperrdienst Hasnerplatz und Theodor-Körner-Straße um 7.00
    • (Schließdienst um 17.00 und Hauskontrolle um 21.00 durch Sicherheitsfirma)
    • Eine Hauskontrolle pro Tag
    • Postentgegennahme und Sortierung in Posteinlaufstelle

    Sicherstellung der Telearbeit

    Alle Verwaltungsbediensteten haben ihre E-Mails regelmäßig abzurufen (BMBWF, 15.03.2020).

    • Alle Verwaltungsbediensteten sind mit Dienstlaptops oder Privatlaptops und wo benötigt inkl. VPN-und SAP-Zugang ausgestattet.
    • Die Beantragung von etwaigen Dienstlaptops oder VPN-Zugängen erfolgt über die zuständige Leitungsperson (Abteilungs-, Instituts-, Zentrumsleitung, Rektorat) an das ZID via support@phst.at.
    • Das Institut für digitale Medienbildung unterstützt die optionale Abhaltung von Online-Meetings mit CiscoWebEX und Microsoft Teams durch Schulungen und Coaching. Anfragen bitte an das Zentrum für Personal- und Hochschulentwicklung via zpersonalentwicklung@phst.at.

    Sicherstellung der telefonischen Erreichbarkeit

    Alle Verwaltungsbediensteten haben die telefonische Erreichbarkeit sicherzustellen (BMBWF, 15.03.2020).

          Telefondienst für die Telefonzentrale

    • 7.30 - 15.30: 1 Mitarbeiter/in der Wirtschaftsabteilung im Homeoffice
    • Direktverbindung von Telefonzentrale zum Diensthandy

          Telefondienst für Festnetznebenstellen der Institute, Zentren, Kompetenzstellen und
          Verwaltungsabteilungen

    • 7.30 - 15.30: Direktverbindung von Festnetztelefonen der Instituts- und Zentrumsnebenstellen zu den Dienst- oder Privathandys der Sekretariatsbediensteten
    • 7.30 - 15.30: Direktverbindung von Festnetztelefonen der Abteilungsbüros zu den Diensthandys der Abteilungsleiterinnen und -leiter

          Telefonische Erreichbarkeit aller Verwaltungsbediensteten

    • 7.30 - 15.30: Die telefonische Erreichbarkeit ist durch Dienst- oder Privathandys sichergestellt (nur für internen Gebrauch der Vorgesetzten)

    13. März 2020: Regelungen für den Hochschulbetrieb

    13. März 2020: Regelungen für den Hochschulbetrieb

    Die heutige Pressekonferenz der Bundesregierung und die Mitteilungen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung führte zu folgenden Beschlüssen des Rektorats der PH Steiermark:

    • Kein Parteienverkehr ab 16.03.2020 an der PH Steiermark.

    • Homeoffice und Telearbeit für alle Lehrenden und Verwaltungsbediensteten in ihren regulären Dienstzeiten.

    • Elektronische und telefonische Erreichbarkeit aller Führungspersonen, Professorinnen und Professoren, Institute, Zentren, Kompetenzstellen, Gremien und Verwaltungsabteilungen durch Umleitung der Telefonnebenstellen auf Diensthandys und/oder Privathandys.

    • Die Bibliothek, die Studienabteilung und die Mensa sind geschlossen.  

    • Journaldienst für die Telefonzentrale und die Gebäudeverwaltung. 

    • Die Lehre der Ausbildung erfolgt digital. Praktika finden nicht statt.

    • Die Lehre der Fortbildung wird abgesagt, verschoben oder erfolgt digital.

    • Alle Prüfungen werden verschoben oder digital durchgeführt. 

    • Digitale Lehre ist Interaktion per Mail, mit Moodle oder Online (WebEx). 

    • Die Lehrenden informieren über ihre Lehre bzw. Prüfungen und betreuen Abschlussarbeiten sowie halten Sprechstunden elektronisch. 

    • Die PH Steiermark bietet Unterstützung für die digitale Lehre und die Telearbeit durch das Institut für digitale Medienbildung und das Zentrum für Personal- und Hochschulentwicklung.  

    Das Rektorat bedankt sich für Ihre hervorragende Arbeit der letzten Tage und wünscht Ihnen und uns allen beste Gesundheit!

    12. März 2020: Guter Besuch der internen Fortbildung

    12. März 2020: Guter Besuch der internen Fortbildung

    Das Rektorat der PH Steiermark ist sehr beeindruckt von der regen Teilnahme aller Lehrenden an den internen Fortbildungen für virtuelle Lehre. Wir bedanken uns sehr herzlich beim Institut für digitale Medienbildung und dem Zentrum für Personal- und Hochschulentwicklung für das große Angebot und dessen überaus flexible Gestaltung. Bis morgen dürfen wir rund 100 Hochschullehrende  begrüßen. Das zeigt, dass die PH Steiermark eine Bildungsinstitution mit hohem und professionellen didaktischen Anspruch ist. Herzlichen Dank für Ihr Engagement!

    12. März 2020: Eingegliederte Praxisschulen bereiten sich auf Umstellung vor

    12. März 2020: Eingegliederte Praxisschulen bereiten sich auf Umstellung vor

    Die Praxisvolksschule und die Praxis-Neue Mittelschule am Campus Nord bereiten sich auf die Umstellung ab nächster Woche vor. Der Unterricht wird wie die Lehre an der Hochschule virtuell stattfinden. Dazu wurden Tools eingerichtet, die Schülerinnen und Schüler informiert und die Eltern verständigt. Beide Schulen informieren derzeit per Mail, per Telefon und über ihre Website, zu der Sie über den Reiter "Praxis" auf unserer Startseite gelangen.

    11. März 2020: Krisensitzung der Führungspersonen

    11. März 2020: Krisensitzung der Führungspersonen

    Die wöchentliche Dienstbesprechung der beiden Vizerektorinnen mit den Institutsleiterinnen und -leitern wurde zu einer Krisensitzung unter der Leitung der Rektorin umfunktioniert. Die Regelungen für die Lehre und die Informationsschreiben für die verschiedenen Zielgruppen waren nach einem halben Tag fertig. Das Führungsteam der PH Steiermark arbeitet wie "am Schnürchen". Vielen Dank!

    10. März 2020: Interne Fortbildung zur Gestaltung virtueller Lehre

    10. März 2020: Interne Fortbildung zur Gestaltung virtueller Lehre

    Zur Unterstützung der Umstellung auf virtuelle Lehre bietet das Institut für digitale Medienbildung folgende Fortbildungslehrveranstaltungen für Lehrende der PH Steiermark an:

    • 10.03.2020, 10.00 – 11.00 und 14.00 – 15.30, Raum N02.03
    • 11.03.2020, 10.00 – 11.30 und 14.00 – 15.30, Raum N02.03
    • 12.03.2020, 10.00 – 11.30, Raum N02.03

    Anmeldung über PH-Online, wie Sie sie in Ihrem persönlichen E-Mail-Account vorfinden. Vielen Dank!

    10. März 2020: Regelungen für die Lehre

    10. März 2020: Regelungen für die Lehre

    • Ab spätestens Montag, den 16. März 2020 finden die Lehrveranstaltungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung weitestgehend virtuell in Form von distance learning / home learning statt.
       
    • Lehrveranstaltungen der Ausbildung werden jedenfalls nach Möglichkeit virtuell stattfinden, jene der Fort- und Weiterbildung werden abgesagt, verschoben oder virtuell abgehalten. Dazu werden alle Studierenden der Aus-, Fort- und Weiterbildung persönlich durch die Lehrveranstaltungsleiterinnen und -leiter oder automatisch durch PH-Online informiert. Die Informationen über die Fort- und Weiterbildung ergehen auch an die Schulleitungen der Schulen. 

    • Virtuelle Lehre versteht sich an der PH Steiermark als didaktisch konzipiertes Blended Learning durch Interaktion zwischen Lehrenden und Studierenden in Form von Mails, mit Hilfe der Lernplattform Moodle und durch Live-Online-Lehre (WebEx). Links zur Nutzung der diesbezüglichen elektronischen Systeme wurden zum Herunterladen übermittelt. 

    • Die Lehrveranstaltungsorte werden in PH-Online auf "online" umgestellt, die Lehrveranstaltungszeiten bleiben gültig. Die Lehrveranstaltungsleiterinnen und -leiter entscheiden, ob die Lehre synchron oder asynchron stattfindet und informieren darüber. 

    • Für die Abhaltung von Online-Lehrveranstaltungen werden ein PC mit Webcam, ein Notebook, ein Tablet oder ein Smartphone benötigt. Lehrenden steht diese Ausstattung bei Bedarf an der Hochschule zur Verfügung und sie können Fortbildungslehrveranstaltungen des Instituts für digitale Medienbildung besuchen. Vortragende von Vorlesungen mit mehr als 45 Studierenden können bei Bedarf in der(n) ersten Einheit(en) eine/n Online-Moderator/in hinzuziehen. Alle diesbezüglichen Fragen ergehen an den hausinternen Support des Instituts für digitale Medienbildung. 

    • Dies gilt auch für Prüfungen, wobei solche unter Einhaltung der hygienischen Verhaltensregeln und in einer örtlich vertretbaren Situation auch in Präsenz durchgeführt werden können. Jedenfalls dürfen keine Prüfungen ohne Sicherheitsabstände und Flächendesinfektion und nur in an die Raumgröße angepasster Anzahl von Studierenden stattfinden. Diesbezügliche Informationen gibt der/die Prüfer/in. 

    • Die Praktika an den Schulen entfallen ab sofort. Dazu informiert das Institut für Praxislehre und Praxisforschung bzw. für die Sekundarstufe das Zentrum für Pädagogisch-Praktische Studien. 

    • Lehrende werden ersucht, alle Studierenden ihrer Lehrveranstaltungen zu informieren, wie sie ihre Lehre und Prüfungen gestalten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Institutsleitung. 

    • Die Bibliothek und die Studienabteilung bleiben wie bisher geöffnet. Der gleichzeitige Aufenthalt von Besucherinnen und Besuchern der Lesesäle wird jedoch beschränkt. Wir ersuchen den Anordnungen des Bibliotheks- und Studienabteilungspersonals Folge zu leisten. Konkrete Informationen finden Sie auch auf den Webpages der Bibliothek und der Studienabteilung.

    Abschließend bitten wir Sie, sich täglich an dieser Stelle auf der Website der PH Steiermark bzw. in Ihrem E-Mail-Account zu informieren, um von neuen Entwicklungen und Regelungen für den Studienbetrieb zu erfahren. 

    Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit in dieser herausfordernden Situation! Jedenfalls ist die PH Steiermark bemüht, alles zu unternehmen, damit Sie, liebe Studierende ihr Studium bestmöglich fortsetzen können und Sie, liebe Lehrende bestmögliche Unterstützung für die neuen Anforderungen erhalten. 

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