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Presseaussendungen

13.05.2020

Trotz COVID-19: Aufnahmeverfahren für die Lehramtsstudien adaptiert, aber gesichert

Die Pandemie erfordert in vielen Bereichen neue, flexible Herangehensweisen – auch die Aufnahmeverfahren für die Lehramtsstudien wurden den neuen Anforderungen angepasst.


„Es war von Anfang an klar, dass es heuer keine Präsenzprüfung in großen Gruppen geben kann“, sagen Elgrid Messner, Marlies Krainz-Dürr, Andrea Seel und Sabine Weis, Rektorinnen der Pädagogischen Hochschulen in der Steiermark, in Kärnten und im Burgenland. „So haben wir auf die übliche computerbasierte Eignungsfeststellung für angehende Lehramtsstudierende verzichtet, außer jemand kann das aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht machen und wir sie natürlich auch in Präsenz anbieten.“

Am Anfang steht das Self-Assessment

Wer im Wintersemester eines der angebotenen Lehramtsstudien antreten will, muss zunächst wie bisher ein Self-Assessment direkt auf der Anmeldeplattform (www.zulassunglehramt.at) absolvieren. Die Anmeldung ist bis 15. Mai um 12.00 möglich.

Für Spätentschlossene und alle, die ihre Studienwahl mental noch nicht abgeschlossen haben, wird allerdings noch ein kleines "Window of Opportunity" geöffnet: Für die Ausbildung zum/r Volksschullehrer/in von 1. – 5. Juli 2020, für die Ausbildung zum/r Sekundarstufenlehrer/in Allgemeinbildung (AHS, NMS) und Berufsbildung (BMHS) von 1. Juli – 14. August 2020.

Der Computertest entfällt

Üblicherweise findet danach eine computerbasierte Eingangsprüfung als Präsenztermin statt auf diese wurde heuer ersatzlos verzichtet, weil die geltenden Abstands- und Hygienevorschriften dabei nicht einhaltbar wären.

Face-to-Face geht auch online

Die Studienwerberinnen und -werber für das Volksschullehramt und für das berufsbildende Sekundarstufenlehramt werden stattdessen gleich zum Face-to-Face-Assessment eingeladen. Dieses wird je nach Hochschule online oder vor Ort abgehalten. Diese Gespräche finden von 8. 10. Juli 2020 statt; wer sich in der Nachfrist für die Primarstufenausbildung anmeldet, kommt am 14. Juli dran. Die Face-to-Face-Gespräche für jene Studienwerberinnen und -werber, die sich in der Nachfrist für die Ausbildung zum/zur Sekundarstufenlehrer/in der Berufsbildung anmelden, werden Anfang September abgehalten.

Durchschnitt der Maturanoten reihen

Für die Lehramtsstudien Primarstufe und Sekundarstufe Berufsbildung gilt: Für den Fall, dass beim Face-to-Face-Assessment mehrere Personen gleich gut abschneiden und die Höchstzahl der zuzulassenden Studienwerber/innen erreicht ist, entscheidet der Durchschnitt der Noten der schriftlichen Maturafächer über die endgültige Reihung.

Besondere Voraussetzungen für manche Fächer

Für die Ausbildung zum/r Sekundarstufenlehrer/in an allgemeinbildenden Schulen ist kein Face-to-Face-Eignungsgespräch vorgesehen; allerdings sind für bestimmte Fächer auf andere Weise Nachweise der besonderen Eignung zu erbringen: Für Biologie und Umweltkunde und Ernährung, Gesundheit und Konsum im Rahmen eines Online-Tests, für Bewegung und Sport, Bildnerische Erziehung, Technisches und Textiles Gestalten, Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung im Rahmen von praktischen Überprüfungen im September.

Angehende Volksschullehrer/innen müssen besondere Voraussetzungen im musischen und motorischen Bereich mitbringen. Die dafür vorgesehene Prüfung entfällt und wird durch entsprechende Hinweise beim standardisierten Interview bzw. durch das Erbringen von Bestätigungen ersetzt. Für Studien der Primar- und Sekundarstufe Berufsbildung gilt: Bei sprachlichen Auffälligkeiten kann eine weitere Abklärung durchgeführt werden.