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15.09.2020

Blended Learning im WS 2020/21

Leitlinie der PH Steiermark veröffentlicht

10. September 2020 – Im Wintersemester 2020/21 müssen weiterhin COVID-Sicherheitsmaßnahmen vorgenommen werden. Es gilt vor allem, Abstand zu halten, was die Reduktion der Anwesenheit von Menschen in den Gebäuden der PH Steiermark nach sich zieht. Daher wird auf eine Erhöhung des Anteils von virtueller Lehre gesetzt. Gute Lehre in der Lehrerbildung kann jedoch nicht ausnahmslos virtuell erfolgen. Gerade für den Lehrerberuf sind direkte und reale Begegnungen (auch) in der Aus-, Fort- und Weiterbildung wesentlich. Gleichzeitig wird das Wintersemester aber noch als Ausnahmesemester betrachtet, das wegen der Reduktion der Anwesenheit von Studierenden eine Balance von Präsenz- und virtueller Lehre erfordert. Aus diesem Grund ist für das WS 2020/21 ein hybrider Studienbetrieb unter dem Ansatz von Blended Learning vorgesehen. Dies gilt bei Corona-Ampelstatus GRÜN, GELB und ORANGE.

Unter Blended Learning wird eine Mischung aus Präsenzlernen und virtuellem bzw. digitalem Lernen verstanden. Es kombiniert die Vorteile von Präsenzlehrveranstaltungen und E-Learning so miteinander, dass die jeweiligen Vorteile verstärkt und die Nachteile kompensiert werden. Gute Blended-Lehre zeichnet sich dadurch aus, dass sich alle Komponenten zu einem durchgängigen Lernprozess und zu einem Erlebnis für den Lernenden zusammenfügen. Die Planung erfolgt nach mediendidaktischen Prinzipien von der Idee über die didaktische Voranalyse und das digitale Konzept bis hin zum fertigen Lehrveranstaltungskonzept.

Vor diesem Hintergrund erlässt das Rektorat nach intensiven Diskussionen mit den Institutsleitungen, dem Hochschulrat, dem Dienststellenausschuss und der Österreichischen Hochschülerschaft der PH Steiermark die Leitlinie „Blended Learning im Wintersemester 2020/21“, die folgende Ziele verfolgt:

  • Reduktion der gleichzeitigen Anwesenheit von Menschen in den Gebäuden der PH Steiermark im WS 2020/21
  • Erhöhung des Anteils virtueller Lehre im Rahmen von Blended Learning bzw. eines hybriden Studienbetriebs im WS 2020/21
  • Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Abhaltung der Lehre in der Aus- und Weiterbildung im WS 2020/21
  • Information über Rahmenbedingungen für die Lehre, um Planungssicherheit und eine qualitätsvolle Lehre im WS 2020/21 zu unterstützen

Um den Erfordernissen der maximal zulässigen Personenzahl je Lehrsaal zwecks Abstandsregel, der unterschiedlichen Lehrveranstaltungstypen,  den fachspezifischen Anforderungen und auch der jeweiligen Position der Lehrveranstaltung im Studienverlauf gerecht werden zu können, werden folgende Rahmenvorgaben festgelegt:

  1. Vorlesungen: Vorlesungen werden grundsätzlich virtuell und synchron abgehalten. Im Falle kleiner Gruppengrößen können diese – sofern alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden können – in Präsenz abgehalten werden.

  2. Allgemeine prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen: Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen werden als Blended Learning abgehalten, sodass sowohl Präsenzlehre als auch Online-Lehre in einem didaktisch sinnvollen Setting aufeinander abgestimmt werden. Eine rein virtuelle Abhaltung von prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen ist nicht zulässig. Falls es die Einhaltung der Abstandsregel erfordert, sind die Lehrveranstaltungsgruppen für die Präsenzteile in zwei Halbgruppen zu teilen, die sich jeweils abwechseln. Welche und wie viele Termine als Präsenztermine gesetzt werden, obliegt den Lehrveranstaltungsleiterinnen und -leitern. Wichtig ist es darauf zu achten, dass die Studierenden in den beiden Halbgruppen denselben Anteil an Präsenzlehre haben und es zu keiner Unter- oder Überschreitung der erforderlichen Lehreinheiten kommt.

  3. Handlungsorientierte prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen: Lehrveranstaltungen mit kleiner Gruppengröße und/oder mit hohem Praxisanteil bzw. handlungsorientierte Lehrveranstaltungen werden unter Wahrung der Abstandsregel in Präsenz abgehalten.

Die Leitlinie der PH Steiermark "Blended Learning WS 2020/21" hier zum Herunterladen