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Berufseinstieg / Induktionsphase


Die Pädagogische Hochschule Steiermark gratuliert Ihnen sehr herzlich zur Anstellung an einer Schule und freut sich, Sie in Ihrem ersten Dienstjahr begleiten zu dürfen.

Der Berufseinstieg in das Lehramt besteht aus einer 12-monatigen berufsbegleitenden Induktionsphase, bei der Sie als Berufseinsteiger*in von einer*m Mentor*in am Schulstandort begleitet werden.

Zudem sind in diesem ersten Dienstjahr verpflichtende und freiwillig zu wählende Fortbildungslehrveranstaltungen (einführende Lehrveranstaltungen) zu absolvieren.

Fokus Berufseinstieg – Einführende Lehrveranstaltungen

Voraussetzungen für die An- bzw. Nachmeldungen

Voraussetzungen für die An- bzw. Nachmeldungen

  • Sie verfügen über einen Account als Studierende*r der Fortbildung. Für diesen bewerben Sie sich in PHO / Startseite „Icon“ Meine Bewerbungen: Fortbildung. Den Bewerbungsprozess prüft die Studienabteilung. Weitere Informationen zum Anlegen des Accounts finden Sie hier: https://www.phst.at/fortbildung-beratung/service/fortbildung-service/
     
  • Wenn Sie den Account als Studierende*r der Fortbildung angelegt haben, muss die Zuordnung zu einer Schule/Organisation eingetragen werden.
    Wenden Sie sich dazu an die verantwortliche Person an Ihrer Dienststelle und ersuchen Sie um Zuordnung.
     
  • Anmeldung für laufende Fortbildungslehrveranstaltungen
    Sie schreiben Ihre E-Mail mit Ihren Einführenden Lehrveranstaltungen  (LV-Nr. + Titel) an berufseinstieg_sekundar@phst.at berufseinstieg_primar@phst.at und setzen UNBEDINGT Ihre Direktion in CC. Damit ist ersichtlich, dass Sie einen Dienstauftrag für die aufgelisteten Fortbildungen haben.

Hier finden Sie die Lehrveranstaltungen der Induktionsphase

Hier finden Sie die Lehrveranstaltungen der Induktionsphase

Fortbildungsangebot Primarstufe

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Fortbildungsangebot Sekundarstufe Allgemeinbildung

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Fortbildungsangebot Sekundarstufe Berufsbildung

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Anmeldung für alle Lehrpersonen der Induktion

Alle Lehrpersonen in der Induktion haben mindestens 40 Unterrichtseinheiten (5 Tage) zu absolvieren, davon sind 8 Unterrichtseinheiten verpflichtend und 32 Unterrichtseinheiten zu wählen.

1. Verpflichtendes Lehrveranstaltungsangebot (8 Unterrichtseinheiten)
„Alles, was Recht ist“, LV-Nummer 651.8FB61, 8 Unterrichtseinheiten an der PH Steiermark
Bitte melden Sie sich zu dieser für alle verpflichtenden Lehrveranstaltung (online-asynchron) per Mail direkt an der PH Steiermark an: berufseinstieg_sekundar@phst.at
 

2. Wählbare Lehrveranstaltungen (32 Unterrichtseinheiten)
Aus dem weiteren Angebot (Präsenz und online-synchron) der PPH Augustinum oder der PH Steiermark müssen Sie insgesamt 32 Unterrichtseinheiten auswählen.

Anmeldung MOOCs

Lehrpersonen, die 80 Unterrichtseinheiten (10 Tage) zu absolvieren haben, müssen an der Virtuelle PH insgesamt 40 Unterrichtseinheiten in Form von MOOCs (asynchrone Lehrveranstaltungen online) absolvieren.
Sie werden von den Pädagogischen Hochschulen für dieses Angebot angemeldet.

  • Senden Sie eine Mail mit Ihrem Anmeldungsanliegen an praxis@phst.at 
  • Fügen Sie der Mail unbedingt den Nachweis der Verpflichtung zur Absolvierung von 80 Unterrichtseinheiten (Einstellungsschreiben der Bildungsdirektion) bei.
  • Im Anschluss werden Ihnen die weiteren Informationen zu den MOOCs zugesandt.

Gesetzliche Grundlagen

Personen mit abgeschlossenem Lehramtsstudium im ersten Dienstjahr

Personen mit abgeschlossenem Lehramtsstudium im ersten Dienstjahr

Aufgrund der mit 1. September 2022 in Kraft tretenden Dienstrechtsnovelle 2022 ändern sich die Vorgaben für Berufseinsteiger*innen der Induktionsphase.

Personen mit abgeschlossenem Lehramtsstudium im ersten Dienstjahr (§ 38 Absatz 12):

Insgesamt sind 40 Unterrichtseinheiten (1 Ganztag zu 8 UE und 8 Halbtage zu 4 UE) zu belegen
RIS - Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 26.01.2023 (bka.gv.at)

Dienstgeber und somit Ansprechperson für Vertragslehrpersonen im ersten Dienstjahr ist die zuständige Bildungsdirektion.

Das Ausmaß der Fortbildungspflicht wird vom Dienstgeber festgelegt. Sollten diesbezügliche Informationen ausständig sein, bitten wir um direkte Abklärung mit der zuständigen Bildungsdirektion.

Personen ohne abgeschlossenem Lehramtsstudium (z. B. Anstellung mit Sondervertrag) im ersten Dienstjahr

Personen ohne abgeschlossenem Lehramtsstudium (z. B. Anstellung mit Sondervertrag) im ersten Dienstjahr

Aufgrund der mit 1. September 2022 in Kraft tretenden Dienstrechtsnovelle 2022 ändern sich die Vorgaben für Berufseinsteiger*innen der Induktionsphase.

Personen ohne abgeschlossenem Lehramtsstudium (z. B. Anstellung mit Sondervertrag) im ersten Dienstjahr (§ 38 Absatz 12)

Neu: Induktionsphase (Dauer im Regelfall 12 Monate) verpflichtet zum Besuch von 10 Tagen (80 Unterrichtseinheiten)  einführender Lehrveranstaltungen.

RIS - Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 26.01.2023 (bka.gv.at)

Dienstgeber und somit Ansprechperson für Vertragslehrpersonen im ersten Dienstjahr ist die zuständige Bildungsdirektion.

Das Ausmaß der Fortbildungspflicht wird vom Dienstgeber festgelegt. Sollten diesbezügliche Informationen ausständig sein, bitten wir um direkte Abklärung mit der zuständigen Bildungsdirektion.

Ansprechpersonen für die Einführenden Lehrveranstaltungen

Berufseinstieg Sekundar

Berufseinstieg Sekundar

Mag.a Agnes Koschuta

Einführende Lehrveranstaltungen Sekundarstufe 

Mag.a  Bernadette Nagl

Einführende Lehrveranstaltungen Sekundarstufe 

Berufseinstieg Primar

Berufseinstieg Primar

Prof. Daniel Dulle, MEd BEd
Einführende Lehrveranstaltungen Primarstufe

Leitung - Institut für Praxislehre und Praxisforschung

Leitung - Institut für Praxislehre und Praxisforschung

Kontakt

Kontakt

Pädagogische Hochschule Steiermark
Institut für Praxislehre und Praxisforschung
Hasnerplatz 12
8010 Graz

Tel.: +43 316 8067 6502
E-Mail: berufseinstieg_sekundar@phst.at
E-Mail: berufseinstieg_primar@phst.at 

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Foto: PHSt/P. Rauter