zum Inhalt zum Menü
16.04.2024

Sommerschule

Damit du diesen Sommer richtig punkten kannst.

11. April 2024 – Die Sommerschule 2024 findet in den letzten beiden Ferienwochen statt und bietet Lehramtsstudierenden die Möglichkeit Unterrichtserfahrungen zu sammeln. Folgende Gruppen der Lehramtsstudierenden können sich für die Teilnahme an der Sommerschule bewerben: Bachelorstudierende (ab dem vierten Semester) sowie Masterstudierende der Primar- und Sekundarstufe (UF Deutsch, Mathematik und Englisch).

An der Pädagogischen Hochschule Steiermark werden im Sommersemester 2024 die Begleitlehrveranstaltungen zur Sommerschule angeboten. Die Anmeldungen erfolgen über PH-Online unter der jeweiligen LV-Nummer (Primarstufe: 658.So24PH, SekAB Deutsch: 652.So24aPH, SekAB Mathematik: 652.So24bPH, Sek AB Englisch: 652.So24cPH) und sind ab sofort bis 15. April möglich.

Neueinsteiger*innen in den Schuldienst mit Schuljahr 2024/25 können aufgrund der Überschneidungen mit den einführenden Lehrveranstaltungen der Induktionsphase (Onboarding) nicht an der Sommerschule teilnehmen. Student*innen, die kurz vor dem Abschluss des Bachelor- oder Masterstudiums stehen, wird außerdem empfohlen, sich für die Begleitlehrveranstaltung nicht anzumelden.

Mit der Teilnahme an der Sommerschule und dem Besuch der Begleitlehrveranstaltung können ECTS-Anrechnungspunkte für das Studium gesammelt werden. Studierende erhalten weiters eine Vergütung in Höhe von 35,10 € Brutto je vereinbarter Wochenstunde. Damit sind alle Ersatzleistungen und Sonderzahlungen abgegolten (siehe § 24b Abs 4 LVG - RIS - Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 14.01.2024 (bka.gv.at).

Bei weiteren Fragen zu den Begleitlehrveranstaltungen, der ECTS-Anrechnung oder zu den erforderlichen Voraussetzungen für den Besuch der Begleitlehrveranstaltungen wenden Sie sich an das iPraxis-Team der Sommerschule: sommerschule@phst.at

Die Registrierung für einen Sommerschulkorb 2024 ist für Personen ohne aufrechtes Dienstverhältnis als Lehrperson ab dem 15. April bis zum Zeitpunkt der Sommerschule möglich. Unter diesem Link müssen Sie zuallererst die Frage beantworten, ob Sie zum Zeitpunkt der Sommerschule ein aufrechtes Dienstverhältnis als Lehrperson haben: app-neu.sommerschule.gv.at/sommerschuleRegistrierung/web/ui/

Bei Fragen zur Zuteilung zum Sommerschulstandort sowie bei dienstrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Bildungsdirektion, und zwar in dem Bundesland, in dem Sie Ihre Sommerschulregion wählen möchten. E-Mail-Adresse der Bildungsdirektion Steiermark: sommerschule@bildung-stmk.gv.at

Weitere Informationen:
>> Infoblatt <<
www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/zrp/sommerschule.html