Studienberechtigungsprüfung

Sie haben keine Matura und möchten an der PH Steiermark studieren?
Voraussetzung für ein Studium an der PH Steiermark ist ein Maturazeugnis einer Allgemein- oder Berufsbildenden Höheren Schule oder der Abschluss der Studienberechtigungsprüfung vor Studienbeginn. Eine positiv absolvierte Studienberechtigungsprüfung berechtigt Sie dazu, einen Antrag auf Zulassung für das Bachelorstudium Lehramt bzw. für Bachelorstudien in allgemeinen pädagogischen Berufsfeldern in ganz Österreich zu stellen.
Voraussetzung zur Studienberechtigungsprüfung
Allgemeine Voraussetzungen für eine Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung sind:
- vollendetes 20. Lebensjahr
- Nachweis einer eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium
Spezifische Voraussetzungen für eine Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung im Lehramtsstudium Sekundarstufe Berufsbildung sind (abweichend zu den allgemeinen Voraussetzungen):
- Lehrabschlussprüfung gemäß dem Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 oder
- Abschluss einer mittleren Schule oder
- Abschluss einer nach Umfang und Anforderungen gleichwertigen Berufsausbildung und einer insgesamt vierjährigen Ausbildung (allenfalls durch Absolvierung eines weiteren Bildungsganges)
Verpflichtendes Informationsgespräch
Im Rahmen eines verpflichtenden Informationsgespräches erhalten Sie sämtliche Informationen über die Studienberechtigungsprüfung an der PH Steiermark (Anmeldemodalitäten, Informationen zu Vorbereitungslehrgängen, Dauer und Kosten, Prüfungsanmeldungen sowie Termine und Fristen). Zu diesem verpflichtenden Informationsgespräch sind folgende Dokumente im Original mitzubringen:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Zeugnis/Zeugnisse
- Nachweis der Vorbildung (Lehrabschlussprüfungszeugnis, Zeugnis über die letzte abgeschlossene Schulstufe, Dienstzeugnisse, Zeugnisse über bereits abgelegte Studienberechtigungsprüfungen etc.)
- aktuelles Passbild
- Lebenslauf – Nachweis der Vorbildung
- sonstige Dokumente (Heiratsurkunde etc.)
Die Studienberechtigungsprüfung
Die Studienberechtigungsprüfung besteht aus mehreren Teilen. Hier finden Sie die Details zum Ablauf:
Vizerektorat Studium und Lehre / Studienabteilung
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