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Presseaussendungen

02.07.2020

Nachfrist für Aufnahmeverfahren bei Lehramtsstudien

Pädagogische Hochschulen und Universitäten des Entwicklungsverbunds Süd-Ost bieten in diesem Jahr ein besonderes Service


Aufgrund der Verschiebung der Zentralmatura und der damit verbundenen Unsicherheit bei der Studienwahl bieten die Pädagogischen Hochschulen und die Universitäten des Entwicklungsverbunds Süd-Ost in Graz den künftigen Lehramtsstudierenden in diesem Jahr ein besonderes Service an: Spätentschlossene haben die Möglichkeit, sich für das allgemeine Aufnahmeverfahren für Lehramtsstudien auf www.zulassunglehramt.at zu folgenden Fristen nachzuregistrieren:

  • Lehramt Primarstufe: 1. Juli, 9.00 Uhr bis 5. Juli 2020, 12.00 Uhr
  • Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung: 1. Juli, 9.00 Uhr bis 14. August 2020, 12.00 Uhr
  • Lehramt Sekundarstufe Berufsbildung: 1. Juli, 9.00 Uhr bis 14. August 2020, 12.00 Uhr

Auch bei diesen Nebenterminen wird bei allen Lehramtsstudien der computerbasierte Zulassungstest (Modul B) ausgesetzt.

Beim Lehramt Primarstufe und Lehramt Sekundarstufe Berufsbildung findet das Face-to-Face-Assessment (Modul C) an der PH Steiermark online und nur bei Bedarf in Präsenz statt.

Beim Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung ist nur Modul A (Online-Self-Assessment) zu absolvieren, wobei hier das zweite Registrierungsfenster nicht für Unterrichtsfächer genutzt werden kann, bei denen es ein Reihungverfahren gibt (Ernährung, Gesundheit und Konsum sowie Biologie und Umweltkunde) sowie für die Unterrichtsfächer Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung, da die Anmeldefrist für die Zulassungsprüfung dieser Fächer bereits am 31. Juli 2020 endet. Der Kostenbeitrag ist fristgerecht einzuzahlen.