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SCHiLF/SCHüLF

 

SCHiLF steht für schulinterne Fortbildung, SCHüLF für schulübergreifende Fortbildung. Beide Formate ermöglichen gemeinsames Lernen in professionellen Lerngemeinschaften für ein gesamtes Kollegium einer Schule, ein bestimmtes Team einer Schule oder auch  Teams mehrerer Schulen.

Das Angebot finden Sie im SCHiLF/SCHüLF-Studienverzeichnis. Es wird jährlich auf Basis der Expertise an der PH Steiermark in enger Zusammenarbeit mit den steirischen Schulleiter*innen, der steirischen Bildungsdirektion und dem BMBWF erstellt. Seine thematische Ausrichtung orientiert sich an zentralen Themen und individuellen Entwicklungszielen der Schulen in der Steiermark. SCHiLF/SCHüLF ermöglichen Personalentwicklung durch ein breites Spektrum an fachlichen und organisationsbezogenen Inhalten sowie pädagogisch-didaktischen Innovationen.

Die Fortbildungslehrveranstaltungen der SCHiLF/SCHüLF werden ´maßgeschneidert´, d. h. jeweils individuell vereinbart. Als Schulleiter*in wählen Sie entweder aus dem SCHiLF/SCHüLF-Studienverzeichnis der PH Steiermark aus oder formulieren andere Bedarfe. Die PH Steiermark ist bestrebt diese nach Möglichkeit zu erfüllen. 

Wir laden Sie ein, aus dem umfassenden Angebot an schulinternen und schulübergreifenden Fortbildungslehrveranstaltungen auszuwählen. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie mit uns Ihre SCHiLF/SCHüLF. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren der Kompetenzstelle SCHiLF/SCHüLF unterstützen Sie bei der Auswahl aus dem Angebot, der Konzeption von Fortbildungen oder der Suche nach Vortragenden. 

Allgemeine Informationen

Voraussetzungen für VS, MS, PTS

Voraussetzungen für VS, MS, PTS

  • Die LV entspricht den Richtlinien für pädagogische Fortbildungen.
  • Die LV orientiert sich an den aktuellen Vorgaben der Bildungsregion (Schwerpunkte, SEP etc.)
  • Die LV entspricht dem Lehrbeauftragtengesetz, d. h. u. a., dass Vortragende bei einer SCHiLF aus dem eigenen Kollegium der Schule im Regelfall kein Honorar beziehen dürfen.
  • Die konkrete Planung (Titel, Inhalt, Ziel, Referent*in, Termin) der Schulen wird mit dem Formular "Einreichformular SchiLF/SCHüLF" (Worddokument) per Mail an schilf_schuelf@phst.at übermittelt.
  • Wenn ein Angebot aus dem SCHiLF/SCHüLF-Programm gewählt wird, ist die Angabe der laufenden Nummer ausreichend.
  • Die aktuellen Termine und Fristen für die Einreichung an der PH Steiermark finden Sie im Programm.
  • Bei Aufnahme in das Fortbildungsprogramm erhalten die Ansprechpartner*innen eine Information der PH Steiermark mit der vergebenen LV-Nummer.
  • Bei LV, die als SCHiLF oder SCHüLF ausgeschrieben werden, entfällt der Anspruch auf eine Leitungsgebühr.
  • Ebenfalls entfällt der Anspruch auf Ersatz der Reisekosten für die Teilnehmer*innen.

Voraussetzungen für AHS und BMHS

Voraussetzungen für AHS und BMHS

  • Die LV entspricht den Richtlinien für pädagogische Fortbildungen (Dienstbesprechungen, die zu den allgemeinen Dienstpflichten gehören, können nicht genehmigt werden).
  • Die LV entspricht dem Lehrbeauftragtengesetz, d. h. u. a., dass bei einer SCHiLF Vortragende aus dem eigenen Kollegium der Schule im Regelfall kein Honorar beziehen dürfen.
  • Die LV ist durch das Fortbildungsbudget 2022/23 der Schule gedeckt.
  • Die konkrete Planung (Titel, Inhalt, Ziel, Referent*in, Termin) wird mit dem Formular "Einreichformular SCHiLF/SCHüLF" (Worddokument) eingereicht.
  • Wenn ein Angebot aus dem SCHiLF/SCHüLF-Programm der PH Steiermark gewählt wird, ist die Angabe der laufenden Nummer ausreichend.
  • Die aktuellen Termine und Fristen für die Einreichung an der PH Steiermark finden Sie im Programm.
  • Bei Aufnahme in das Fortbildungsprogramm erhalten die Ansprechpartner*innen eine Information der PH Steiermark mit der vergebenen LV-Nummer.
  • Bei LV, die als SCHiLF/SCHüLF ausgeschrieben werden, entfällt der Anspruch auf eine Leitungsgebühr.

Planungsmodalitäten

Planungsmodalitäten

  • Nehmen Sie Kontakt mit der*dem Koordinator*in der PH Steiermark bzw. der*dem gewünschten Vortragenden auf.
  • Vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Termin für die LV. Lässt sich dieser zum Zeitpunkt der Planung noch nicht konkret vereinbaren, geben Sie unbedingt den Monat an, in dem die LV stattfinden soll.
  • Die LV sollte nach Möglichkeit in der unterrichtsfreien Zeit geplant werden und kann ab 14.00 Uhr beginnen.
  • Eine LV umfasst einen Halbtag. Ein Halbtag umfasst vier Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, Satz lit. b, das sind derzeit € 65 pro Einheit.
  • Vortragende erhalten als Lehrbeauftragte einen Lehrauftrag der PH Steiermark.
  • Die Lehrbeauftragten haben Anspruch auf einen Beförderungszuschuss laut RGV idgF. Darüber hinausgehende Vereinbarungen sind bereits im Zuge der Planung mit der PH Steiermark abzuklären, da Reisekosten budgetrelevant werden.
  • Unterschreitet die Mindestteilnehmerzahl 16, ist das bereits im Zuge der Planung mit der PH Steiermark abzuklären.
  • Bei einer SCHiLF wird von der Kompetenzstelle der gesamte Lehrkörper der veranstaltenden Schule zu der LV angemeldet.
  • Die Anzahl der teilnehmenden Schulen umfasst bei einer SCHüLF idealerweise max. sechs Schulen an einem Standort.
  • Bei einer SCHüLF wird immer der gesamte Lehrkörper jener Schulen, die in der Zielgruppe genannt wurden, angemeldet.
  • Wird bei einer SCHüLF der Personenkreis pro genannter Schule eingeschränkt, erfolgt die Erhebung der Teilnehmer*innen von der PH Steiermark.
  • Die*der uns genannte Ansprechpartner*in erhält von der PH Steiermark spätestens 14 Tage vor dem geplanten Termin per Mail die LV-Unterlagen: Anwesenheitsliste, Honorarnote/n.
  • Geben Sie uns Änderungen (wie Terminverschiebungen) rechtzeitig per Mail bekannt. Beziehen Sie sich bitte immer auf die LV-Nummer.
  • Sobald die LV-Unterlagen wieder an der PH Steiermark eingetroffen sind, wird die Bezahlung der Honorare veranlasst und die Teilnehmer*innen erhalten eine Teilnahme-Bestätigung. Zeitgleich wird die Evaluierung der LV freigeschaltet.

Planungsformulare

Kompetenzstelle für SCHiLF/SCHüLF

Leitung

Leitung

Prof.in Sabine Fritz, BEd MA

T: +43 (0) 316 8067 6708
E: sabine.fritz@phst.at
B: O.02.16
A: Ortweinplatz 1, 8010 Graz

Büroleitung

Büroleitung

Büroleiterin der Kompetenzstelle für SCHiLF/SCHüLF

Kontakt: Elisabeth Straßer
T: +43 (0) 316 8067 6703
E: schilf_schuelf@phst.at
B: O.02.10
A: Ortweinplatz 1, 8010 Graz

Koordinator*innen

Koordinator*innen

Sabine Fritz

Prof.in Sabine Fritz, BEd MA

Allgemeinbildende Pflichtschulen, Mittelschulen

Bettina Hinkel

Mag.a Bettina Hinkel

Schnittstellenkoordination BMHS

Carmen Peck

Carmen Peck, BEd

Allgemeinbildende Pflichtschulen, Volksschulen

Christof Biener-Oberzaucher

Fotos: fiedlerphoto.com, M. Größler / PHSt