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Steirische Hochschulkonferenz: fünf Universitäten, vier Hochschulen, ein Standort

 

Die Kooperationen der fünf Universitäten, der zwei Fachhochschulen und der zwei Pädagogischen Hochschulen in der Steiermark genießen österreichweit Vorbildcharakter. 2011 haben die Einrichtungen ihre einzigartige Vernetzung erweitert und intensiviert: Im Rahmen der Steirischen Hochschulkonferenz arbeiten alle neun Hochschulen noch enger zusammen und bündeln ihre Kräfte.

Hier kommen Sie zum Video des Steirischen Hochschulraums.
Die Website von Science Space Styria.

Mission Statement

Mission Statement

Die Steirische Hochschulkonferenz ist eine Plattform der steirischen Hochschulen, die eine koordinierte Hochschulentwicklung in der Steiermark ermöglicht.

Ziel der Steirischen Hochschulkonferenz ist die Abstimmung inhaltlicher Positionierungen und die Förderung von Kooperationen unter Beibehaltung eigenständiger Profile. Dadurch soll das Gemeinsame des Hochschulraumes am Standort Steiermark gefördert und Steigerungen der Effizienz ermöglicht werden.

Auf Basis eines regelmäßigen Austausches wird die gegenseitige Vertrauensbasis gestärkt, die Grundlage für eine verbesserte Abstimmung zwischen den Hochschulen ist.  In einem gemeinsamen Wissenschaftsraum für Forschung  und Lehre (Shared Science Space) soll der Ressourceneinsatz optimiert und Infrastruktur bestmöglich genutzt werden. Mit der Schaffung einer gemeinsamen Identität des Hochschulraumes soll die Sichtbarkeit der Wissenschaft im Allgemeinen und des Wissenschaftsstandortes Steiermark im Besonderen erhöht werden.

Arbeitsschwerpunkte der Steirischen Hochschulkonferenz

Arbeitsschwerpunkte der Steirischen Hochschulkonferenz

Die Schwerpunkte der Arbeit der Steirischen Hochschulkonferenz liegen in folgenden fünf Bereichen:

  • Schaffung der Strategie des Steirischen Hochschulraumes und Bildung eines gemeinsamen Hochschulbewusstseins
  • Erarbeitung einer gemeinsamen Position zu strategischen Fragestellungen
  • gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit in Richtung Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit
  • gemeinsames Marketing und Schaffung von Awareness in Richtung Studierende (zur Lenkung der Studierendenströme)
  • Koordination der Profilbildung und Kooperationen:
    hierbei erfolgt Fokus auf
    • Projekte, welche alle oder die Mehrheit der Hochschulen betreffen,
    • Leuchtturmprojekte mit hoher Außenwirkung und Strahlkraft für den Steirischen Hochschulraum,
    • Allgemeine Projekte, die dem Abbau von Hürden und Hindernissen und der generellen Förderung von Kooperationen dienen

Grundsätzlich können dies Kooperationen und Projekte in folgenden Bereichen sein:

  • Lehre
  • Forschung
  • Infrastruktur, insbesondere in der Großforschungsinfrastruktur
  • Management- und Verwaltungsstrukturen bzw. begleitende Prozesse
  • Internationale Positionierung

Geschäftsordnung der Steirischen Hochschulkonferenz

Geschäftsordnung der Steirischen Hochschulkonferenz

I. Einberufung der Sitzungen

Die Sitzungen der Steirischen Hochschulkonferenz finden mindestens einmal pro Quartal statt. Bei Bedarf kann die Anzahl der Sitzungen erhöht werden.

II. Vorsitz und Vorsitzführung

Den Vorsitz führt nach dem Rotationsprinzip jeweils für 3 Monate der*die Rektor*in einer Hochschule nach einer vorab vereinbarten Reihenfolge.

Folgende Reihenfolge gilt als vereinbart (beginnend mit 01.07.2012):

  • Universität für Musik und darstellende Kunst Graz
  • Technische Universität Graz
  • Pädagogische Hochschule Steiermark
  • Medizinische Universität Graz
  • CAMPUS 02 Fachhochschule der Wirtschaft
  • Montanuniversität Leoben
  • Kirchliche Pädagogische Hochschule der Diözese Graz-Seckau (KPH Graz)
  • Karl-Franzens-Universität
  • FH JOANNEUM

Der*Die jeweils dem*der Vorsitzenden vorangegangene Vorsitzende (1. Stellvertreter*in) und der*die nachkommende Vorsitzende (2. Stellvertreter*in) bilden gemeinsam mit dem*der Vorsitzenden das Präsidium.

III. Aufgaben des Vorsitzenden und des Präsidium

Der*Die Vorsitzende erstellt in Abstimmung mit seinen Stellvertreter*innen die Tagesordnung und gewährleistet die Protokollführung. Er*Sie kann als Sprecher*in der Steirischen Hochschulkonferenz gemeinsame Positionen der Hochschulkonferenz nach außen vertreten.

IV. Beschlussfassung

Die Beschlüsse der Steirischen Hochschulkonferenz sind einstimmig zu fassen. Nur einstimmig gefasste Beschlüsse stellen eine gemeinsame Position der Steirischen Hochschulkonferenz dar und können auch als solche nach außen kommuniziert werden.

Für die Beschlussfassung ist eine Anwesenheit von mind. 6 Personen (2/3 der neun Hochschulen) notwendig, jede Hochschule hat eine Stimme.

V. Sitzungsvor- und Nachbereitung

Die Sitzungsvor- und Nachbereitung obliegt der Vorsitz führenden Hochschule. Begleitend dazu wird ein Projektbüro eingerichtet, welches zu Beginn an der Karl-Franzens-Universität Graz angesiedelt ist und primär zur Dokumentation und allfälligen Unterstützung dient. Zur weiteren Unterstützung kann ein externes Projektbüro herangezogen werden.

VI. Sitzungsort

Der Sitzungsort rotiert gleichermaßen mit dem Vorsitz der Hochschule. Werden mehrere Sitzungen innerhalb eines Quartals einberufen, finden sie vorzugsweise an dem Sitzungsort der Vorsitz führenden Hochschule statt.

VII. Teilnehmer*innen

Jede Hochschule wird von ihrer*ihrem Rektor*in vertreten. Der*Die Rektor*in kann sich von einer*einem Vizerektor*in oder einer anderen befugten Person vertreten lassen. An einer Sitzung sollen jeweils maximal 2 Repräsentanten*innen einer Hochschule teilnehmen.

VIII. Finanzierung

Aufwände einzelner Hochschulen werden von ihnen selbst getragen. Zur Durchführung von gemeinsamen Projekten bzw. übergreifenden Aktivitäten sollen Förderungen eingeworben und können Beiträge aller Hochschulen festgelegt werden.

Foto: Helmut Lunghammer