Frühe sprachliche Förderung
Der Hochschullehrgang dient dem Erwerb der Kompetenzen, auf Basis sprachwissenschaftlicher, entwicklungspsychologischer und elementarpädagogischer Erkenntnisse, Sprech- und Sprachstandsfeststellungen durchzuführen und gezielte sprachliche Fördermaßnahmen zu setzen.
Die Studienangebote basieren auf aktuellen wissenschaftlichen Standards und gewährleisten Praxisbezogenheit. Sie orientieren sich an sich verändernden Professionalisierungserfordernissen und am Transfer neuer wissenschaftlich-berufsfeldbezogener Erkenntnisse in die pädagogische Arbeitswelt.
Besonders berücksichtigt werden
- die Anwendbarkeit der Studien in der beruflichen pädagogischen Praxis
- die Vielfalt wissenschaftlicher Theorien, Methoden und Lehrmeinungen
- die soziale Chancengleichheit
- Deutsch als Zweitsprache
Anmeldung
Anmeldung
Im Studienjahr 2022/23 wird von der Pädagogischen Hochschule Steiermark im Sommersemester ein Durchgang des Hochschullehrgangs "Frühe sprachliche Förderung" angeboten.
Die Anmeldung ist von 19.9.2022 bis 21.10.2022 über die Fachberatung "Frühe Sprachförderung" der A6 des Landes Steiermark möglich (Information: kin@stmk.gv.at, oder Tel.: 0316-877-4292).
Alle Einrichtungen und Erhalter*innen von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen werden über die Anmeldung von der A6 des Landes Steiermark per E-Mail informiert.
Das Anmeldeformular finden Sie unter folgendem Link:https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/158373123/DE/
Die Termine des Hochschullehrgangs „Frühe sprachliche Förderung“ werden unter "Terminpläne" aufscheinen.
Eine Bewerbung erfolgt im heurigen Studienjahr ausschließlich über die Fachberatungsstelle des Landes Steiermark.
Terminpläne
Zielgruppe / Zulassungsbedingungen
Zielgruppe / Zulassungsbedingungen
Für den Hochschullehrgang "Frühe sprachliche Förderung" gelten im Studienjahr 2022/23 folgende Zulassungsbedingungen:
- abgeschlossenes Lehramtsstudium (gemäß Rahmencurriculum werden Volks- und Sonderschullehrer*innen bevorzugt aufgenommen)
- abgeschlossene Berufsausbildung der Kindergartenpädagogik bzw. Sozialpädagogik (gemäß Rahmencurriculum werden Kindergartenpädagog*innen bevorzugt aufgenommen)
- im Dienst stehende*r Lehrende*Lehrender an einer BAfEP (in den Bereichen Übungskindergarten, Didaktik, Praxis, Pädagogik und Deutsch)
- qualifizierte Personen, die in einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung tätig sind. Zulassungsvoraussetzung: Allgemeine Universitätsreife (Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung). Darüber hinaus ist eine Tätigkeit im elementarpädagogischen Professionsfeld nachzuweisen. Der Nachweis einer Tätigkeit im elementarpädagogischen Professionsfeld ist durch Vorlage eines Nachweises über ein aufrechtes Dienstverhältnis an einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung sowie eines Zertifikats bzw. Diploms einer der Elementarpädagogik gewidmeten Ausbildung zu dokumentieren (BMBWF-90.000/0040-II/6/20199).
Es ist mindestens eine der Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen.
Abschluss / Studiendauer
Abschluss / Studiendauer
Hochschullehrgangszeugnis
1 Semester
6 EC
Curriculum
Curriculum
Institut für Elementar- und Primarpädagogik
Hochschullehrgangsleitung / Kontakt
Hochschullehrgangsleitung / Kontakt

Institut für Elementar- und Primarpädagogik
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