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Rektorat

 

Das Rektorat einer Pädagogischen Hochschule ist gem. § 15, HG 2005 ein Organ der Hochschule und besteht aus dem Rektor bzw. der Rektorin und den ein oder zwei als Vizerektor*in bestellten Personen. Der Rektor bzw. die Rektorin hat die Vorsitzführung im Rektorat inne und vertritt dieses nach außen. Das Rektorat führt die Hochschule in allen Angelegenheiten, insbesondere bei Angebots- (Curricula), Personal- (Ausschreibungen und Besetzungen), Budget- (Ziel-Leistungsplan) und Studierendenzulassungsagenden sowie bei der Schaffung von Organisationsstrukturen (Organisationsplan) und Formulierung der rechtlichen Grundlagen (Satzung ) für die öffentlich-rechtliche Körperschaft, für die es verantwortlich zeichnet. Es betreut die Führungspersonen des mittleren Managements und ist für die Qualitätskontrolle hinsichtlich der maßgeblichen internen Ziele verantwortlich. Es entscheidet mit Stimmenmehrheit, wobei das Zustandekommen eines geltenden Beschlusses der Stimme des Rektors bzw. der Rektorin bedarf und schließlich muss es eine Geschäftsordnung erlassen, die im Mitteilungsblatt zu verlautbaren ist.

Mitglieder
Ao. Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Beatrix Karl, Rektorin
HS-Prof.in Mag.a Dr.in Regina Weitlaner, Vizerektorin für Studium und Lehre
Prof.in Mag.a Elisabeth Amtmann, Vizerektorin für Forschung und Hochschulentwicklung

Geschäftsordnung
Geschäftsordnung des Rektorats der PH Steiermark

Rektorat

Kontakt

Kontakt

Pädagogische Hochschule Steiermark Campus Nord
Rektorat
Hasnerplatz 12, 8010 Graz

E-Mail: rektorat@phst.at 

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Foto: BMBWF/Achim Bieniek