Personalvertretung Lehrende

Die Personalvertretung ist nach Maßgabe der Bestimmungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes berufen, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden. § 2 BPVG (1)
Mitglieder
Mitglieder

Prof. Mag. Dr. Johannes Dorfinger
Vorsitzender

Mag.a Elisabeth Schultermandl,
BEd
Mitglied

stv. Mitglied

Dipl.-Päd.in Gabriele Sickl, BEd
stv. Mitglied

HS-Prof. Mag. Dr. Erich
Frischenschlager
stv. Vorsitzender

Prof.in Mag.a Renate Kainzmayer,
BEd
Mitglied

Mitglied

stv. Mitglied

HS-Prof. Mag. Dr. Günter Zechner
stv. Mitglied

HS-Prof.in Mag.a Dr.in Maria-
Elisabeth Pietsch
stv. Vorsitzende

Mitglied

Prof. Mag. Dr. Gilbert Flecker
stv. Mitglied

stv. Mitglied
Aufgaben und Pflichten der PV
Aufgaben und Pflichten der PV
Mitwirkungsrechte der Personalvertretung (Auszug aus PVG § 9 Abs.1):
- Anträge des DL auf Planstellenbesetzung (Planung einer Ausschreibung)
- Überstellung in andere Verwendungsgruppen
- Verträge (VBG)
- Dienstzuteilungen
- Mitverwendungen
- Auswahl von Bediensteten zu Aus- und Fortbildungen
- Erstellung von Grundsätzen über die Gewährung von Belohnungen und Leistungsprämien
- Sonderurlaube
- Karenzurlaube
- bei der Auflösung des Dienstverhältnisses durch Entlassung oder Kündigung durch den Dienstgeber und bei der einverständlichen Auflösung des Dienstverhältnisses
- bei der Errichtung und beim Umbau von Amtsgebäuden bereits im Planungsstadium
- Einrechnungen in die Lehre (§ 200e. Abs 2 BDG und § 48h. Abs. 2 VBG)
- Anordnung von Mehrleistungen (zusätzliche Beauftragung in der Lehre, § 200e. Abs. 2 BDG und § 48h. Abs. 2 VBG)
- Freistellung für Forschungs- und Lehrzwecke (§ 200 g. BDG und § 48j. VBG)
Einvernehmen mit der Personalvertretung (Auszug aus PVG § 9 Abs. 2):
- Allgemeine Personalangelegenheiten
- Planstellenbewirtschaftung
- Organisationsplan (§ 29 HG 2005)
- Ziel- und Leistungsplan (§ 30 HG 2005)
- Betrauung mit leitenden Funktionen (z. B. Institutsleitungen)
- Schriftliche Vereinbarung nach BDG § 200e. und VBG § 48h. (bisher Lehrfächerverteilung)
- Dienstplan (Stundenplan) – Dienstzeit nach BDG §200h. und VBG § 48
- Besetzung von Planstellen (Betrauung mit einem Arbeitsplatz, § 9 Abs. 2 lit.b PVG)
- Urlaub: Erholungsurlaub (§ 200l. Abs. 2 Z.4 BDG und § 48n. Abs. 2 Z.3)
- Automationsunterstützte Datenermittlung
- Gewährung von Leistungsprämien (Prüfungstaxen,…)
- ...
Quelle: PVG
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Ernennungserfordernisse DR-Neu (Zentralausschuss)
Arbeitsbehelf DR-Neu - DR + Erläuterungen (BM:UKK)
Zusammenfassung DR-Neu (BM:UKK)
Das neue Dienst- und Besoldungsrecht PH aktuell (Zentralausschuss)
DRneu-Arbeitsmaterialien aktuell (Zentralausschuss)
Dienststellenversammlung Praesentation (Zentralausschuss)
Entwurf Hochschulgesetz 2005
Entwurf Novelle Lehramt UG 2002
Materialien Hochschulgesetz 2005
Novelle Lehramt Erlaeuterungen UG 2002
Gestaltung der Arbeitsvertaege (Zentralausschuss)
Schreiben Dienstrecht neu 5-2013 (Zentralausschuss)
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Fotos: M. Größler / PHSt