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Erweiterungsstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung

 

Sie möchten nicht zwei, sondern drei Fächer in der Sekundarstufe Allgemeinbildung unterrichten? Sie möchten als Absolvent*in eines 6-semesterigen Bachelorstudiums ein Masterstudium absolvieren?

Das Erweiterungsstudium der Sekundarstufe Allgemeinbildung ermöglicht eine Erweiterung der Berechtigung zum Unterricht weiterer allgemeinbildender Fächer an den Sekundarschulen Allgemeinbildende höhere Schule (AHS), Mittelschule (MS) und Berufsbildende mittlere und höhere Schule (BMHS) oder die Nachqualifizierung für Absolvent*innen einer 6-semestrigen Lehramtsausbildung.

Das können Sie studieren!

Zusatzqualifizierung: Erweiterung zum Bachelor- bzw. Masterstudium des Lehramts Sekundarstufe Allgemeinbildung

  • Als Studierende*r oder Absolvent*in eines Lehramtsstudiums des Bachelors oder Masters mit zwei Fächern der Sekundarstufe Allgemeinbildung erlangen Sie mit diesem Erweiterungsstudium die Berechtigung für ein weiteres Fach bzw. eine Spezialisierung.

  • 95 EC im Bachelor
  • Lehrveranstaltungen des Faches/der Spezialisierung im Curriculum Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung
  • Bachelorerweiterung berechtigt zu Mastererweiterung
  • kein akademischer Grad sondern Zeugnis

Nachqualifizierung: Erweiterung für Absolventinnen und Absolventen eines 6-semestrigen Lehramtsstudiums

  • Als Absolvent*in einer 6-semestrigen Lehramtsausbildung (z. B. NMS) können Sie nach Absolvierung dieses Erweiterungsstudiums ein Masterstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung inskribieren.

  • 84–90 EC (pro Fach 42–45 EC)
  • Fächerwahl entspricht dem 6-semestrigen Bachelorstudium
  • ausgewiesene Lehrveranstaltungen der Fächer im Curriculum Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung
  • kein akademischer Grad sondern Zeugnis

Allgemeine Informationen

Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen

Neben den oben angeführten Zulassungsvoraussetzungen für Erweiterungsstudien des Lehramts Sekundarstufe Allgemeinbildung sind fachspezifische Eignungsfeststellungen bzw. Reihungsverfahren für folgende Fächer nötig:

  • Bewegung und Sport (Eignungsfeststellung)
  • Bildnerische Erziehung (Eignungsfeststellung)
  • Biologie (Reihungsverfahren)
  • Ernährung, Gesundheit & Konsum (Reihungsverfahren)
  • Musikerziehung (Eignungsfeststellung)
  • Technische und Textile Gestaltung (Eignungsfeststellung)

Details zu den Terminen und den Anforderungen der Eignungsfeststellungen finden Sie unter Aufnahmeverfahren.

Institut für Sekundarstufe Allgemeinbildung

Kontakt

Kontakt

Pädagogische Hochschule Steiermark Campus Nord
Institut für Sekundarstufe Allgemeinbildung

Hasnerplatz 12, 8010 Graz

Tel.: +43 316 8067 6202
E-Mail: sekundar@phst.at

Fotos: fiedlerphoto.com; M. Größler / PHSt