Zulassungsprüfung für das Unterrichtsfach Bildnerische Erziehung
Als Voraussetzung für die Zulassung zum Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung im Unterrichtsfach Bildnerische Erziehung ist neben der positiven Absolvierung des allgemeinen Aufnahmeverfahrens eine Zulassungsprüfung zur Feststellung der künstlerischen Eignung erforderlich.
Inhalte/Ablauf
Diese Zulassungsprüfung umfasst folgende drei Teilbereiche:
1. Portfolio (inkl. Lebenslauf)
Hierfür ist eine Präsentationsmappe (max. DIN-A1-Format) im Umfang von 15 bis max. 30 eigenständigen Arbeiten aus folgenden künstlerischen Bereichen abzugeben (mindestens drei der genannten Bereiche müssen abgedeckt sein!)
- Zeichnung: z. B. Naturstudium, Aktzeichnungen, Architektur- und Landschaftszeichnungen, Stillleben (im Original, keine Fotografien)
- Malerei: z. B. Portrait, gegenständlich, abstrakt (im Original, keine Fotografien)
- Druckgrafik: z. B. Hochdruck, Tiefdruck, Flachdruck (im Original, keine Fotografien)
- Plastik, Skulptur (Fotodokumentation mit Größenangabe und Beschreibung)
- Fotografie, Video (Stills mit Beschreibung, Videodatei am Stick)
- Installation, Performance (Fotodokumentation mit Beschreibung)
- Digitale und multimediale Arbeiten (Ausdrucke)
Falls Objekte oder Arbeiten ein größeres Format als DIN-A1 haben, sind diese jeweils als Fotodokumentation mit Größenangabe und Beschreibung beizulegen. Ansonsten sind unbedingt Originale zu verwenden!
Bitte legen Sie der Präsentationsmappe einen Lebenslauf bei!
2. Klausurarbeit (praktisches Arbeiten)
Im Zuge praktischer Aufgabenstellungen werden zwei- und dreidimensionales Vorstellungsvermögen, Kreativität und die Fähigkeit zur bildnerischen Umsetzung überprüft. Zusätzlich soll in einer Werkbetrachtung an einem konkreten Beispiel der Zugang zu Kunst und visueller Kultur thematisiert werden.
3. Kommissionelles Prüfungsgespräch
Inhalte des Prüfungsgespräches sind die persönliche Motivation, künstlerisches und kulturelles Interesse, studienrelevante Themen und das im Vorfeld gestaltete Portfolio (siehe Punkt 1).
Zeitlicher Ablauf
- Abgabe des Portfolios am Prüfungstag ab 08.30 Uhr im Raum A.01.12 (PHSt, Hasnerplatz 12, 8010 Graz; Altbau, 1. Stock).
- Das praktische Arbeiten (Klausurarbeit) findet am Prüfungstag in der Zeit von 09.00 bis 18.00 Uhr an der PHSt (Altbau, 1. Stock) statt.
- Das kommissionelle Prüfungsgespräch wird im Rahmen des praktischen Arbeitens absolviert. Hierfür werden die StudienwerberInnen einzeln in einen gesonderten Raum gebeten.
Die Zulassungsprüfung zum Unterrichtsfach Bildnerische Erziehung gilt als bestanden, wenn alle drei Teilbereiche positiv beurteilt wurden.
Termine und Anmeldung
Termine und Anmeldung
Anmeldung
Die Registrierungsfrist für die Zulassungsprüfung für das Unterrichtsfach Bildnerische Erziehung ist abgelaufen.
Prüfungszeitraum
- 2. September – 4. September 2020 an der PH Steiermark.
- Die Zulassungsprüfung ist eintägig. Die genaue Termineinteilung wird fristgerecht im Laufe der Kalenderwoche 35 per E-Mail zugesandt.
Kontakt
Kontakt
Karin Gollowitsch

Prof.in Mag.a Karin Gollowitsch
Institut für Sekundarstufe Allgemeinbildung
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