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Förderbereich emotionale und soziale Entwicklung – Standortbezogene Intervention

Diese pädagogisch fundierte Weiterbildung bildet das theoretische und praxisbezogene Fundament, um standortbezogen auf die zusätzlichen Aufgaben und besonderen Herausforderungen im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklungsbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen adäquat reagieren, intervenieren und zielgerichtet, unter Einbezug des sozialen Umfelds, begleiten zu können. Dabei spielt eine positive Grundhaltung, die im Rahmen dieser Weiterbildung aus dem Fokus der unterschiedlichen Fachrichtungen gefördert und entwickelt wird, eine große Rolle.

Die Teilnehmer*innen erwerben wissenschaftsbasierte, theoretische und praxisrelevante Kompetenzen in unterschiedlichen Disziplinen. Ziel ist es, am eigenen Standort ein integratives Interventionskonzept im Bereich der Prävention, Begleitung und der Deeskalation inklusive der Konfliktauflösung zu entwickeln und zu implementieren. Für die Arbeit am Standort gilt es ein interdisziplinäres Netzwerk zu definieren und im Rahmen der Konzeption mitzudenken.

Besonderes Augenmerk wird während der Weiterbildung der Persönlichkeitsbildung gewidmet. Die reflexive Auseinandersetzung mit der eigenen Biographie, dem eigenen Handeln und der Akzeptanz des eigenen Seins bildet das Fundament einer positiven Haltungsentwicklung und dem entsprechenden im Umgang mit Konflikt-, Stress-, Krisen- und Notfallsituationen.

Weiters bildet dieser Hochschullehrgang das Fundament und die formale Voraussetzung für die weiterführende Beratungslehrer*innenausbildung. 

Der Hochschullehrgang gilt als erfolgreich absolviert:

  • wenn alle Lehrveranstaltungen und Module positiv abgeschlossen wurden,
  • wenn die Abschlussarbeit und deren Präsentation positiv abgeschlossen wurde. Ziel der Arbeit ist die Entwicklung eines standortbezogenen Interventionskonzepts mit praktischem Bezug. Abschlussarbeiten können auch im Team (maximal zwei Personen desselben Schulstandortes) verfasst und präsentiert werden, wobei eine Teamarbeit den doppelten Workload im Vergleich zu einer Einzelarbeit umfasst.
  • Lehrpersonen ohne Sonderschullehramt müssen bis zum Abschluss des Hochschullehrgangs weitere Prüfungsleistungen im Ausmaß von 5 ECTS-Anrechnungspunkten aus dem Aus- und Weiterbildungsangebot vorlegen. Diese müssen inklusionspädagogische Inhalte aus dem im Kontext des Förderbereiches emotionale und soziale Entwicklung aufweisen.

Die Lehrveranstaltungen werden geblockt in vorwiegend unterrichtsfreien Zeiten an der PH Steiermark, an ausgewählten Schulstandorten und in Seminarhotels abgehalten.

Es gibt eine beschränkte Teilnehmer*innenzahl.

Anmeldung

Anmeldung

TERMINE für ONLINE INFOVERANSTALTUNG zum HLG:

DIENSTAG: 7.5.2024 um 18:30 Uhr
MITTWOCH: 15.5.2024 um 18:30 Uhr
MITTWOCH: 22.5.2024 um 18:30 Uhr

Im WEBEX Raum der HLG Leiterin DI Ute Bergmoser, BEd
https://phst.webex.com/meet/ute.bergmoser

INFORMATIONEN zum BEWERBUNGSPROZESS:

Für die Bewerber*innen gelten folgende Zulassungsbedingungen zum HLG „Förderbereich emotionale und soziale Entwicklung – Standortbezogene Interventionen“:

1. Eine fristgerechte Anmeldung zum Hochschullehrgang ist im Zeitraum zwischen dem 1.5.2024 und dem 31.5.2024 über das Anmelde- und Bewerbungsmanagement in PH-Online (https://www.ph-online.ac.at/phst/webnav.ini) möglich. (Bewerbungsmanagement für Hochschullehrgänge – Schritt für Schritt Anleitung)

https://www.ph-online.ac.at/phst/ee/ui/ca2/app/desktop/#/slc.tm.cp/student/courses/484608?$scrollTo=toc_overview


2. Die Teilnahme ist nur mit der Genehmigung der Dienststelle und/oder durch Nominierung der Schulaufsicht möglich

3. In den weiteren Bewerbungsprozess kommen nur Bewerber*innen, die folgende Unterlagen im Rahmen der Anmeldung abgegeben haben:

  • Ausgefülltes Anmeldeformular (Anmeldeformular 2024_25)
  • Motivationsschreiben der Studienwerber*in,
  • Nachweis eines aufrechten Dienstverhältnisses

Nach fristgerechter und vollständiger Einreichung aller erforderlichen Unterlagen und nach Vorprüfung der formalen Zulassungsbedingungen werden alle Studienwerber*innen zu einem persönlichen Aufnahme-/Auswahlgespräch eingeladen. Die erforderlichen persönlichkeitsbezogenen Voraussetzungen für diese standortbezogene Tätigkeit sind eine stabile Persönlichkeitsstruktur, die Bereitschaft offen in Kommunikationsprozesse zu treten, sowie ein hohes Maß an Eigenverantwortung, Empathie- und Reflexionsfähigkeit. Die Bewerbung von Schulteams (bestehend aus zwei Lehrenden desselben Schulstandortes) ist erwünscht.

Im Anschluss entscheidet die Zulassungskommission, bestehend aus der Hochschullehrgangsleitung, der Studienprogrammleitung Weiterbildung sowie der Institutsleitung, über die Zulassung zu diesem Studienangebot der Weiterbildung.

Sollte die Anzahl der zuzulassenden Personen die Anzahl der verfügbaren Studienplätze überschreiten, ist ein Reihungsverfahren durchzuführen. Für den Hochschullehrgang werden die folgenden Reihungskriterien festgelegt:
- Schulteams werden bevorzugt aufgenommen.
- Bei gleichen Voraussetzungen gilt der Zeitpunkt der Anmeldung.

Der positive Abschluss dieses HLG gilt als Voraussetzung für die Zulassung zum „Hochschullehrgang Beratungslehrer*innen im Förderbereich sozio-emotionale Entwicklung“.
 

Zielgruppe

Zielgruppe

Der Hochschullehrgang richtet sich an die Schularten:
- Volksschule
- Sonderschule und inklusive Klassen
- Mittelschule
- Polytechnische Schule/Fachmittelschule

Die Zielgruppe sind:
- Pädagog*innen

Der Hochschullehrgang wendet sich an Lehrpersonen, die am eigenen Standort ein Interventionskonzept konzipieren, implementieren und leben wollen, um im Falle von pädagogischen Ausnahmesituationen eine stabile Stütze für die betroffenen Kinder und Jugendlichen, deren soziales Umfeld und für den gesamten Standort sein zu können.
 

Abschluss / Studiendauer

Abschluss / Studiendauer

Der Hochschullehrgang umfasst eine Dauer von 4 Semestern (Oktober 2024 bis Mai 2026), 17 Semesterwochenstunden und einen Arbeitsaufwand von 25 ECTS-Anrechnungspunkten.

Der Hochschullehrgang gilt als erfolgreich absolviert:
 

  • wenn alle Lehrveranstaltungen und Module positiv abgeschlossen wurden,
  • wenn die Abschlussarbeit und deren Präsentation positiv abgeschlossen wurde. Ziel der Arbeit ist die Entwicklung eines standortbezogenen Interventionskonzepts mit praktischem Bezug. Abschlussarbeiten können auch im Team (maximal zwei Personen desselben Schulstandortes) verfasst und präsentiert werden, wobei eine Teamarbeit im Workload, im Vergleich zu einer Einzelarbeit, zu berücksichtigen ist.
  • Lehrpersonen ohne Sonderschullehramt müssen bis zum Abschluss des Hochschullehrgangs weitere Prüfungsleistungen im Ausmaß von 5 ECTS-Anrechnungspunkten aus dem Aus- und Weiterbildungsangebot vorlegen. Diese müssen inklusionspädagogische Inhalte aus dem im Kontext des Förderbereiches emotionale und soziale Entwicklung aufweisen.

Die Lehrveranstaltungen werden geblockt in vorwiegend unterrichtsfreien Zeiten an der PH Steiermark, an ausgewählten Schulstandorten und in Seminarhotels abgehalten.
Es gibt eine beschränkte Teilnehmer*innenzahl und der Anmeldezeitpunkt ist für die Aufnahmereihung relevant!

Curriculum

Curriculum

Das Curriculum finden Sie hier.

Institut für Elementar- und Primarpädagogik

Hochschullehrgangsleitung / Kontakt

Hochschullehrgangsleitung / Kontakt

Institut für Praxislehre und Praxisforschung

Prof. DI.in Ute Bergmoser

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Foto: M. Größler / PHSt