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Hochschulrat

 

Der Hochschulrat ist das Aufsichtsorgan der Pädagogischen Hochschule mit einer jeweils fünf Jahre dauernden Kontroll- und Steuerungsfunktion.

Er besteht aus fünf Mitgliedern, die in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Pädagogik, der (Berufs-)bildung und der Wissenschaft tätig sind oder waren und auf Grund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Pädagogischen Hochschule leisten können. Drei der Mitglieder werden von der Bundesministerin für Bildung und eines von der Landesregierung bestellt, die Amtsführende Präsidentin des Landesschulrats ist automatisch Mitglied des Hochschulrates. Der bzw. die Vorsitzende im Hochschulrat wird aus dem Kreis der Mitglieder gewählt.

Mitglieder

Funktionsperiode: 01.04.2021 – 31.03.2026

  • Vorsitzende des Hochschulrates: Christine Marek, CMConsulting
  • Stellvertretender Vorsitzender des Hochschulrates: HR Dietmar Vollmann
  • Prof. Dr. Walter Emberger, Teach for Austria
  • HRin Elisabeth Meixner, BEd, Bildungsdirektion Steiermark
  • Mag.a Gudrun Posch-Frisee, MA, Medizinische Universität Graz

Aufgaben

Die Aufgaben des Hochschulrates:

  • Ausschreibung der Funktionen des*der Rektor*in sowie Durchführung des Auswahlverfahrens und Erstellung eines Gutachtens für die Bestellung durch das zuständige Regierungsmitglied
  • Stellungnahme bei Wiederbestellung von amtierenden Rektor*innen
  • Stellungnahme zum Vorschlag des*der Rektor*in betreffend die Bestellung der Vizerektor*innen durch das zuständige Regierungsmitglied
  • Beratung des Rektorates in wesentlichen strategischen, ökonomischen und wissenschaftlichen Angelegenheiten der Hochschulentwicklung
  • Stellungnahme zu den Entwürfen von Curricula
  • Stellungnahme zum Entwurf des Organisationsplanes
  • Genehmigung der Satzung und der Geschäftsordnung des Hochschulrates
  • Stellungnahme zum Entwurf des Ziel- und Leistungsplanes
  • Stellungnahme zum Entwurf des jährlichen Ressourcenplanes
  • Berichtspflicht an das zuständige Regierungsmitglied bei schwerwiegenden Rechtsverstößen von Hochschulorganen sowie bei Gefahr eines schweren wirtschaftlichen Schadens
  • Stellungnahme bei der Abberufung des Rektors bzw. der Rektorin oder eines Vizerektors bzw. einer Vizerektorin durch das zuständige Regierungsmitglied
  • Stellungnahme zur beabsichtigten Betrauung mit der Leitung eines Institutes der Pädagogischen Hochschule
  • Stellungnahme zum Konzept der Pädagogischen Hochschule zur Qualitätskontrolle hinsichtlich der Erreichung interner Zielsetzungen

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Foto: Werner Zangl