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Förderbereich emotionale und soziale Entwicklung – Standortbezogene Intervention

Diese pädagogisch fundierte Weiterbildung bildet das theoretische und praxisbezogene Fundament, um standortbezogen auf die zusätzlichen Aufgaben und besonderen Herausforderungen im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklungsbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen adäquat reagieren, intervenieren und zielgerichtet, unter Einbezug des sozialen Umfelds, begleiten zu können. Dabei spielt eine positive Grundhaltung, die im Rahmen dieser Weiterbildung aus dem Fokus der unterschiedlichen Fachrichtungen gefördert und entwickelt wird, eine große Rolle.

Die Teilnehmer*innen erwerben wissenschaftsbasierte, theoretische und praxisrelevante Kompetenzen in unterschiedlichen Disziplinen. Ziel ist es, am eigenen Standort ein integratives Interventionskonzept im Bereich der Prävention, Begleitung und der Deeskalation inklusive der Konfliktauflösung zu entwickeln und zu implementieren. Für die Arbeit am Standort gilt es ein interdisziplinäres Netzwerk zu definieren und im Rahmen der Konzeption mitzudenken.

Besonderes Augenmerk wird während der Weiterbildung der Persönlichkeitsbildung gewidmet. Die reflexive Auseinandersetzung mit der eigenen Biographie, dem eigenen Handeln und der Akzeptanz des eigenen Seins bildet das Fundament einer positiven Haltungsentwicklung und dem entsprechenden im Umgang mit Konflikt-, Stress-, Krisen- und Notfallsituationen.

Weiters bildet dieser Hochschullehrgang das Fundament und die formale Voraussetzung für die weiterführende Beratungslehrer*innenausbildung. 

Der Hochschullehrgang gilt als erfolgreich absolviert:

  • wenn alle Lehrveranstaltungen und Module positiv abgeschlossen wurden,
  • wenn die Abschlussarbeit und deren Präsentation positiv abgeschlossen wurde. Ziel der Arbeit ist die Entwicklung eines standortbezogenen Interventionskonzepts mit praktischem Bezug. Abschlussarbeiten können auch im Team (maximal zwei Personen desselben Schulstandortes) verfasst und präsentiert werden, wobei eine Teamarbeit den doppelten Workload im Vergleich zu einer Einzelarbeit umfasst.
  • Lehrpersonen ohne Sonderschullehramt müssen bis zum Abschluss des Hochschullehrgangs weitere Prüfungsleistungen im Ausmaß von 5 ECTS-Anrechnungspunkten aus dem Aus- und Weiterbildungsangebot vorlegen. Diese müssen inklusionspädagogische Inhalte aus dem im Kontext des Förderbereiches emotionale und soziale Entwicklung aufweisen.

Die Lehrveranstaltungen werden geblockt in vorwiegend unterrichtsfreien Zeiten an der PH Steiermark, an ausgewählten Schulstandorten und in Seminarhotels abgehalten.

Es gibt eine beschränkte Teilnehmer*innenzahl.

Anmeldung

Anmeldung

INFORMATIONEN zum BEWERBUNGSPROZESS:

Für die Bewerber*innen gelten folgende Zulassungsbedingungen zum HLG „Förderbereich emotionale und soziale Entwicklung – Standortbezogene Interventionen“, welche in PH-Online unter der Fortbildungs-Anmeldenummer 619HLGSI verlautbart sind auf Basis des aktuell geltenden Curriculums: Die Zulassung gemäß § 39 Abs. 1 HG 2005 idgF setzt gemäß § 52f Abs. 2 idgF ein aktives Dienstverhältnis als Lehrer*in voraus.
Die Studienwerbung setzt eine fristgerechte Anmeldung über das Verwaltungssystem PH-Online im Zuge des Dienstauftragsverfahrens (mittels sDAV/eDAV, Nominierung durch die Schulaufsicht, Teilnahme nur mit Genehmigung) voraus als auch eine fristgerechte Bewerbung über das Bewerbermanagement im Verwaltungssystem PH-Online mittels Anmeldeformular und Motivationsschreiben.

Die Studienwerbung von Schulteams (bestehend aus zwei Lehrenden desselben Schulstandortes) ist erwünscht.
Nach fristgerechter und vollständiger Einreichung aller erforderlichen Unterlagen und nach Vorprüfung der formalen Zulassungsbedingungen werden alle Studienwerber*innen optional zu einem persönlichen Aufnahme-/Auswahlgespräch eingeladen. Die erforderlichen persönlichkeitsbezogenen Voraussetzungen für diese standortbezogene Tätigkeit sind eine stabile Persönlichkeitsstruktur, die Bereitschaft offen in Kommunikationsprozesse zu treten, sowie ein hohes Maß an Eigenverantwortung, Empathie- und Reflexionsfähigkeit. Die Bewerbung von Schulteams (bestehend aus zwei Lehrenden desselben Schulstandortes) ist erwünscht.Im Anschluss entscheidet die Zulassungskommission, bestehend aus der Hochschullehrgangsleitung, der Studienprogrammleitung Weiterbildung sowie der Institutsleitung, über die Zulassung zu diesem Studienangebot der Weiterbildung.

Für den Fall, dass aus Platzgründen nicht alle Bewerber*innen zur Immatrikulation zugelassen werden können, werden Schulteams vor anderen gereiht.
Der positive Abschluss dieses HLG gilt als Voraussetzung für die Zulassung zum „Hochschullehrgang Beratungslehrer*innen im Förderbereich sozio-emotionale Entwicklung“.
 

Zielgruppe

Zielgruppe

Der Hochschullehrgang richtet sich an die Schularten:
- Volksschule
- Sonderschule und inklusive Klassen
- Mittelschule
- Polytechnische Schule/Fachmittelschule

Die Zielgruppe sind:
- Pädagog*innen

Der Hochschullehrgang wendet sich an Lehrpersonen, die am eigenen Standort ein Interventionskonzept konzipieren, implementieren und leben wollen, um im Falle von pädagogischen Ausnahmesituationen eine stabile Stütze für die betroffenen Kinder und Jugendlichen, deren soziales Umfeld und für den gesamten Standort sein zu können.
 

Abschluss / Studiendauer

Abschluss / Studiendauer

Der Hochschullehrgang umfasst eine Dauer von 4 Semestern, 17 Semesterwochenstunden und einen Arbeitsaufwand von 25 ECTS-Anrechnungspunkten.

Der Hochschullehrgang gilt als erfolgreich absolviert:
 

  • wenn alle Lehrveranstaltungen und Module positiv abgeschlossen wurden,
  • wenn die Abschlussarbeit und deren Präsentation positiv abgeschlossen wurde. Ziel der Arbeit ist die Entwicklung eines standortbezogenen Interventionskonzepts mit praktischem Bezug. Abschlussarbeiten können auch im Team (maximal zwei Personen desselben Schulstandortes) verfasst und präsentiert werden, wobei eine Teamarbeit den doppelten Workload im Vergleich zu einer Einzelarbeit umfasst.
  • Lehrpersonen ohne Sonderschullehramt müssen bis zum Abschluss des Hochschullehrgangs weitere Prüfungsleistungen im Ausmaß von 5 ECTS-Anrechnungspunkten aus dem Aus- und Weiterbildungsangebot vorlegen. Diese müssen inklusionspädagogische Inhalte aus dem im Kontext des Förderbereiches emotionale und soziale Entwicklung aufweisen.

Die Lehrveranstaltungen werden geblockt in vorwiegend unterrichtsfreien Zeiten an der PH Steiermark, an ausgewählten Schulstandorten und in Seminarhotels abgehalten.
Es gibt eine beschränkte Teilnehmer*innenzahl.

Curriculum

Curriculum

Das Curriculum finden Sie hier.

Institut für Elementar- und Primarpädagogik

Hochschullehrgangsleitung / Kontakt

Hochschullehrgangsleitung / Kontakt

Institut für Praxislehre und Praxisforschung

Prof. DI.in Ute Bergmoser

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Foto: M. Größler / PHSt