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Mitteilungsblätter

Die Pädagogische Hochschule Steiermark hat laut § 32 im Hochschulgesetz 2005 ein Mitteilungsblatt herauszugeben und im Internet auf der Website zugänglich zu machen.

Im Mitteilungsblatt sind die Satzung und der Organisationsplan, der Ziel- und Leistungsplan unverzüglich nach deren Genehmigung durch das zuständige Regierungsmitglied, Verordnungen und Geschäftsordnungen von Organen, Richtlinien von Organen der Pädagogischen Hochschule, Curricula, von der Pädagogischen Hochschule zu verleihende akademische Grade sowie adakemische Bezeichnungen bei Abschluss von Hochschullehrgängen, Mitteilungen an die Studierenden sowie sonstige Verlautbarungen von allgemeinem Interesse, Ausschreibungen und Ergebnisse von Wahlen, Mitglieder der Organe der Pädagogischen Hochschule, Art der Verwendung der Studienbeiträge sowie des Studienbeitragsersatzes kundzumachen.

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